Allerheiligen, Allerseelen
An Allerheiligen wird aller Heiligen, Märtyrer und Verstorbenen gedacht, auch der Heiligen, "um deren Heiligkeit niemand weiß als Gott". Das Hochfest der römisch-katholischen Kirche wird auch in protestantischen und anderen Kirchen am 1. November gefeiert. Allerseelen - kein Feiertag - hat seine Wurzeln im Gebet für die Verstorbenen, das bei den Christen schon seit dem zweiten Jahrhundert überliefert.
Tag der Stille und Besinnung
Allerheiligen und Allerseelen - der Großteil der Bevölkerung nützt die Novembertage zum Friedhofsbesuch um jenen nah zu sein, die ihnen körperlich nicht mehr länger nahe sein können. Doch eigentlich wird von uns am 1. November das Leben gefeiert.
Viele Kirchen feiern an den beiden ersten Tagen im November Allerheiligen und Allerseelen. Der 1. November (heuer ein Montag) gilt als hoher Festtag und ist zum Unterschied zum 2. November kein Tag des Totengedenkens, sondern es wird das neue Leben gefeiert, in das die Heiligen gelangt sind und das allen Christen verheißen wird.
Allerheiligen ist von seiner Aussage auf Ostern bezogen. Das Fest ist vom Glauben geprägt, dass viele Menschen nach ihrem Tod ihr Lebensziel bei Gott erreicht haben und daher auch Heilige genannt werden können. Die Kirche gedenkt daher an diesem Tag der vielen unbekannten Heiligen, die in keinem Kalender stehen. Die Wurzeln des Festes finden sich im Orient, wo man schon im vierten Jahrhundert ein Gedächtnis aller Märtyrer beging. Das Datum war in den verschiedenen Teilkirchen unterschiedlich. So sind der Freitag nach Ostern, der 13. Mai und der Sonntag nach Pfingsten als Gedächtnistage überliefert.
Die Ausbreitung des Festes hängt möglicherweise mit der Weihe des Pantheons in Rom zu einer Kirche zu Ehren der Muttergottes und aller heiligen Märtyrer durch Papst Bonifatius IV. im Jahr 610 zusammen. Der 1. November wurde im neunten Jahrhundert durch Ludwig den Frommen in Frankreich eingeführt und wird seither in der ganzen Kirche gefeiert. Der überwiegende Teil der Bevölkerung nützt den Feiertag zum Friedhofsbesuch. An diesem Tag findet traditionsgemäß durch die katholische Kirche auch die Segnung der Gräber statt.
Allerseelen - kein Feiertag - hat seine Wurzeln im Gebet für die Verstorbenen, das bei den Christen seit dem zweiten Jahrhundert überliefert ist. Das eigentliche "Geburtsjahr" des Allerseelen-Tages ist 998. In diesem Jahr setzte Odilo, Abt des Benediktiner-Klosters Cluny, für alle ihm unterstellten Klöster fest, dass am Tag nach Allerheiligen aller Verstorbenen durch Gebet und Messe zu gedenken sei. Dieses Gedächtnis breitete sich rasch über Frankreich, England und Deutschland aus
Allerheiligen und Allerseelen-Ablass
Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:
am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder
vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
Hintergrundinformation:
1.Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
2.Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.
3.Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.
4.Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden[/b]
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Fröhlich sein,
Gutes tun
und die Spatzen
pfeifen lassen.
Don Bosco
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