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„Corona-Beschränkungen nicht antikirchlich motiviert“ Dr. Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg, äußert sich zu aktuellen T

#1 von anne-Forum ( Gast ) , 06.10.2020 13:07

Bischof von Regensburg...
„Corona-Beschränkungen nicht antikirchlich motiviert“
Dr. Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg, äußert sich zu aktuellen Themen: Auswirkungen der Coronakrise auf Kirche und Gesellschaft, Synodaler Weg und Neuevangelisierung, Möglichkeit einer Diakoninnenweihe. Die Fragen stellte Pater Dr. Daniel Eichhorn FSSP.

© Bistum Regensburg

Frage: Hochwürdigster Herr Bischof, auch nach Monaten ist die Corona-Krise noch immer in aller Munde. Von Mitte März bis Anfang Mai hatten die Bundesländer den anerkannten Religionsgemeinschaften fast sämtliche öffentlichen Gottesdienste und Versammlungen verboten. Aber auch die katholischen Bistümer selbst haben – teilweise sogar vorauseilend – diesen Weg weitgehend vertreten. Selbst die Kar- und Osterfeiern konnten Christen in ihren Kirchen nicht mitfeiern. Konnte die Kirche unter diesen Umständen ihren Auftrag hinreichend erfüllen? Wo ging die Selbstbeschränkung der Kirche vielleicht zu weit?

Bischof Voderholzer: Das Corona-Virus hat sehr viel Leid verursacht und wird noch viel Leid mit sich bringen. Zuallererst denen, die daran erkrankt und oft elend daran gestorben sind. Welche Spätfolgen die nach schwerem Verlauf Genesenen vor allem in der Lunge (aber auch in anderen Organen) davontragen, ist noch nicht absehbar; Leid und Trauer vieler Familien, die ihre Angehörigen oft gar nicht verabschieden konnten; Einsamkeit, nicht ermöglichte Trauer; und dann die wirtschaftlichen Folgen der Schutzmaßnahmen, die für viele sehr hart sind. Und dann hatten wir in der Tat die kirchengeschichtlich einzigartige Situation, dass praktisch weltweit fast zwei Monate lang keine öffentlichen Liturgien gefeiert werden konnten, darunter auch die Osterliturgie. Maßgeblich waren für uns die Dekrete der Gottesdienstkongregation. Kardinal Sarah hat am 19. März und dann noch einmal am 25. März im Auftrag des Papstes und mit Hinweis auch auf die jeweiligen staatlichen Vorgaben die Liturgien mit Beteiligung des Volkes und Konzelebrationen zum Schutz vor der Ansteckung mit dem Virus untersagt. Rom und der Vatikan gingen mit ihrem Beispiel ja voran. Doch diese Weisungen sind nur die rechtliche Seite. Ich habe in meinem Hirtenbrief vom 25. März gesagt, dass die Vernunft und die christliche Nächstenliebe uns dies nahelegen. Was das „Vorauseilen“ betrifft: Vom heutigen Kenntnisstand aus muss ich sagen, dass wir leider zu wenig vorauseilend waren. Nach der verheerenden Informationspolitik Chinas hat die WHO immerhin schon am 30. Januar 2020 einen „Internationalen Gesundheitsnotstand“ ausgerufen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten bei uns alle Alarmglocken läuten müssen. Aber es vergingen noch sechs Wochen aus heutiger Sicht leichtsinniger Sorglosigkeit. Ich selber war noch am 6. März zu einer 11-tägigen Pilgerreise nach Kuba aufgebrochen und zum Glück mit der letzten regulären Maschine zusammen mit der Reisegruppe des Bayerischen Pilgerbüros von der Insel weggekommen.

Natürlich haben die Sicherheitsmaßnahmen das normale kirchliche, vor allem das sakramentale Leben eingeschränkt. Aber sie waren nicht antikirchlich motiviert, sondern schlicht notwendig. Ob die Kirche angemessen reagiert hat, wird man erst aus der Rückschau und auf der Basis eingehender Analysen der verschiedenen Regionen und Bereiche sagen können. Soweit ich einen Überblick habe, muss ich sagen, dass die Priester und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit großem Engagement und Einfallsreichtum auf die Situation geantwortet haben. Es gibt die begründete Vermutung, dass dieses Jahr die Osterbotschaft vielleicht so viele Menschen wie schon lange nicht mehr erreicht hat, denn die Aufrufzahlen der Internet-Gottesdienste und die Einschaltquoten der Fernsehübertragungen waren erstaunlich hoch. Und man stelle sich vor: Sogar die staatlichen Fernsehsender in Tschechien und sogar in Kuba, wie ich hörte, haben die Ostergottesdienste übertragen! Das ändert aber nichts an der unbestreitbaren Tatsache, dass Internet- und Fernsehgottesdienste nur ein Notbehelf sein können in Ausnahmesituationen und Ausnahmezeiten.

Eucharistischer Segen für die gesamte Stadt Regensburg am 20. Mai 2020 (© Bistum Regensburg)

Frage: Bischof und Bistum von Regensburg haben sich erkennbar bemüht, die Situation für die Gläubigen so gut wie möglich abzumildern. Ihre Kar- und Ostergottesdienste und Ihre Predigten wurden aus dem Dom St. Peter online übertragen. Welche Rückmeldungen und Erfahrungen haben sich für die Bistumsleitung mit diesen technischen Hilfskonstruktionen und sonstigen pastoralen Maßnahmen ergeben?

Bischof Voderholzer: Weil wir eine historisch einzigartige Zeit durchgemacht haben, wollte ich mich nicht auf zufällige Rückmeldungen allein stützen, sondern ich habe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der LMU in München eine wissenschaftliche Dokumentation, Analyse und Auswertung der Seelsorge unter Corona-Bedingungen initiiert. Ein Fragebogen, der an alle Pfarrämter ging, aber auch die kategoriale Seelsorge mit einbezieht, wird gegenwärtig (natürlich anonym) ausgewertet. Mittelfristig ist eine wissenschaftliche Studie darüber zu erwarten. Aber aus unzähligen Telefonaten, persönlichen Beobachtungen und nicht wenigen Rückmeldungen auch an mich persönlich kann ich doch auch jetzt schon sagen: Die langjährigen Bemühungen gerade im Bistum Regensburg um die Förderung der „Hauskirche“ (gemäß Lumen gentium 11) scheinen sich nun als sehr hilfreich erwiesen zu haben. Hausgottesdienste zum Advent und zur Fastenzeit, entsprechende Vorlagen im Diözesanteil des Gotteslobes, überhaupt der persönliche Besitz eines Gebet- und Gesangbuches und die Vertrautheit damit, dann die Regensburger Sonntagsbibel in der Tradition des Goffiné, all das in Kombination mit einem reichen und tief im Volk verwurzelten religiösen Brauchtum und unterstützt von den neuen technischen Möglichkeiten hat ganz offenkundig das religiöse und geistliche Leben aufrecht erhalten. Dazu kommen viele Initiativen auf dem Gebiet der Caritas. Als Vergleich für diese extreme Ausnahmesituation kann man vielleicht die Katholiken Japans heranziehen, die nach dem Verbot aller „fremden“ Religionen in Japan 1614 sage und schreibe 250 Jahre im Untergrund ohne Sakramente durchgehalten haben. Sie lebten von der Sehnsucht nach dem Sakrament ebenso wie die Frauen, die ich in meiner ersten Kaplans-Stelle in Traunreut kennenlernen durfte, russlanddeutsche Spätaussiedler, die nach dem Krieg als Witwen mit ihren Kindern hinter den Ural verbannt, unter schwierigsten Verhältnissen leben mussten, aber mit den ihnen aus dem Kirchenchor vertrauten Liedern und ihrem Katechismus-Wissen ihr christliches Leben bestanden und sich über die Maßen freuten, wenn einmal im Jahr ein Priester zu ihnen kam.

Frage: Das konkrete Thema birgt grundsätzliche Fragen: Die Kirche lehrt mit dem hl. Paulus, dass die weltliche bzw. staatliche Autorität für Christen grundsätzlich richtungsweisend und verbindlich sei. Zumindest solange sie nichts Sündhaftes verlangt oder sonstige schwerwiegende Gründe dagegenstehen. Gilt diese Lehrposition weiterhin? Und in welchen Bereichen bedarf sie vielleicht der Vertiefung oder Nachjustierung?

Bischof Voderholzer: Das Verhältnis Staat-Kirche ist bei uns durch ein Konkordat geregelt. Und im Übrigen garantiert das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung. Ich habe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Corona-Krise das gute Staat-Kirche-Verhältnis infrage stellt. Die staatlich verordneten Beschränkungen waren nicht kirchenfeindlich. Sowohl zu Beginn der Maßnahmen wie auch im Zuge der vorsichtigen Lockerungen gab es einen engen Kontakt zwischen Staatsregierung und katholischem Büro. Am Karfreitag haben wir in den großen Fürbitten für die Regierenden gebetet, „damit auf der ganzen Welt Sicherheit und Frieden herrschen, Wohlfahrt der Völker und Freiheit des Glaubens“. Mehr Sorgen macht mir, dass sich in unserem Land auch in der Politik eine Mehrheit jenseits von grundgesetzlich verankerten Grundüberzeugungen formiert, wenn ich nur an das Ehe-Verständnis denke oder die Fragen des Lebensschutzes. Wir erleben eine Erosion des christlichen Menschenbildes in der Öffentlichkeit und jeder Versuch, sich für christliche Grundüberzeugungen (z. B. Unverfügbarkeit des Lebens, Familie basierend auf Ehe zwischen Mann und Frau, …) einzusetzen, steht in Gefahr, als „rechtspopulistisch“ abgestempelt und so quasi kriminalisiert zu werden. Gerade hier aber bringt die Corona-Krise vielleicht doch eine heilsame Verunsicherung. Noch am Aschermittwoch hat das BVG das Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid mit Hinweis auf die überragende Bedeutung der Autonomie des Menschen gekippt. Keine vier Wochen später werden in unserem Land mit Rückendeckung desselben BVG Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit und Freiheit der öffentlichen Religionsausübung in einer Weise beschnitten, wie es selbst in Zeiten schlimmster Diktatur nicht geschah. Ich habe diese Maßnahmen unterstützt, ziehe daraus aber den Schluss, dass die gegenwärtige Krise wohl die Rechts-Philosophie der grenzenlosen Autonomie des Menschen an ihre Grenzen gebracht hat.

2. Dezember 2019: Bischof Voderholzer führt die Präsidentin des bayerischen Landtags, Ilse Aigner, durch die hauseigene Krippenausstellung (© Bistum Regensburg)

Frage: Ist das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland in rechter Weise austariert? Welche Lehren über das Verhältnis von Staat – bzw. Bundesländer – und Kirche ziehen Sie im Rückblick auf diese Erfahrungen?

Bischof Voderholzer: Ich kann nicht erkennen, dass sich durch die gegenwärtige Krise ein Nachbesserungsbedarf im konkordatsrechtlich geregelten Staat-Kirche-Verhältnis gezeigt hätte. Ich betone noch einmal: Die staatlichen Maßnahmen waren nicht antikirchlich, sondern entsprachen – angesichts des durch das Corona-Virus gegebenen Gefahrenpotentials und der nach wie vor fehlenden medizinischen Gegenmittel – dem von Vernunft und christlicher Nächstenliebe auferlegten Gebot der Stunde, das wir mit der Gottesdienstkongregation in Rom auch ganz mitgetragen haben. Auch das föderale System in Deutschland hat sich bewährt, weil es erlaubt, auf regionale Unterschiede entsprechend differenziert zu reagieren. Und wenn manche vielleicht darüber erschrocken sind, dass die Kirche von bestimmten Regierungskreisen als nicht „systemrelevant“ eingestuft wird, dann ist das in gewisser Weise auch heilsam. Denn es zeigt sich, dass die Kirche ihre Sendung und ihr Daseinsrecht nicht aus ihrer Funktion bezieht, für ein Staatswesen mehr oder weniger „systemrelevant“ zu sein.

Frage: Die wirtschaftlichen und damit die finanziellen Folgen der Krise sind ungeheuer. Im Hintergrund der Krise scheint eine Alternative zu stehen: Gesundheit oder Wirtschaft? Stellt sich diese Alternative in dieser Form überhaupt? Welche Antworten kann und soll die Kirche darauf geben?

Bischof Voderholzer: Aufgabe des Staates ist es, das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger – gerade auch noch einmal der schwachen – zu schützen und ihnen so die Ausübung ihrer Freiheitsrechte zu ermöglichen. Das Recht auf Leben ist das Fundament, die "conditio sine qua non" aller anderen Grundrechte. Das Recht auf Leben und der Lebensschutz liegen auf einer anderen Ebene als die übrigen genannten Werte, so dass Lebensschutz und Ökonomie nicht gegeneinander abgewogen werden können. Lebensschutz steht übrigens in allen seinen Dimensionen in der Gefahr, ökonomische Nachteile mit sich zu bringen, Kosten zu verursachen, teuer zu sein. Es macht die Bedeutung des Rechtsstaates aus, dass das Recht auf Leben nicht von ökonomischen Interessen abhängig gemacht wird. Freilich ist es wiederum Aufgabe des Staates, dafür Sorge zu tragen, dass die finanziellen Lasten möglichst gerecht verteilt und solidarisch von allen Schultern mitgetragen werden. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn der Staat zum Schutz von Firmen und ihrer Arbeitsplätze das Instrument der Kurzarbeit ermöglicht oder zur Vermeidung von Insolvenzen Kredite oder Kreditbürgschaften gewährt. Letztlich finanzieren das alle Bürgerinnen und Bürger durch ihre Steuern mit. Und das ist in Ordnung. Das von der katholischen Soziallehre hochgehaltene Prinzip der Solidarität wird in den kommenden Monaten und wohl sogar Jahren intensiv Anwendung finden müssen, indem die wirtschaftlich weniger Gebeutelten den Verlierern der Krise zur Seite stehen. Das fängt damit an, die heimische Lebensmittelwirtschaft und die Gastronomie durch kräftige Inanspruchnahme zu unterstützen. Aber auch internationale Solidarität ist notwendig. Ich kann das alles nur andeuten. Welche Schritte hier nachhaltig sind, müssen die Experten für Volkswirtschaft beurteilen.

Frage: Vor der Krise war kirchlich viel vom sogenannten „Synodalen Weg“ zu hören, der in vielerlei Hinsicht offensichtlich auf eine Art Veränderung von Lehre und Leben der Kirche hinzielt. Nicht wenige Christen scheinen ihre Hoffnung eher auf solche von ihnen gewünschte Veränderungen zu setzen als auf die eigentliche Botschaft von Christus dem für uns Gekreuzigten und Auferstandenen selber. Müsste nicht diese im Grunde klare und eindeutige Botschaft in der Kirche neu vermittelt werden? War es nicht das, was der heilige Papst Johannes XXIII. eigentlich wollte?

Bischof Voderholzer: Wenige Tage bevor auch in Europa die Infektionszahlen in die Höhe schnellten, war ja die erste Vollversammlung des sogenannten Synodalen Weges in Frankfurt am Main zusammengekommen. Leider ist es trotz des sehr eindeutigen Briefes von Papst Franziskus vom 29. Juni 2019 nicht gelungen, die Themen „Evangelisierung“ oder „Glauben angesichts der Herausforderungen einer säkularisierten Welt“ ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken, weil eine Mehrheit auch der Bischöfe die Auffassung vertritt, erst müssten die hinlänglich bekannten Themen „Macht und Partizipation“, „Priesterliche Lebensform“, „Ämter für Frauen in der Kirche“ und „Katholische Sexualmoral“ bearbeitet und mit neuen Antworten versehen werden – als ob nicht ein Blick auf die anderen kirchlichen Gemeinschaften, wo all die katholischen vermeintlichen Glaubenshürden nicht bestehen, lehrte, dass die Problematik viel tiefer angesiedelt ist. Eine der Folgen der Corona-Krise, das ist vielfach schon bemerkt worden, ist eine gewisse Verwesentlichung. Plötzlich tritt mit neuer Deutlichkeit zu Tage, worauf es wirklich ankommt. So ist es auch um den „Synodalen Weg“ ziemlich ruhig geworden. Es fehlt freilich nicht an Stimmen, die nun auch diese Krise zur Bestätigung ihrer Auffassung und ihrer Ziele hernehmen. Ich kann freilich nicht erkennen, dass die Krise die Stunde der Synode heraufgeführt habe. Schon auf der Ebene der Politik war es die Stunde der Regierenden und nicht die der Parlamente. Und nach allem, was ich bisher überblicke, hat sich auch die kirchliche Struktur und das Miteinander von Priestern und Weltchristen bewährt. Dass die Territorialseelsorge abgedankt, das sakramentale Priestertum sich als überflüssig erwiesen und der gesellschaftliche Einfluss der Kirche sich weiter minimiert habe, sind ganz offenkundig projektionsgesteuerte Urteile, gegen die ich mich verwahre. Ein Dekan berichtete mir schon Ende März, er beobachte, dass es in der Seelsorge plötzlich viel spiritueller zuginge. Die kirchenpolitischen Fragen seien zurückgetreten und alle bemühten sich, auf ihre Weise das Evangelium zu verkünden und den Gläubigen zu helfen, „Hauskirche“ zu leben.

Frage: Wie schaffen wir es, diese Frohe Botschaft neu unter unseren Zeitgenossen zu verkündigen? Müsste im Dienst der Neuevangelisierung nicht vor allem das Sakrament der Buße als „Chance“ für ein gelingendes Leben aufgezeigt und in den Mittelpunkt der Verkündigung gestellt werden?

Bischof Voderholzer: Jede Evangelisierung beginnt mit der Selbst-Evangelisierung. Und weil dies stets mit je neuer Umkehr zu tun hat, spielt das Bußsakrament eine entscheidende Rolle. Ich erinnere auch an die Mitte der Kirchenkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils „Lumen gentium“, die die Berufung aller Christen zur Heiligkeit neu ins Bewusstsein gerufen hat. Papst Franziskus hat es erst jüngst wieder aufgegriffen in „Gaudete et exsultate“ (2018). Wir brauchen, glaube ich, aber auch neue Anstrengungen in der Glaubensvermittlung und Hilfen zur Glaubensreflexion! Die Kenntnis der Heiligen Schrift ist im Schwinden, eine gute Bibelhermeneutik ein großes Desiderat. Auch ein Grundwissen in Kirchengeschichte, die uns populärwissenschaftlich als einzige Skandalgeschichte präsentiert wird! Das Christentum ist keine irrationale Gefühlsreligion. Es ist der vom Fleisch gewordenen Logos Gottes und seinem Geist ermöglichte Glaube an den Schöpfer- und Erlöser-Gott. Es braucht auch – im Sinne einer guten Apologetik – die intellektuelle Fähigkeit, die Dogmen des Zeitgeistes zu hinterfragen, um so die Herausforderungen des Säkularismus bestehen zu können.

Diakonenweihe in Siegenburg am 7. Dezember 2019 (© Bistum Regensburg)

Frage: Immer wieder wird die Forderung nach einer „Diakoninnenweihe“ laut, womit in der Regel ein sakramentales Dienstamt der Frau gemeint ist. Was ist vom Sendungsauftrag Jesu dazu zu sagen?

Bischof Voderholzer: Nach dem Zeugnis des Neuen Testaments hat Jesus das apostolische Dienstamt, das sich dann noch in neutestamentlicher Zeit in die drei Stufen von Bischof, Presbyter und Diakon entfaltete, nur Männern übertragen. Das kann nicht einfach nur soziologisch und zeitbedingt sein, weil Jesus sich ansonsten souverän über Konventionen hinsichtlich der Rolle von Frauen hinweggesetzt hat. Auch stimmt es nicht, dass sich die Antike keine Priesterinnen habe vorstellen können. Viele der antiken Religionen und Kulte kannten ein weibliches Priestertum. Eine Ausnahme bildet freilich Israel. Das führt zu der Einsicht, dass die Zuordnung des sakramentalen Dienstamtes zum männlichen Geschlecht etwas zu tun haben muss mit der in der Geschlechterdifferenz und Geschlechterpolarität begründeten natürlichen Zeichenhaftigkeit der Relationalität von Mann und Frau. Die heilsgeschichtliche Begründung des Ehe-Sakramentes als realsymbolische Darstellung der Beziehung Christi zu seiner Kirche spielt auch für das Weihesakrament eine Rolle. Darauf hat erst kürzlich Papst Franziskus in Übereinstimmung mit der bisherigen Lehrentwicklung der Kirche hingewiesen in dem nachsynodalen Schreiben „Querida Amazonia“: „Jesus Christus zeigt sich als der Bräutigam der Eucharistie feiernden Gemeinschaft in der Gestalt eines Mannes, der ihr vorsteht als Zeichen des einen Priesters. Dieser Dialog zwischen Bräutigam und Braut, der sich in der Anbetung vollzieht und die Gemeinschaft heiligt, sollte nicht auf einseitige Fragestellungen hinsichtlich der Macht in der Kirche verengt werden“ (QA Nr. 101). Dass aber das dreigestufte apostolische Amt „unum sacramentum“ ist, ein Sakrament und nicht drei verschiedene Sakramente (die sozusagen je für sich betrachtet und hinsichtlich des Empfängers unterschiedlich behandelt werden könnten), ist Glaubensüberzeugung der Frühen Kirche, das wurde vom Konzil von Trient gelehrt und vom Zweiten Vatikanischen Konzil bestätigt.

Frage: Die erste vatikanische Studienkommission zur Frage eines Frauendiakonats untersuchte vor allem die Frage, inwieweit es ein solches weibliches Dienstamt in der frühen Kirche gab. Sie kam zu einem zwar recht klaren, letztlich aber doch nicht völlig eindeutigen Ergebnis. Nun gibt es eine zweite Studienkommission – was erwarten Sie von diesem neuen Anlauf?

Bischof Voderholzer: Schon in den späten 1990-er Jahren hatte sich die Internationale Theologische Kommission mit diesen Fragen beschäftigt. Ich war seinerzeit als Assistent von Professor Gerhard Ludwig Müller, der damals Mitglied dieser Kommission war, sehr intensiv in die Forschungen einbezogen. Es entstand damals u.a. die Quellensammlung „Der Empfänger des Weihesakramentes“ (Würzburg: Echter 1999). Ich kann mir nicht vorstellen, dass noch so viele Kommissionen letztlich ein anderes Ergebnis werden zutage fördern können. Das vor allem in Syrien nachweisbare Amt einer Diakonissin stand ganz im Dienst der Frauenseelsorge in einer Gesellschaft mit sehr rigoroser Geschlechtertrennung. Diese Diakonisse hatte vor allem bei der Taufe von erwachsenen Frauen zu assistieren und bei der Seelsorge in Frauenhäusern eine wichtige Aufgabe. Die Quellen lassen es aber nicht zu, dieses Amt dem sakramentalen Dienstamt zuzuordnen. Im Übrigen hat jede Gemeinde- und Pastoralreferentin, jede Religionslehrerin, Direktorin einer kirchlichen Schule, Theologieprofessorin, Ordinariatsrätin, Ordensoberin oder gar Äbtissin unvergleichlich viel mehr Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten, als es eine solche Diakonisse als Seelsorgshelferin je hatte, von den Müttern und Großmüttern ganz zu schweigen, die seit jeher in der Kirche als die wichtigsten Missionarinnen den Glauben bezeugen und weitergeben.

Bischof Rudolf, haben Sie, auch im Namen unserer Leser, herzlichen Dank für Ihre Zeit und Ihre instruktiven Antwort.

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