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Besitz von Missbrauchsmaterial: Priester in Steiermark zu Geldstrafe verurteilt Newsletter

#1 von anne ( Gast ) , 12.01.2022 19:43

Besitz von Missbrauchsmaterial: Priester in Steiermark zu Geldstrafe verurteilt
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Gerichtssaal (Illustration)
Foto: Kelly Sikkema / Unsplash (CC0)

Von CNA Deutsch Nachrichtenredaktion

GRAZ, 12 January, 2022 / 2:00 PM (CNA Deutsch).-
Ein Gericht hat einen Priester der Diözese Graz-Seckau für schuldig befunden, Bilder und Videos besessen zu haben, die Kindesmissbrauch darstellen (Child Sexual Abuse Material – CSAM).

Wie die Katholische Kirche Steiermark mitteilt, hatten Beamte bereits im August die Privaträume und das Büro des derzeit suspendierten Priesters durchsucht. Dabei wurden Missbrauchsmaterialien – CSAM – gefunden und sichergestellt.

CSAM bedeutet "Child Sexual Abuse Material" und wird von Organisationen wie Interpol und Europol verwendet wird. CSAM soll den Begriff "Kinderpornografie" ersetzen, der unpassend und irreführend ist.

Für den Besitzes dieses Materials wurde der Priester am 11. Januar vom Grazer Landesgericht für Strafsachen zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.


"Der Mann war voll geständig und nahm das Urteil sofort an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist somit rechtskräftig", meldete die "Kleine Zeitung".

Die Höchststrafe wären drei Jahre Gefängnis gewesen.

Der Geistliche lebt nach Angaben des ORF seit dem Jahr 2010 in Österreich und hatte seither, aber auch schon davor, Kinderpornografie besessen. Er habe die Missbrauchsbilder und Videos auf diversen Computern und Mobiltelefonen gespeichert.

Kirchenrechtliches Verfahren

Das strafrechtliche Urteil ist die Basis für das nun folgende kirchenrechtliche Verfahren, das ausschließlich in der Kompetenz der Glaubenskongregation in Rom liege, so die Mitteilung weiter. Die Diözese Graz-Seckau habe darauf keinen Einfluss.

Mögliche Strafen sind, dass der Priester nicht mehr für die Seelsorge eingesetzt werden darf oder dass er eine beträchtliche Summe für eine wohltätige Organisation spenden muss. Die Höchststrafe ist die Entlassung aus dem Priesteramt.

Der Priester wurde bereits nach der Hausdurchsuchung beurlaubt und bleibt suspendiert bis es ein Urteil aus Rom gibt. Auf Basis dieses Urteils wird entschieden, wie es weitergeht. "Wir verurteilen die hier benannten Handlungen jedenfalls auf das Schärfste", so die Diözese Graz-Seckau.

anne

   

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