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Euthanasie/”Sterbehilfe”: Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf nahezu unverändert

#1 von esther10 , 30.08.2012 11:15

Euthanasie/”Sterbehilfe”: Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf nahezu unverändert
Veröffentlicht: 29. August 2012 | Autor: Felizitas Küble | Einsortiert unter: HOME, LEBENSRECHTS-Beiträge | Tags: Bundeskabinett, euthanasie, Gesetzentwurf, Lebensrecht, selbstmord, sterbehilfe |1 Kommentar »
Mathias von Gersdorff

Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, gewerbsmäßige Sterbehilfe künftig unter Strafe zu stellen. Angehörige und andere nahestehende Personen blieben aber straffrei.

Von Ärzten und Pflegekräften ist allerdings nicht mehr explizit die Rede. Ihre Mitwirkung wird aber nicht ausgeschlossen und könnte straffrei bleiben, falls sie den Patienten seit langem besonders nahe stehen. Aus diesem Grund wird befürchtet, dass sich die Rolle des Arztes langfristig ändert.

Nun geht der Entwurf in die parlamentarische Beratung.

Dieser Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde von Kirchen, Lebensrechtlern und der Deutschen Hospiz-Bewegung massiv kritisiert.

In allen bioethischen Themenfeldern – zumal dem Lebensrecht - erwiesen sich die allerersten “Reformen” schließlich als Dammbruch, unabhängig davon, wie gering die Liberalisierung zunächst erschien: Abtreibungsgesetzgebung, Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik (PID) usw.

Es gibt keinen logischen Grund, anzunehmen, warum dies hinsichtlich der Sterbehilfe nicht ebenso geschehen wird.

Bedenklich ist auch, dass so getan wird, als ob seitens der „Angehörigen und anderen nahestehenden Personen“ von vornherein kein besonderes Interesse an einem Selbstmord des Patienten besteht.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kommentiert dazu in der gedruckten Ausgabe vom 29. August:

„Mitunter haben gerade Nahestehende ein besonderes Interesse am (Frei-)Tod des Nächsten. Dahinter kann ein schändlicher materieller Wunsch stehen. Oder der Vorsatz, es nicht auf womöglich langjährige Pflege ankommen zu lassen. Oder der missverstandene Wunsch des Schwerkranken. Solche Konstellationen kann man nicht pauschal unterstellen, aber auch nicht ignorieren. Nicht jede Tür lässt sich wieder schließen.“
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Ein Kommentar on “Euthanasie/”Sterbehilfe”: Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf nahezu unverändert”
wolfgang heuer-heureka47
29. August 2012 um 20:35
Die allermeisten Selbstmorde müßten nicht sein.
Und “Freitod” ist es in kaum einem der ca. 10.000 Fälle pro Jahr (in Deutschland)!
Denn “Freitod” setzt einen wahrhaft – geisitg-seelisch – FREIEN Menschen voraus, einen WAHRHAFT erwachsenen, wahrhaft im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindlichen, Menschen.
DAS sind aufgrund der “Kollektiven (Zivilisations-)Neurose die allerwenigsten Menschen in der zivilisierten Gesellschaft; vermutlich nur einer von 1000 oder 10.000.
Auch wer keine Symptome verspürt, sich nicht krank fühlt bzw. keine Diagnose hat, ist NICHT WIRKLICH GESUND!
Weit über 99% der Bevölkerung(en) der zivilisierten Gesellschaft sind schwer beeinträchtigt durch die Kollektive Neurose. Von daher ist diese Krankheit NORMAL = mehrheits-normal und fällt kaum auf. Dennoch besitzt diese Krankheit ein großes zerstörerisches Potenzial; denn sie breitet sich auf dem Planeten weiter aus und vertieft sich in den Bevölkerungen, wo sie schon eine Weile ihr Unwesen treibt und zeigt sich in Zunahmen verschiedener (psycho-)sozialer Probleme und “Krankheiten”, die genau genommen nur verschiedene Symptome der EINEN – unbewußten – Krankheit sind.
GRUNDLEGENDE Heilung ist möglich. Auch unabhängig vom Kollektiv im Einzelfall. Jederzeit. Auf ganz natürliche Weise. Ohne Medikamente oder ärztliche Eingriffe. Durch Selbst-Entwicklung.
Wenn keine KOLLEKTIVE Heilung bewirkt wird, wird sich die Geschichte wiederholen und müssen wir mit dem Ausbruch einer weiteren “Kollektiven Psychose” rechnen. Zum Vergleich: Das, was zwischen 1933 und 1945 geschah, wurde “Kollektive Psychose” genannt.


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esther10
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