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Unionsfraktion: Neues Gesetz schützt Kinder besser vor sexuellem Missbrauch

#1 von admin-anne ( Gast ) , 26.03.2021 10:22

Unionsfraktion: Neues Gesetz schützt Kinder besser vor sexuellem Missbrauch
Veröffentlicht: 25. März 2021 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Gesetz, Gewalt, Hemmschwellen, kinder, Kindersexpuppen, sexueller Missbrauch, Sicherungsverwahrung, Unionsfraktion, Verbrechen |Ein Kommentar
Verbot von Kindersexpuppen beschlossen

Am heutigen Donnerstag berät der Bundestag abschließend das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:


„Nach zähem Ringen haben wir endlich den Durchbruch im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern geschafft. Wer sich an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergeht, verdient kein Pardon. Künftig wird sexueller Missbrauch von Kindern deswegen als das bestraft, was er ist, als Verbrechen.

Das ist mehr als Symbolik: Mit der Mindeststrafe von einem Jahr gehen ganz konkrete Verbesserungen einher. Bewährungsstrafen werden die Ausnahme, Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung können leichter angeordnet werden. Das ist ein riesiger Schritt, um Täter an der Begehung weiterer Übergriffe zu hindern.

Harte Strafen sind nicht alles. Wir wollen vor allem auch Übergriffe verhindern, also präventiv vorgehen. Einschlägig Vorbestrafte dürfen keine weiteren Kinder mehr missbrauchen können. Wiederholungstäter bekommen deswegen einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis. Damit stellen wir sicher, dass diese nicht mehr in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit tätig sein können.


Auf Drängen der Union kommt nun auch ein Verbot von Kindersexpuppen. Diese Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern schließen wir ein für alle Mal. Denn hier üben Täter den Missbrauch von Kindern ein, senken ihre Hemmschwellen und am Ende steht ein realer Missbrauch. Das war untragbar, jetzt schieben wir dem einen Riegel vor.

Auch den einschränkenden und irreführenden vom Justizministerium neu eingeführten Begriff der „sexualisierten Gewalt“ haben wir aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Sexuelle Handlungen an Kindern müssen immer strafbar sein, auch wenn der Täter keine körperliche Gewalt einsetzt, sondern das Kind beispielsweise manipuliert, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen.

Das heute verabschiedete Gesetz setzt daher wieder auf die alte und bewährte Terminologie ‚sexueller Missbrauch von Kindern‘. Der ist weitreichend etabliert und umfassender. Er macht jedem deutlich worum es geht: um widerliche Verbrechen an den Schwächsten in unserer Gesellschaft, die wir entschlossen bekämpfen und hart bestrafen.“

admin-anne

   

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