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Bischof Ipolt: Zurück zur Sonntagspflicht

#1 von anne/esther ( Gast ) , 08.09.2020 15:49

Bischof Ipolt: Zurück zur Sonntagspflicht
Von Rudolf Gehrig

GÖRLITZ , 03 September, 2020 / 11:23 AM (CNA Deutsch).-

Das Bistum Görlitz hat die Gläubigen an das Sonntagsgebot erinnert. Bislang war in fast allen Diözesen in Deutschland die Sonntagspflicht zwischenzeitlich wegen der Coronavirus-Pandemie aufgehoben. Eine solche Dispens vom Sonntagsgottesdienst hält der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt "jetzt nicht mehr für nötig", wie er in seinem jüngsten Hirtenbrief schreibt.

Der Hirtenbrief wurde am vergangenen Sonntag im Bistum Görlitz verlesen. Darin erinnert der Bischof an ein berühmtes Zitat des früheren UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld, der in der Neujahrsnacht des Jahres 1953 in sein Tagebuch notierte: "Für das Vergangene: Dank – für das Kommende: Ja."

Ipolt richtet seinen Dank an die Priester und Mitarbeiter seines Bistums, die "mit Fantasie und manchen unkonventionellen Ideen besonders die schwierige Zeit der Abstinenz von allen Versammlungen überbrückt haben". Auch den Familien, die sich zuhause zum Gebet versammelt hatten, sprach er seinen Dank aus. In den Wochen der Pandemie hätten vor allem die vielen technischen Möglichkeiten durch die sozialen Medien dabei geholfen "beieinander und beim Herrn zu bleiben". Ipolt wörtlich:

"Auch die Kirche und das gemeindliche Leben wird – wie auch das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben – nach Corona anders sein – wir können nicht dort einfach weiter machen, wo wir im März aufgehört haben. Vielleicht müssen wir neue Formen des Miteinanders entwickeln und Brücken – auch mit Hilfe der sozialen Medien – noch fester bauen. Wir sollten bedenken: Sich nicht die Hand bei der Begrüßung geben zu können oder sich nur mit einem Abstand von 1,50m begegnen zu dürfen, um Ansteckung zu verhindern, muss nicht heißen, sich aus den Augen zu verlieren. Trotz Maske können wir einander ansehen!"

Da es zu Beginn der Pandemie nicht möglich gewesen sei aufgrund der Hygienevorschriften die Sonntagspflicht zu erfüllen, hatten die Bischöfe zunächst vom Sonntagsgebot dispensiert. Dies sei nun nicht mehr nötig, so Bischof Ipolt:

"Inzwischen hat sich in dieser Hinsicht manches gelockert und der Gottesdienstbesuch ist durchaus wieder möglich – natürlich unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften. Darum halte ich eine Dispens vom Sonntagsgottesdienst jetzt nicht mehr für nötig, sondern ermutige Sie alle wieder zur Treue in der Mitfeier der sonntäglichen Eucharistie. Ich bitte Sie auch, ängstliche und vielleicht besorgte Gemeindemitglieder zur Teilnahme am Sonntagsgottesdienst bewusst einzuladen."

Ipolt regte außerdem an, die Heilige Messe unter der Woche zu besuchen, falls die Platzzahl in den jeweiligen Kirchen nicht ausreichen sollte. "Wir haben es alle in den letzten Monaten gemerkt: Die physische Anwesenheit bei der Eucharistiefeier ist doch etwas anderes, als eine Messe vor dem Fernsehen wirklich mitzufeiern", so der Bischof.
Das Sonntagsgebot der Kirche

Die sonntägliche Eucharistie ist nach dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) der "Mittelpunkt des Lebens der Kirche" (KKK, Nr. 2177). Die Versammlung zum Gottesdienst ist demnach Ausdruck der "Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche".

Das Sonntagsgebot selbst geht auf die Feier des Sabbats in der jüdischen Tradition zurück, begreift sich sogar als "Vollendung des Sabbats". Der Katechismus bezieht sich dabei auch ausdrücklich auf eine Anweisung aus dem Hebräerbrief:

"Lasst und nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander." (Hebr 10,25).

Im Kirchenrecht "Codex Iuris Canonici" (CIC) ist ausdrücklich von der Pflicht des sonntäglichen Messbesuchs die Rede. Dort heißt es wörtlich:

"Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern." (CIC, Can. 1247)

Das Kirchenrecht sieht das Sonntagsgebot auch durch den Besuch der Vorabendmesse erfüllt (CIC, Can. 1248 §1). Der Besuch einer Wortgottesdienstes anstelle einer Eucharistiefeier am Sonntag wird nur dann empfohlen, wenn ein "schwerwiegender Grund" vorliegt. In solchen Fällen ist es auch möglich, "sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen" zu widmen (CIC, Can. 1248 §2).

Diese Maßnahmen sind jedoch ausdrücklich für den Fall ausgelegt, wenn eine Eucharistiefeier nicht möglich ist. Die Bedeutung der Versammlung zur Heiligen Messe wird in der Tradition der Kirche mehrfach betont. Der Katechismus zitiert in diesem Zusammenhang die Worte des heiligen Johannes Chrysostomus:

"Du kannst daheim nicht beten wie in der Kirche, wo eine große Anzahl da ist und wo wie aus einem Herzen zu Gott gerufen wird. Hier ist mehr: die Einheit der Gesinnungen, Einklang der Seelen, das Band der Liebe, die Gebete der Priester."

Auch Papst Franziskus hat die Gläubigen wiederholt an die Sonntagspflicht erinnert:

"Wir Christen müssen an der Sonntagsmesse teilnehmen, denn nur mit der Gnade Jesu, mit seiner lebendigen Gegenwart in uns und unter uns, können wir sein Gebot in die Tat umsetzen und somit seine glaubwürdigen Zeugen sein"

anne/esther

   

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