Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif

Bundestag überweist Sterbehilfe-Entwurf an Ausschüsse : Zu Protokoll gegeben

#1 von esther10 , 30.12.2012 09:54

30.11.2012

Bundestag überweist Sterbehilfe-Entwurf an Ausschüsse
: Zu Protokoll gegeben

Der Gesetzentwurf gegen gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung ist nach der Ersten Lesung im Bundestag an den Rechts- und Innenausschuss überwiesen worden. Da der Entwurf erst in der Nacht zu Freitag behandelt wurde, wurden die Reden zu Protokoll gegeben.

Zuvor hatten katholische Kirchenvertreter den Entwurf kritisiert. Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann forderte im Deutschlandradio Kultur, jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Durch die Konzentration des Gesetzes auf kommerzielle Formen der Sterbehilfe drohe die Entstehung einer "Grauzone".

Lehmann warb dafür, die Möglichkeiten der Palliativmedizin voll auszuschöpfen. Im Mainzer Hospiz habe man damit sehr gute Erfahrungen gesammelt. Allerdings müsse sich die Gesellschaft bei der Organisation von Krankenhäusern, Altenheimen und der Hospizarbeit "noch sehr viel mehr anstrengen, damit wir wirklich allen Leuten helfen können", forderte Lehmann.

Caritas-Präsident fordert Debatte über Tod und Sterben
Caritas-Präsident Peter Neher warnte vor einer gesetzlichen Duldung von Sterbehilfeorganisationen in Deutschland. Die Pläne der Bundesregierung, gewinnorientierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, sehe er kritisch, weil nicht gewinnorientierte Sterbehilfeorganisationen damit gesetzlich geduldet würden. "So kann der Eindruck entstehen, dass es sich bei der Beihilfe zum Suizid um eine gewöhnliche Dienstleistung handelt", sagte Neher. Dies berge die Gefahr, dass der Druck bei alten und kranken Menschen steigt, ihren Angehörigen und der Gesellschaft nicht länger zur Last fallen zu wollen. Sie dürften nicht den Eindruck vermittelt bekommen, dass man sich ihrer entledigen wolle.

Nach den Gesetzesplänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe, die in Deutschland verboten ist, verabreicht sich der Sterbewillige dabei ein tödliches Medikament selbst, das ihm ein anderer, der Helfer, überlassen hat.

Weil Suizid keine Straftat ist, wird auch die Beihilfe in Deutschland nicht geahndet. Evangelische und katholische Kirche fordern, nicht nur gewinnorientierte, sondern allgemein organisierte Sterbehilfeinstitutionen zu verbieten. Leutheusser-Schnarrenberger hält dies wegen des fehlenden Straftatbestands der Beihilfe nicht für möglich, sondern sieht als einzig legitimes Verbot das für Organisationen, die mit Sterbehilfe Geld verdienen.


http://www.smartredirect.de/ad/clickGate...2Ftv-lourdes%2F


Fröhlich sein,
Gutes tun
und die Spatzen
pfeifen lassen.
Don Bosco
http://www.fatima.pt/portal/index.php?id=14924

 
esther10
Beiträge: 2.147
Punkte: 646
Registriert am: 28.09.2010


   

Barmherzigkeitsrosenkranz
Die Welt braucht gute Priester

Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz