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  • 08.08.2018 00:52 - Priestertum und Zölibat (4 von 12): Untersuchung der Einwände gegen das Zölibat (i) Freiheit des Arbeitgebers.
von esther10 in Kategorie Allgemein.


Priestertum und Zölibat (4 von 12): Untersuchung der Einwände gegen das Zölibat (i) Freiheit des Arbeitgebers.
6. August 2018Traditio et Fides



In anderen Arbeitsbereichen hat man doch auch Auflagen, welche sogar den Freizeit- und Familienbereich betreffen. DSDZ führt derzeit einen 08/15 Gorilla-Beruf aus, welcher ihn dennoch verpflichtet über seinen Arbeitsbereich Stillschweigen auch Familienmitgliedern gegenüber zu bewahren. Ist das ein Eingriff in sein Privatleben? Ja. Hat er sich dazu vertraglich verpflichtet? Ja. Verdient er wenigstens gut dabei? Nein. Ein Priester verdient nach dem Studium wie ein Staatsbeamter im höheren Dienst dafür kann er wohl das Zölibat halten.

Untersuchung der Einwände gegen das Zölibat
Es gibt wohl keinen anderen Aspekt der kirchlichen Disziplin, welcher so viel Leidenschaft und Widerspruch, besonders bei denen, die der Kirche fern stehen, hervorruft wie das Zölibat. Obwohl langjährige und länderübergreifende soziologische Studien zum Thema: „Zölibatsverpflichtung der Priester in der Meinung der Gläubigen“ fehlen, so kann durchaus die Ansicht vertreten werden, dass sich die Säkularisierung der Gesellschaft im fehlenden Verständnis für das Wesen und den Wert des Zölibats niederschlägt. Obwohl man im Falle des Zölibats, ähnlich wie bei den Verkehrsvorschriften oder bei der Steuerpflicht, niemals davon ausgehen kann, dass sie von allen befolgt werden, so käme niemand auf die Idee diese, zum Wohle der Gesellschaft beitragenden, Verpflichtungen abzuschaffen, da sie nicht hundertprozentig befolgt werden. Die Abschaffung des Zölibats hingegen scheint durch eine gewisse medial-politisch-theologische Allianz als das Allheilmittel gegen jede Ausprägung der Kirchenkrise betrachtet zu werden, ohne dabei zu berücksichtigen dass gerade diese Forderung von einer tiefen Kirchenkrise zeugt.
Es werden zwar dauernd und auflagekräftig Umfragen veröffentlicht, welche sich gegen das Zölibat richten, ohne dass dabei berücksichtigt wird, dass sich die Befragten kaum über etwas äußern können, was sie in keinster Weise betrifft.
a. Denn berufsrechtlich und ganz profan betrachtet, handelt es sich beim Zölibat um eine arbeitsrechtliche Auflage, welche der Arbeitgeber – die Katholische Kirche – manchen seiner Arbeitnehmer – den Priestern – auferlegt.

b. Die Tatsache, dass auch in anderen Berufszweigen bestimmte Auflagen und Einschränkungen herrschen, wird als normal akzeptiert und als solches keinen Volksbefragungen unterworfen. So wird beispielsweise von Flugbegleiterinnen Reisebereitschaft und gepflegtes Äußeres, von Seeleuten Seefestigkeit und von Models bestimmte Körper-Proportionen und niedriger Body-Mass-Index verlangt. Es wird aber nicht öffentlich beklagt, dass diejenigen Menschen, die diese Auflagen nicht erfüllen und folglich keinen dieser Berufe ergreifen können, diskriminiert werden. Man überlässt die Problematik bestimmter Berufsanforderungen der Freiheit des Arbeitgebers und der Freiheit des Arbeitnehmers, welcher entweder die Auflagen seines Berufs akzeptiert und diesen ausführt oder sich gegen diesen Beruf entscheidet.

c. Interessanterweise wird immer wieder eine nichtkatholische und nicht praktizierende Mehrheit über eine Angelegenheit einer kleiner und immer kleiner werdenden Minderheit befragt. So scheinen sich, den Umfragen zufolge, 80,8 Millionen aller Deutschen über das Zölibat von 14.847 Welt-und Ordenspriester in Deutschland zu äußern,[1] obwohl die letzteren nur 0,01815% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Denn wie anders ist die Aussage zu deuten, wonach 87%[2] aller Österreicher und 90%[3] aller Deutschen sich gegen das Zölibat erklären?

d. Es wäre sicherlich viel fairer und korrekter, zu diesem Thema ausschließlich Katholiken oder noch besser praktizierende Katholiken zu befragen. So machen im Jahre 2011 Katholiken nur 29,9 % aller Deutschen aus.[4] Die praktizierenden Katholiken hingegen, geht man vom sonntäglichen Gottesdienstbesuch als Mindestkriterium einer aktiven Kirchenmitgliedschaft aus,[5] machen nur 12,3 % aller Katholiken und somit nur 3,68 % der deutschen Gesamtbevölkerung aus.

e. Eigentlich aber wären die richtigen Respondenten einer Zölibats-Befragung die tatsächlichen Berufsanfänger, welche im Jahre 2011 mit 764 Priesteramtskandidaten und 86 Neupriestern anzugeben sind.[6] Denn nur diese Personengruppe wird das Zölibat existenziell erfahren.

3. Die Verpflichtung zum Zölibat, welche seit dem Zweiten Vatikanum ab dem Diakonat, in den Ecclesia Dei-Gemeinschaften[7] ab dem Subdiakonat, gilt, ist als ein positives Kirchengesetz zu betrachten, welches jedoch von der Grundüberzeugung ausgeht, dass die sexuelle Erfahrung weder das A und O des Menschseins bildet, noch das grundsätzlichste Menschenrecht darstellt. Ferner setzt es voraus, dass das geistige Leben, welches einen Geistlichen auszuzeichnen hat, dem Leben einer ausgelebten Sexualität eines Weltmenschen entgegengesetzt ist.

[1] Deutsche Bischofskonferenz (Hg.), Katholische Kirche in Deutschland. Zahlen und Fakten 2011/2012, 12. http://www.dbk.de/zahlen-fakten/kirchliche-statistik/

[2] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-80266962.html

[3] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...kirche-priester

[4] Katholische Kirche in Deutschland, 6.

[5] Dies ist die Anzahl der sog. Dominicantes, welche allen statistischen Erhebungen über aktive Kirchenmitgliedschaft zugrunde liegen. Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/s...cher-seit-1950/

[6] Katholische Kirche in Deutschland, 12.

[7] Mit Ecclesia-Dei-Gemeinschaften sind diejenigen Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens gemeint, welche den Alten Ritus, d.h. den Ritus vor 1962, praktizieren. Nur innerhalb dieser Institute ist es erlaubt die Spendung der niederen und höheren Weihen im Alten Ritus anhand des Gebrauchs von Pontificale Romanum von 1962 zu vorzunehmen (Päpstliche Kommission Ecclesia Dei, Instruktion über die Ausführung von Summorum Pontificum, Nr. 31). Im deutschen Sprachraum gibt es folgende Ecclesia Dei-Gemeinschaften: die Priesterbruderschaft St. Petrus, das Institut Sankt Philipp Neri, die Servi Jesu et Mariä Kongregation SJM und das Institut Christus König und Hohepriester (keine E-D-Gemeinschaft, aber verwandtes Aufgabenprofil).
https://traditionundglauben.com/2018/08/...zoelibat-4-von/
+
http://www.vatican.va/roman_curia/pontif...clesiae_ge.html)




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