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Bischof Hounder von Chur , Schweiz

#1 von esther10 , 27.11.2012 09:40

Wer sein Fundament in Christus hat, gilt als Fundamentalist
Den Kritikern am Churer Bischof geht es im Grunde genommen darum, daß es Lehre und Praxis der katholischen Kirche einfach nicht mehr geben darf. Ein Kommentar von Michael Gurtner



Salzburg (kath.net) Der letzte Hirtenbrief des Bischofs zu Chur, Seiner Exzellenz Dr. Vitus Huonder (Foto), hat eine gewisse Kritik hervorgerufen (besonders in Zürich), welche oft auffallend unsachlich, dafür um so polemischer und diffamierend ist. Die vorgebrachten Kritiken selbst zeigen eindeutig auf, wie sehr dieser Hirtenbrief ins Schwarze getroffen hat und wie notwendig er gewesen ist. Es geht dabei nur vordergründig um eine Kritik am Churer Bischof – im Grunde zielt die Kritik auf eine Theologie und das katholische Kirchenverständnis ab, welches es nach Ansichten vieler einfach nicht mehr geben dürfte, welches aber unaufgebbarer Kernbestand des Katholischen ist. Der Bischof ist letztlich der Vorwand, um die Sache selbst zu kritisieren. Es scheint daher angebracht zu sein, zumindest einige dieser Kritikpunkte herauszugreifen und ein wenig zu beleuchten. Freilich gäbe es hier viel zu sagen, aber zumindest einige exemplarische Punkte seien an dieser Stelle behandelt.

Beispielsweise wird gegen den Churer Bischof der Vorwurf erhoben, er wäre ein „selektiver Traditionalist“, welcher sich „benimmt sich wie ein Filialleiter, der nur wiederholt, was Rom vorschreibt“, ohne dabei aber wirklich so romtreu zu sein wie er vorgibt und „der sich das herauspickt, was ihm ins Konzept passt“..

Zwei große Fehler werden beim Begriff des „Traditionalismus“ bzw. des „Traditionalisten“ oft begangen: a) wird oft der fälschliche Eindruck vermittelt, der Traditionalist sage „alles, was war, ist gut und es ist gut, weil es in einer bestimmten Zeit war“. Das Zugehören zu einer gewissen Zeit wird oft als das ausschlaggebende Kriterium gesehen, welchem der sog. „Traditionalist“ in seinem Urteilen folgt. Neben diesem ersten Fehler wird noch ein zweiter hinzugesellt, nämlich daß b) allein und ausschließlich das Traditionsargument ausschlaggebend sei.

In Wirklichkeit aber besagt „Tradition“ nicht etwa, daß etwas langgepflegter Usus war und deshalb eine Wert in sich trägt, so wie ein altes Buch aus dem 17. oder 18. Jahrhundert, das erhaltenswert ist und welches man nicht wegwirft, auch wenn man es vielleicht nie lesen wird und dessen Inhalt nicht korrekt ist (das wäre ein musealer Traditionsbegriff), sondern Tradition besagt, daß etwas aus alter Zeit stammt, ein Handeln aus der ersten Zeit, welches den Imperativ des Gottessohnes in sich trägt (beispielsweise die Ausschließlichkeit des Weihesakramentes für Männer: nicht weil es schade wäre eine alte Praxis aufzugeben, sondern weil man in diesem Handeln, das seit apostolischer Zeit besteht, den Auftrag des Gottessohnes erkennt).

Wenn man die Schriften, Interviews und Predigten von Exzellenz Huonder liest, so wird man sich wundern, woher dieser „Traditionalisten-Vorwurf“ kommt, denn das theologische Urteil des Bischofs ist eindeutig nicht allein in der rechten und notwendigen Tradition gegründet, sondern ebenso in Schrift und Lehramt.

Entweder hat der Autor dieses Vorwurfes also selbst einen theologisch falschen Traditionsbegriff (der rechte Traditionsbegriff ist nämlich der theologischen Kategorie zugehörig, nicht der historischen!), oder er kritisiert, daß der Churer Bischof überhaupt, neben Schrift und Lehramt, auch die Argumente der rechten Tradition, so wie sie im kirchlich-theologischen Sinne verstanden wird, berücksichtigt. Ohne diese Rücksicht kann aber keine rechte Theologie getrieben werden, die Urteile wären sachlich falsche Urteile.

Ebenso spricht sich der Autor selbst das Urteil, wenn er kritisiert, der Bischof würde „nur“ (!) das wiederholen, was Rom vorschreibt, wobei zunächst unklar ist, ob es sich um ein qualitatives oder ein quantitatives „nur“ handelt. Doch wie dem auch sei: ist darin nicht auch die Kritik verborgen, daß der Bischof zu Chur sich nicht als Gegenpart zu Rom versteht, so wie es in den deutschsprachigen Ländern manche gerne sehen würden, sondern sich als auf derselben Seite mit diesem stehend betrachtet, so wie es eine Selbstverständlichkeit für jeden Katholiken, und erst recht für einen Bischof sein soll und muß? Und: wenn der Bischof „nur“ das wiederholt was Rom vorschreibt (und der Bischof ist ja, genauso wie jeder Priester, unter anderem auch dazu da, die einheitliche Lehre und die kanonische Ordnung in Bistum und Pfarrei zu verkünden und umzusetzen!), dann wäre der vorhin vorgebrachte Traditionalistenvorwurf ja eigentlich auch schon wieder widerlegt.

In einem weiteren Kritikpunkt zeigt der Autor der Kritik an Exzellenz Huonder, wessen Geistes Kind er ist: er bezeichnet den Bischof als mit „fundamentalistischen Zügen“ behaftet, „weil er beispielsweise fordert, dass die katholische Kirche in Graubünden ihre Unterstützung für eine Schwangerschaftsberatungsstelle zurückziehen soll, weil diese Beratungsstelle auch den Beratungsnachweis ausstellt, den man für einen Schwangerschaftsabbruch benötigt“. Mit anderen Worten: wer sich weigert, auch nur indirekt an Abtreibungen mitzuwirken, indem in kirchlichen Einrichtungen Beratungsscheine ausgestellt werden, gilt als „fundamentalistisch“. In Wirklichkeit ist diese Haltung des Bischofs die einzig richtige und in der Lehre Christi selbst begründet. Kann eine Haltung, die in Christus ihr Fundament hat, wirklich „fundamentalistisch“ sein? Oder läßt das nicht viel eher auf die Grundlegende Geisteshaltung dessen schließen, der eine solche Anklage erhebt? Es scheint für den Autor der Kritik gleichsam eine Voraussetzung zu sein, unter bestimmten Umständen zur Mitwirkung an einer Abtreibung bereit zu sein, um nicht als „mit fundamentalistischen Zügen behaftet“ zu gelten. Die gesellschaftliche Erwartung wird somit über die Forderung Gottes gestellt, welche in der katholischen Lehre niederschlägt. Wer das Fundament seines Glaubens und Handeln in Christus hat und Gottes Gesetze über die Erwartungen der menschlichen Gesellschaft, die oft genug reichlich gottlos geworden ist stellt, gilt heute als Fundamentalist. Bei einem solchen Hintergrund müßte eigentlich jeder Katholik hoffen, daß ihm „fundamentalistische Züge“ konstatiert werden.

Der Kritiker des Bischofs sagt: „Der Beratungsnachweis ist nämlich keineswegs eine Aufforderung zur Abtreibung, sondern – sofern die Beratungsstelle im Sinne des katholischen Christentums berät – das Zeichen dafür, dass man sich intensiv bemüht hat, eine Abtreibung zu verhindern.“

Zweierlei dazu: die Tatsache wird insofern verdreht, daß man sich damit abbürstet, ja nicht zur Abtreibung aufzufordern. Das ist eine bewußte Verschiebung der Realität, da es von vorne herein nicht um Aufforderung geht, sondern um die aktive Beteiligung an der Ermöglichung der Abtreibung. Das wird verschwiegen und durch die erwähnte Verschiebung zu kaschieren versucht.

Zum zweiten ist zu sagen, daß diese „intensive Bemühung zur Verhinderung der Abtreibung“ reichlich seltsam anmutet, wenn am Ende erst recht eine Bestätigung ausgestellt wird, mit welcher man mithilft, Zugang zur Abtreibung zu bekommen. Die Beratung der Kirche darf nicht ergebnisoffen sein, sondern muß ganz klar auf die Austragung des Kindes abzielen. Dieses Ziel wird aber Verdunkelt, wenn am Ende erst recht wieder das begünstigt wird, was man unter allen Umständen zu verhindern beabsichtigen muß. Es geht nicht um Zahlen oder Relationen, sondern um die Einzelfälle!

Was die Anmerkungen des Churer Bischofs zu der liturgischen Situation betrifft, so wird kritisiert, daß der Bischof exemplarisch einige Dinge namentlich aufzählt. Es werde mit dieser Aufzählung der Eindruck vermittelt, so der Kritiker, die liturgischen Mißbräuche wären beinahe flächendeckend. Dazu ist einerseits zu sagen, daß diese und andere angesprochene liturgische Mißstände und Mißbräuche unterschiedlichster Gradualität in manchen Regionen tatsächlich sozusagen „an der Tagesordung“ sind, zum anderes ist es die Aufgabe eines Bischofs das zu benennen, was im Argen liegt und die Dinge bei ihrem Namen zu rufen. Einen Arzt oder ein Mechaniker, der nicht auf das hinweist, was nicht in Ordnung ist, riskiert eine Verschlimmerung der Situation. Dem Patienten nützt es nicht wenn ihm der Arzt sagt, wie hervorragend seine Leberwerte und die Lungenfunktion sind, wenn er an Magen und Herz leidet und ihn niemand auf diese Krankheiten hinweist. Analog ist es mit dem Bischof: es ist ein schlechter Bischof, der um der Ruhe willen alles schönredet oder verschweigt, wenn im Inneren der Krebs wuchert und sich bis zum totalen Kollaps weiter auszubreiten droht, wenn nicht eingeschritten wird. Deshalb tut ein jeder Bischof, auch in der Schweiz, gut daran, auf Mißstände hinzuweisen, diese zu benennen und gegen selbige einzuschreiten.

Dabei wären wir aber auch schon beim nächsten (absurden) Kritikpunkt angelangt: wenn der Bischof in seiner Hirtensorge die Gläubigen, welche auf die Korrektheit in Lehre und Liturgie Wert legen, darauf hinweist, daß sie auch Möglichkeiten haben, diese ihre Rechte (und letztlich auch das Recht Gottes!) wirksam durchzusetzen. Dies ist eine kircheniuridische Tatsache, über welcher der Bischof die Gläubigen nicht im Dunkeln läßt. Es erstaunt, weshalb der Gebrauch dieser Möglichkeit anscheinend so vehement abgelehnt wird, daß man ihn mit „Denunziation“ abtut und somit einen gewissen Druck ausüben möchte, indem man es als verpönt darstellt, wenn Gläubige Beschwerde einbringen. Der Bischof sagt vollkommen zurecht: „Es ist allzu einfach, solche Klagen, wie es oft geschieht, als Denunziation abzutun“. Wenn man so heftig auf einen einfachen Hinweis eines Bischofs reagiert, dann stellt sich erst recht die Frage, ob der Bischof mit diesem Hinweis nicht genau ins Schwarze getroffen hat.

Das bestätigt auch der weitere Verlauf der Kritik, wenn es heißt, es bedürfe des „Druckes von unten“, um Reformen voranzutreiben. Modernisierung ist nicht, wie behauptet, eine Notwendigkeit der Kirche, sehr wohl aber eine Permanenz in der Lehre. Modernität ist nicht in sich ein Maßstab der Kirche, an welchem sich deren Lehre und deren Gesetze messen. Denn wie sollte ihre Lehre und die damit verbundene Praxis wahr sein können, wenn sie ebenso veränderlich ist wie die Moden und der Zeitgeist selbst?

Die Forderung, daß der Bischof „tief verankert ist“ in seinem Bistum, muß unbedingt durch die Forderung ergänzt werden, daß dieser auch fest im Glauben der Kirche verankert ist, tief verbunden mit dem Apostolischen Stuhl und sich nicht als dessen Gegenpart sieht. Das diakonische Moment ist der Kirche zwar wesenhaft zugehörig, allerdings eines unter etlichen anderen Wesensmerkmalen der Kirche: die Kirche ist zunächst für das Heil der Seelen zuständig, und insofern ist auch die diakonia eingeschlossen und gewissermaßen aus der rechten Ekklesiologie herausfließend. Keinesfalls aber ist die Kirche eine reine Sozialanstalt, die man demokratisch formen und nach Belieben gestalten könnte. Deshalb sind auch Forderungen wie die Mitwirkung bei Bischofsernennungen durch das Kirchenvolk vollkommen abwegig – ja im Grunde muß man sich ehrlich fragen, ob nicht bereits jetzt zu viele Personen, vor allem Priester konsultiert werden, da es dadurch sehr häufig zu Indiskretionen und Interventionsmanövern kommt, wie uns die jüngste Kirchengeschichte lehrt. Von daher ist die Bischofswahl durch das Volk nicht angeraten, besonders wenn man die durchschnittliche kirchliche Ausrichtung der potentiellen Wähler vor Augen hat. Ja im Grunde genommen zeigen jene, welche die Forderungen nach der demokratischen Bischofswahl stellen, selbst durch ihre restlichen Forderungen, daß ein solches System niemals gute Früchte tragen würde.

Dies sind nur einige Anmerkungen zur Kritik des letzten Hirtenbriefs Seiner Exzellenz Vitus Huonders. Jeden einzelnen dieser Punkte müßte man eigentlich noch weiter vertiefen, aber Ziel dieses Beitrags ist es ein wenig aufzuzeigen, daß die vorgebrachte Kritik im Leeren schwimmt und viel eher reine Stimmungsmache als Argument ist.

Im Grunde genommen geht es denen, welche den Bischof von Chur kritisieren, darum, daß es eine gewisse Lehre und eine gewisse Praxis, nämlich jene der katholischen Kirche, einfach nicht mehr geben darf. Durch mediale Stimmungsmache versucht man gezielt, eine bestimmte Position (und die Priester und Bischöfe, welche diese vertreten) ins Abseits zu schieben und diese als „unhaltbar“ und „extrem“ darzustellen, eben als „fundamentalistisch“.

Es geht letztlich um nichts anderes als um eine völlig andere Kirche, besser gesagt um die Gründung einer neuen „Nicht-Kirche“ und damit um die Zersetzung derselben von innen her. Wer sich dem widersetzt, wird gezielt ins mediale Kreuzfeuer gestellt, um ein bestimmtes Bild von ihm zu zeichnen, wohlwissend, daß die heutige Gesellschaft durch mediale Bilder und vorgegebene Meinungen leicht beeinflußbar ist, wenn diese nur oft genug wiederholt werden. Anstatt objektiver, sachlicher und theologisch fundierter Argumente werden Wünsche geschürt, welche mit der theologischen Wirklichkeit und der in Christus gegründeten Wahrheit, welche sich in der Kirche findet, nichts zu tun haben.

Bleibt zu hoffen, daß die künftigen Personalentscheidungen derart ausfallen, daß sie diesen Tendenzen, welche sich derzeit ganz besonders in den Ländern Österreich, Deutschland und der Schweiz ausbreiten, entgegenwirken.

Mag. theol. Michael Gurtner ist katholischer Theologe aus der Erzdiözese Salzburg

Foto Bischof Huonder: (c) Bistum Chur
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