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Exkommunikation: Bedeutung einfach erklärt
07.09.2018 04:20 | von Nicole Hery-Moßmann
Die Exkommunikation wird auch Kirchenbann genannt und ist eine Kirchenstrafe. Die Bedeutung der Exkommunikation erklären wir in Ihnen diesem Artikel, ebenso die verschiedenen Arten des Kirchenbanns.
Exkommunikation - das bedeutet der Kirchenbann
Zwar sehen auch die meisten evangelischen Kirchen die rechtliche Möglichkeit des Ausschlusses vom Abendmal vor, allerdings wird dies sehr selten angewandt.
Die Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe in der katholischen Kirche, sie wird auch Kirchenbann genannt.
Wer exkommuniziert wurde, darf für die Zeit des Bannes weder einen Dienst in einem Gottesdienst zu übernehmen noch ein Sakrament empfangen. Beispielsweise darf er nicht zur Kommunion gehen und das Sakrament der Eucharistie empfangen.
Auch die Beichte, die kirchliche Eheschließung, die Krankensalbung sowie Sakramentalien wie eine kirchliche Begräbnisfeier bleiben dem Exkommunizierten verwehrt.
Eine Exkommunikation hebt nach Kirchenrecht nicht die Kirchenzugehörigkeit auf. Wer exkommuniziert ist, behält alle Verpflichtungen der Kirche gegenüber. In der Ausübung seiner Rechte innerhalb der Kirche ist er jedoch kein Mitglied der Kirche mehr, bis die Exkommunikation aufgehoben wurde.
Bestimmte Sakramente können auch durch eine Exkommunikation nicht rückgängig gemacht werden. Taufe, Firmung und Priesterweihe sind unauslöschliche Sakramente. Sie bleiben ein Leben lang erhalten.
Eine Exkommunikation kann automatisch durch ein Vergehen stattfinden oder durch den Papst verhängt werden.
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