Wie ist es mit dem neuen Personalausweis? Ist das der Ausweis, wo schon lange gewarnt wurde?
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/0/0,3672,8114880,00.html
http://www.personalausweisportal.de/cln_...karte_node.html
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0...8117100,00.html
http://www.heute.de/ZDFheute/download/0,6741,7017878,00.pdf
ePass-Anwendung
Die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten wie beispielsweise Name, Geburtstag und Anschrift sind noch einmal im Chip des neuen Personalausweises gespeichert. Auch das Foto und - wenn gewünscht - zwei Fingerabdrücke des Besitzers werden hier hinterlegt.
Auf diese Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen und Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und weder in Datenbanken noch Registern gespeichert.
Vier neue Merkmale sind auf dem neuen Personalausweis drauf: Die Postleitzahl, Ordens- bzw. Künstlername, die sechsstellige Zugangsnummer und ein Logo auf der Rückseite. Dieses Logo findet man auch auf Geräten und bei Diensten, die mit dem neuen Personalausweis genutzt werden können. Die Zugangsnummer wird zum einen von der Polizei gebraucht, zum anderen dient sie als zusätzliche Sicherheit bei der elektronischen Identität.
Sich - Online - Ausweisen
Was bietet der neue Personalausweis?Der neue Personalausweis enthält einen Chip, so dass er mit Hilfe eines speziellen Lesegeräts und zusätzlicher PIN-Nummernabfrage über einen Computer auch zur Identifikation im elektronischen Daten- und Geschäftsverkehr (electronic Identity = eID) dienen kann. Auch eine spezielle Treiber-Software wird benötigt. Solch eine "AusweisApp" kann man ab November unter www.personalausweisportal.de kostenlos herunterladen.
Die eID soll dazu dienen sich online oder an Automaten einfach und eindeutig zu identifizieren. Umgekehrt müssen sich auch die Firmen und Behörden ausweisen. "Wer von mir wissen will, wer ich bin, muss mir zuerst sagen, wer er ist", sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
Die Entwickler loben, dass der Nutzer bei der eID nicht jeweils alle seine Daten offenlegen muss. Die Firma gäbe an, welche Informationen (Name, Adresse oder Alter) sie brauche, und der Bürger selbst entscheide dann über die Freigabe. Es gibt auch eine Pseudonymfunktion. So kann der Nutzer wiedererkannt werden, ohne Informationen wie Name oder Anschrift preiszugeben.
Die eID-Funktion kann man sowohl für den Online-Einkauf als auch für Behördengänge von zu Hause nutzen. 30 Firmen und Behörden haben bereits an einem Anwendungstest teilgenommen und werden pünktlich zum Start im November Dienste für den neuen Personalausweis anbieten.
Im Vergleich zur eID, mit der ich elektronisch nachweise "Das bin ich", gibt die elektronische Signatur darüber Auskunft "Das habe ich unterschrieben". Zwei Schritte ließen sich so in einer Karte verbinden, loben Experten.
Mit der elektronischen Signatur lassen sich Verträge am Computer rechtsverbindlich unterzeichnen. Der Zwischenschritt, ein digitales Dokument auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzuschicken, ist nicht mehr nötig.
Die Unterschriftenfunktion muss extra beantragt werden. Es muss ein Signaturzertifikat bei einem zugelassenen Anbieter erworben werden. Dabei entstehen weitere Kosten, die je nach Anbieter unterschiedlich sein können. Des Weiteren wird ein Komfortlesegerät mit einem eigenen PIN-Pad gebraucht, um die separate Signatur-PIN eingeben zu können.
Die elektronische Signatur muss bei Verlust des Personalausweises auch unabhängig von der Meldung bei der Ausweisbehörde beim Signaturanbieter gesperrt werden.
]Elektronische Signatur
Die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten wie beispielsweise Name, Geburtstag und Anschrift sind noch einmal im Chip des neuen Personalausweises gespeichert. Auch das Foto und - wenn gewünscht - zwei Fingerabdrücke des Besitzers werden hier hinterlegt.
Auf diese Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen und Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und weder in Datenbanken noch Registern gespeichert.
Vier neue Merkmale sind auf dem neuen Personalausweis drauf: Die Postleitzahl, Ordens- bzw. Künstlername, die sechsstellige Zugangsnummer und ein Logo auf der Rückseite. Dieses Logo findet man auch auf Geräten und bei Diensten, die mit dem neuen Personalausweis genutzt werden können. Die Zugangsnummer wird zum einen von der Polizei gebraucht, zum anderen dient sie als zusätzliche Sicherheit bei der elektronischen Identität.
]Datenschutz
er neue Personalausweis ist die "sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt" - so die Aussage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière. So wird das Auslesen der Ausweisdaten technisch nur jenen Behörden und Unternehmen möglich sein, die ein Zertifizierungs-verfahren durchlaufen haben. Jeder Bürger erhält zudem eine sechsstellige Geheimzahl (PIN), die er vor jeder Datentransaktion eingeben muss.
Anlass für Kritik gibt es sowohl bei den Chips als auch bei den Kartenlesern, die beim Einsatz der elektronischen Identität benötigt werden. Die RFID-Chips könnten über Funkwellen abgefragt werden - und so eventuell von Unbefugten geknackt werden. Die Bundesregierung hält dies für unmöglich.
Um die Anwendung des Personalausweises als eID möglichst sicher zu machen, raten Experten zum einen den eigenen Computer mit aktueller Sicherheitssoftware zu schützen. Zum anderen kann statt des Basiskartenlesers ein Standard- oder Komfortleser verwendet werden, der über eine eigene Tastatur zur Eingabe der PIN verfügen - diese sind in der Anschaffung allerdings teurer.
Eine neue gesetzliche Regelung: Der Personalausweis darf nicht mehr in einem Hotel oder in einer Firma hinterlegt werden - weil er eben ein wichtiges Dokument ist.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar rät davon ab, Fingerabdrücke in den neuen Personalausweis aufzunehmen. Er fürchtet, dass die sensiblen Informationen dann doch in irgendwelchen zentralen Dateien landen könnten, obwohl dies nicht vorgesehen ist.
Was kostet der neue Ausweis?
Der neue Personalausweis wird ab dem 1. November 2010 ausgestellt. Er kostet 28,80 Euro und ist zehn Jahre gültig. Für den alten Personalausweis werden acht Euro an Gebühren erhoben. Die Bundesländer entscheiden, ob sie die Kosten für Bedürftige reduzieren oder ganz aufheben.
Antragsteller, die unter 24 Jahre alt sind, zahlen 22,80 Euro für das neue Dokument. Für sie ist der Ausweis sechs Jahre lang gültig. Ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro und ist darf maximal drei Monate verwendet werden.