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Wetter aktuell in Deutschland: Gewitter bringen Blutregen
Aktualisiert am 18. April 2020, 14:49 Uhr
Gewitter ziehen am Wochenende über Teile Deutschlands - und die bringen ein seltenes Phänomen mit sich: Blutregen. Was dahintersteckt und wie das Wetter in den kommenden Tagen wird.
Mehr Panoramathemen finden Sie hier
Deutschland freut sich weiterhin über Sonne satt. Am Samstag strahlt sie beinahe über der ganzen Republik, die Temperaturen liegen dabei zwischen 10 und 26 Grad. Ab dem Nachmittag können allerdings im Westen und Süden Gewitter aufziehen - und die bringen laut "wetter.de" ein seltenes Phänomen mit sich: Blutregen.
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Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erklärt dazu auf seiner Seite: "Als Blutregen wird die rötliche Färbung von Regen bezeichnet, welche hauptsächlich durch Wüstensand und/oder Staub verursacht wird." Laut "wetter.de" bilden sich die Gewitterwolken besonders in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Sie bringen dabei nicht nur Starkregen und Hagel mit sich, sondern eben auch Saharastaub, der für den blutroten Niederschlag sorgt. Überreste davon finden sich besonders auf Autos wieder, auf denen nach einem Blutregen meist ein gelblich-roter Film liegt.
Wetter aktuell: Der April ist gar nicht launisch
Generell zeigt sich das April-Wetter beständig. Sonne und Trockenheit dominieren auch am Sonntag. Hoch "Odilo" verlagert seinen Schwerpunkt weiter nach Osten über den Süden Norwegens. Es könne sich zudem noch verstärken und seinen Einflussbereich erweitern, berichtet der DWD. Einhergehend damit kann sich das sonnige und trockene Wetter erneut nahezu über das ganze Land ausbreiten.
Einzig der teils ruppige Ostwind könnte hier und da störend wirken. Im Norden und Osten fühlen sich die Höchstwerte zwischen 10 und 17 Grad dadurch kühler an. Im Süden und Westen könnte die Kühlung sogar positiv aufgefasst werden, da sich dort die Höchsttemperaturen bei mehr als 20 Grad bewegen und der eine oder andere bei Sonne pur gerne eine leichte Brise im Gesicht spürt.
"In diesem Jahr scheint der April also sehr wohl zu wissen, was er will. Sonne und Trockenheit dominieren und von einem wechselhaften Wettercharakter fehlt an der Mehrzahl der Tage jede Spur", erklärte DWD-Meteorologe Lars Kirchhübel.
Die neue Woche startet ebenfalls größtenteils sonnig. Am Montag liegen die Höchstwerte im Osten bei 12 bis 17 Grad, sonst bei 16 bis 22 Grad. Im Süden verschafft frischer Ostwind eine Abkühlung, im Bergland kann es gar zu stürmische Böen kommen. (mbo/dpa)
So wird das Wetter in den kommenden Tagen:
Samstag: Sonnig, im Süden und Westen Gewitter mit Blutregen. 10 bis 26 Grad.
Sonntag: Viel Sonne mit teils ruppigem Wind. 10 bis 25 Grad.
Montag: Sonnig und trocken, im Süden teils frischer Ostwind. 12 bis 22 Grad.
Neue Verordnung Baden Württemberg
https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/...rg-was-darf-wie
Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Was darf ab 20. April wieder öffnen?
Die Einschränkungen im Alltagsleben werden ab Montag, 20. April, gelockert. Wie die neuen Corona-Maßnahmen konkret aussehen und was der Einzelhandel und Privatpersonen ab Montag beachten müssen, gibt es hier im Überblick.
Durch die fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung am 17. April ergeben sich folgende vorsichtige Lockerungen. Sie treten ab Montag, 20. April, in Kraft. Hier finden Sie einen Überblick der Änderungen der neuen Landesverordnung im Wortlaut:
Schrittweise Öffnungen im Einzelhandel und bei Bibliotheken
Die Schließung von Einrichtungen wird teilweise aufgehoben.
In einem ersten Schritt wird die Öffnung folgender Einrichtungen ab dem 20. April 2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen – zusätzlich zu den bereits in den letzten Wochen zulässigen Öffnungen – wieder erlaubt:
Ladengeschäfte mit einerVerkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern.
Unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
Bibliotheken – auch an Hochschulen.
Archive.
Friseurbetriebe sollen nach Beschluss von Bund und Ländern unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneauflagen voraussichtlich ab 4. Mai wieder öffnen können. Dazu müssen in einer späteren Änderung der Verordnung Regelungen erlassen werden. Sobald die Regelungen festgelegt sind, werden Sie hier veröffentlicht.
Geschlossen bleiben:
Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Der Außer-Haus-Verkauf Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist allerdings gestattet.
Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt.
Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. Hierzu müssen die Details noch festgelegt werden.
Die Regelung, dass über die üblicherweise bestehenden Sonntagsöffnungen hinaus weitere Geschäfte am Sonntag geöffnet haben dürfen, wird wieder aufgehoben.
Stufenweise Öffnung der Schulen und Hochschulen
Die stufenweise Öffnung der Schulen beginnt am 4. Mai 2020 mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept zur stufenweisen weiteren Öffnung.
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept hierzu.
Hochschulen
Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes bleibt bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt.
Er wird zum 20. April 2020 aber in digitalen Formaten wieder aufgenommen. Bereits begonnener Studienbetrieb wird in digitalen Formaten fortgesetzt. Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern wie etwa Laborpraktika und Präparierkurse, sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen zulässig, wenn zwingend notwendig. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen. Hochschulbibliotheken können unter Auflagen öffnen.
Besuchsverbot Wohnungslosenhilfe
Neu eingeführt wird bei den vulnerablen Gruppen ein Betretungsverbot zu Besuchszwecken für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Es bleiben unter Auflagen geöffnet
Wie bisher bereits, sind unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen folgende Geschäfte geöffnet:
Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste
Getränkemärkte
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
Tankstellen
Banken und Sparkassen, Poststellen
Reinigungen, Waschsalons
Der Zeitungsverkauf
Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
Der Großhandel.
Handwerker- und Dienstleistungsbetriebe (mit Ausnahmen im Bereich der Körperpflege) können ihrer Tätigkeit, wie in den letzten Wochen, grundsätzlich weiter nachgehen.
Geschlossen bleiben
Unverändert geschlossen bleiben müssen:
Gastronomiebetriebe, abgesehen vom Außerhaus-Verkauf.
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
Theater, Opern, Konzerthäuser, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen.
Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern.
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
Spielplätze.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.
Weiter bestehende Einschränkungen
Beibehalten werden müssen auch noch folgende Einschränkungen:
Das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen bleiben aufrechterhalten, einschließlich des Verzichts auf private Reisen und Verwandtenbesuche. Ergänzend wird nun neu den Bürgern dringend empfohlen, in der Öffentlichkeit, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, wo das Abstandsgebot im Alltag praktisch nicht eingehalten werden kann, sogenannte (nicht-medizinische) Alltagsmasken zu nutzen.
Die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen. Der Ministerpräsident und die Kultusministerin werden mit den Religionsgemeinschaften das Gespräch zum weiteren Vorgehen aufnehmen.
Ebenfalls weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Ausnahmen gelten für den Bereich des Spitzensports.
Besuchsverbote in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen.
Kontaktverbot bleibt bestehen
Das Kontaktverbot im privaten Bereich bleibt bis zum 4. Mai bestehen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Es wird empfohlen, dass dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, wie beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkauf, nicht-medizinische Alltagsmasken getragen werden, die Mund und Nase bedecken.
Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartner oder Partner.
Die ganze Verordnung gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de
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