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Coronavirus: Kinder mit Erkältungssymptomen bekommen Kita-Verbot - und jetzt?

#1 von admin ( Gast ) , 20.07.2020 22:19

Coronavirus: Kinder mit Erkältungssymptomen bekommen Kita-Verbot - und jetzt?
Von
Lena Vanessa Müssig
Aktualisiert am 20. Juli 2020,
Wenn die Nase läuft oder das Kind hustet, kann ein Kita-Verbot ausgesprochen werden. Berufstätige Eltern und ausgelastete Kinderärzte sind alarmiert, denn sie fürchten ein erneutes Chaos.

Mehr aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier

Die Zeit im Homeoffice mit Kindern ist überstanden, endlich dürfen die Kleinen wieder zur Betreuung in die Kita. An Normalität ist für viele Eltern jedoch noch nicht zu denken.

Denn sobald Symptome auftreten, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen könnten, darf das Kind der Kita verwiesen werden. Auch leichte Erkältungssymptome oder Begleiterscheinungen anderer Erkrankungen können zu einem Kita-Verbot führen.

Hygiene-Konzept gibt den Weg vor
Kindertagesstätten müssen sich zur Eindämmung der Corona-Pandemie an das jeweilige Schutz- und Hygiene-Konzept halten. Dieses basiert auf den Empfehlungen des jeweiligen Bundeslandes, die in einem Musterhygieneplan des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit festgehalten sind. In einem Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales werden Eltern etwa darum gebeten, Kinder mit Symptomen einer übertragbaren Krankheit nicht zur Betreuung in die Kita zu bringen.


Auch Kinder mit leichten Erkältungssymptomen dürfen die Kita nicht besuchen, um den eingeschränkten Regelbetrieb nicht zu gefährden. Grund für die strikte Regel ist der vor allem häufig bei Kindern beobachtete milde Verlauf von COVID-19.

Wie hoch die von Kindern ausgehende Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 tatsächlich ist, ist nicht abschließend geklärt. Ob Kinder genauso ansteckend wie Erwachsene sind, soll nun das Forschungsprojekt "COVID Kids Bavaria" genauer untersuchen.

Bis dahin gilt: Kränkelt ein Kind, muss es der Kita fern bleiben. Das gilt auch in anderen Bundesländern. Für berufstätige Eltern bedeuten die strengen Maßnahmen vor allem eins: Stress. Besonders hart trifft es Alleinerziehende. Wohin mit dem Kind, wenn Urlaubs- und Betreuungstage aufgrund des Lockdowns bereits aufgebraucht sind?

Attest für die Betreuung in der Kita nicht nötig
Für Eltern kann eine leichte Atemwegserkrankung des Kindes zu einem großen Problem werden. Zumal es sich auch um allergische Symptome handeln könnte. Die Beschwerden müssen also vom Kinderarzt abgeklärt und attestiert werden, wenn Eltern auf die Betreuung des Kindes angewiesen sind und nachweisen wollen, dass ihr Schützling nicht an COVID-19 erkrankt ist.

Für Schlagzeilen sorgten von einigen Kindertagesstätten geforderte ärztliche Atteste für die Wiederbetreuung von Kindern, die wegen Erkältungssymptomen nach Hause geschickt worden waren. Keine Gesundheitsbescheinigung, keine Betreuung. Nach Kritik von Kinderärzten und Eltern formulierten einige Bundesländer die Empfehlung für Kita-Träger um.

In Nordrhein-Westfalen etwa genügt es nun, wenn die Eltern bestätigen, dass das Kind 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome mehr aufweist, wie dem Rahmen-Hygieneplan des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen zu entnehmen ist. Auch Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) informierte nach großer Verwirrung, dass eine Bestätigung der Eltern zur Wiederaufnahme eines Kindes in der Kita nach einem Atemwegsinfekt ausreiche. In einer Selbsterklärung müssen Eltern bestätigen, dass das Kind seit 48 Stunden frei von Symptomen ist

admin

   

Kränkelnde Kinder generell von der Betreuung in der Kita auszuschließen,
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Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
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