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  • 04.10.2016 00:09 - „Die Bischöfe gehen nun ohne Grund“ – Vatikan nennt keinen Grund mehr bei Emeritierung
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Die Bischöfe gehen nun ohne Grund“ – Vatikan nennt keinen Grund mehr bei Emeritierung
3. Oktober 2016 1


Papst Franziskus mit Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin

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(Rom) Seit dem 1. September werden im Tagesbulletin des Vatikans keine Gründe mehr für die Emeritierung von Bischöfen genannt. „Man beruft sich auf den Datenschutz und die Privatsphäre. Dadurch geht aber die Transparenz verloren“, so die Tageszeitung Italia Oggi.

Im Tagesbulletin gibt es die Kategorie „Rinunce e nomine“ (Verzichte und Ernennungen). Darin werden Personalentscheidungen angeführt, die in die Zuständigkeit des Papstes fallen. Das betrifft in erster Linie die Ernennung oder Emeritierung von Bischöfen.

Am vergangenen 24. August erschien das letzte Tagesbulletin, das die Emeritierung eines Bischofs mit Angabe eines Grundes bekanntgab. Papst Franziskus nahm damals den Rücktritt von Msgr. Alfredo Schäffler, Diözesanbischof von Parnaíba in Brasilien an. „gemäß Can. 401 § 1 des Codex des Kanonischen Rechts“. Seither fehlt ein Hinweis auf das Kirchenrecht.

Canon 401 regelt den Rücktritt eines Bischofs

Den Rücktritt eines Bischofs regelt Canon 401 des Codex des Kirchenrechts. Er unterscheidet zwei Paragraphen:

Canon 401,1 besagt:

„Ein Diözesanbischof, der das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet hat, ist gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, der nach Abwägung aller Umstände entscheiden wird.“
Das war bei Bischof Schäffler der Fall.


Emeritierung von Bischof Schäffler gemäß Can. 401,1
Canon 401,2 besagt:

„Ein Diözesanbischof, der wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, ist nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten.“
Bisher wurde bei der Bekanntgabe einer Emeritierung einer dieser beiden Paragraphen angeführt. Im Gegensatz zum ersten Paragraphen fehlt es dem zweiten an Klarheit. In der Vergangenheit wurde mehrfach die Einfügung eines dritten Paragraphen angeregt. Paragraph 2 könnte sich nur auf einen Amtsverzicht wegen einer „angegriffenen Gesundheit“ beziehen, ein zusätzlicher Paragraph 3 hingegen auf einen Amtsverzicht aus anderen „schwerwiegenden Gründen“. Diese Formulierung läßt nämlich eine so schwere Verfehlung des Bischofs erahnen, daß sie eine Absetzung notwendig macht.

„Die Transparenz macht einen Schritt zur Seite“

Der Heilige Stuhl entschied sich für den entgegengesetzten Weg. Seit 1. September wird keine Angabe eines Grundes mehr gemacht. „Die Transparenz scheint einen Schritt zur Seite zu machen“, so Italia Oggi. Die Entscheidung sei vom vatikanischen Presseamt getroffen worden, das die Angabe eines Grundes für „nicht notwendig“ befunden habe, gerade weil Canon 401,2 umfassen sei und mehrere „Rücktrittsoptionen“ zuläßt.


Emeritierung von Bischof Oliveri ohne Begründung
Der erste Bischof, der ohne Nennung eines Grundes von Papst Franziskus abgesetzt wurde, ist Bischof Mario Oliveri von Albenga-Imperia, einer der traditionsverbundensten Bischöfe Italiens.

Am 1. September wurde seine Emeritierung bekanntgegeben. Gegen Bischof Oliveri war ein mediales Kesseltreiben inszeniert worden, ohne daß Belege vorgelegt wurden. Für das Francisceische Rom war dies ausreichend, um die schrittweise Absetzung des Bischofs durchzuführen.

Ins Kreuzfeuer geriet der Bischof, nachdem er sich im Sommer 2013 schützend vor die Franziskaner der Immakulata gestellt hatte, jenen traditionsverbundenen Orden, der von der Ordenskongregation im Juli 2013 mit päpstlicher Billigung unter kommissarische Verwaltung gestellt wurde. Auch in diesem Fall bis heute ohne Angabe eines Grundes.

Bischof Oliveri hatte den Orden bereitwillig in seiner Diözese aufgenommen und ihm drei Wallfahrtsorte bzw. Kirchen zur Betreuung anvertraut, an denen Konvente errichtet wurden. Er schickte dem Papst und der Ordenskongregation ein Schreiben, in dem er Befremden über die radikale Maßnahme äußerte, den Orden und sein Wirken lobte und um die Aufhebung des Kommissardekrets bat.

Bald folgte, was in Albenga als „Vergeltung“ empfunden wurde: Kurz vor Weihnachten 2013 löste Kommissar Fidenzio Volpi OFMCap alle drei Niederlassungen der Franziskaner der Immakulata in der Diözese auf und ließ die Gläubigen der damit verbundenen Meßorte im überlieferten Römischen Ritus an den Festtagen ohne Priester.

Die „Leichtigkeit“ einer Absetzung

Wenig später nahmen einige Medien, ausgehend von der liberalen ligurischen Tageszeitung Il Secolo XIX, auch Bischof Oliveri ins Visier. Die Zeitung stützte sich dabei auf Einflüsterungen einer Handvoll progressiver Priester, die eine Gelegenheit sah, gegen den „restaurativen“ Kurs ihres Bischofs aufzubegehren, ohne selbst in Erscheinung treten zu müssen. Seither wurde mit vielen Worten ein „Skandal“ gerufen, aber kein Beweis für eine Verfehlung des Bischofs vorgelegt.


Bischof Mario Oliveri: Profeß von Franziskanerinnen der Immakulata (2008)
Dieselben Kreise, die in Ligurien die veröffentlichte Meinung gegen den Bischof aufwiegelten, beklagten in Rom, daß das „Ansehen“ der Diözese und der Kirche leide, weshalb der Bischof abgelöst werden sollte.

Am 4. Juni 2016 erteilte sich Papst Franziskus motu proprio ein bisher nicht gekanntes Durchgriffsrecht, um „härter gegen Bischöfe“, so Medienberichte, vorgehen zu können. Das Motu proprio Wie eine liebende Mutter liegt bisher nur in italienischer und englischer Fassung vor. Es wurde mit sexuellem Kindesmißbrauch in Zusammenhang gebracht und damit gerechtfertigt. Es hieß, daß es dem Papst mehr Möglichkeiten gebe, gegen bischöfliches Versagen einzuschreiten.

Aufmerksame Beobachter sprechen hingegen von einer ungeahnten Machtkonzentration in der Hand des Papstes und von der Gefahr willkürlicher Absetzungen. Solche wurden von Franziskus bereits praktiziert und betrafen mit erstaunlicher Häufung traditionsverbundene Bischöfe. Gegenüber progressiven Bischöfen zeigt er bemerkenswerte Nachsicht, wie der Fall von Kardinal Danneel zeigt.

Das Motu proprio wurde daher bereits im Juni mit Blick auf Bischof Oliveri gelesen. Tatsächlich wurde er der erste von Franziskus emeritierte Bischof, der ohne Nennung eines Grundes aus seinem Amt entfernt wurde. Seither (Tagesbulletins vom 1., 7., 9., 12., 21., 27. und 28. September) ist ein Grund angeführt.

Das Verhalten des Presseamtes, so Italia Oggi erinnere an die Zeiten von Pius XII., als der Papst – jedenfalls was die Auskunftsfreude des Presseamtes anbelangte – „nur bei Wohlbefinden, krank oder tot sein konnte“.

Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican.va/MiL



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