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Abp Gądecki bittet den Premierminister um eine höhere Anzahl von Gläubigen in Kirchen [UPDATE]

#1 von admin-anne ( Gast ) , 29.03.2021 16:10

Abp Gądecki bittet den Premierminister um eine höhere Anzahl von Gläubigen in Kirchen [UPDATE]

Der Präsident der polnischen Bischofskonferenz Abp Stanisław Gądecki plädiert in seinem Brief bei Ministerpräsident Mateusz Morawiecki für die Notwendigkeit eines einheitlicheren, verhältnismäßigeren und gerechteren Kriteriums für die Begrenzung der zulässigen Zahl der Gläubigen in Kirchen auf die gleiche Weise, wie Grenzen gesetzt werden andere Einrichtungen.

Der Präsident des Episkopats schlug vor, dass Kunst. 9, Abschnitt 2 der Verordnung des Ministerrates vom 10. April 2020 über bestimmte Einschränkungen, Anordnungen und Verbote aufgrund des Standes der Epidemie sollte wie folgt lauten: „In der Zeit vom 20. April 2020 bis auf Weiteres bezüglich Einschränkungen Bei religiösen Gottesdiensten an öffentlichen Orten, einschließlich Gebäuden und anderen Orten religiöser Verehrung, sollten solche Einschränkungen erfordern, dass bei der Durchführung religiöser Verehrung, Handlungen und religiösen Riten an einem bestimmten Ort pro 9 m2 eine Person anwesend ist, ohne diejenigen, die Verehrung und Dienst oder Menschen, die in einem Bestattungsunternehmen für Beerdigungen beschäftigt sind. Die oben genannten Bestimmungen betreffen Personen, die sich in religiösen Gebäuden aufhalten. In anderen Fällen gelten die allgemeinen Vorschriften zur Einhaltung sicherer Abstände. "

Abp Gądecki schrieb in seinem Brief, dass die katholische Kirche in Polen die Maßnahmen der polnischen Regierung würdige, die darauf abzielen, das Leben und die Gesundheit der polnischen Bevölkerung während der Pandemie zu schützen. „Die Bemühungen von Ärzten, Krankenschwestern, Sanitätern und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie uniformierten Diensten verdienen besondere Anerkennung. Die Kirche unterstützt auch den Kampf gegen das Coronavirus durch beharrliches tägliches Gebet der Geistlichen, geweihten Personen und treuen Laien sowie durch die bedeutende persönliche und materielle Hilfe der Caritas, der Geistlichen, der Orden, der treuen Laien und der beteiligten Freiwilligen ", sagte er sagte.

Der Präsident des Episkopats erklärte auch, dass diese Zeiten aufgrund der Einschränkungen der Bewegung und der Versammlungen auch in den Kirchen sehr schwierig gewesen seien, insbesondere während der Ferienzeit, obwohl dies im Zusammenhang mit dem Kampf um das menschliche Leben verständlich sei. „Die Frucht dieser Maßnahmen ist - wie wir glauben - eine geringere Anzahl von Menschen, die im Vergleich zu anderen Ländern krank und tödlich werden.wo solche Beschränkungen zu spät auferlegt wurden. Nach vielen Wochen der Beschränkungen freuen wir uns über die Ankündigung einer Reduzierung der auferlegten Beschränkungen, einschließlich derer, die religiöse Versammlungen betreffen. Die Kraft zur Bekämpfung der Epidemie beruht nicht nur auf der Kraft des Intellekts oder der Psyche, sondern vor allem auf der Kraft des eigenen Geistes, die seit Jahrhunderten durch die Sakramente und das gemeinsame Gebet gestärkt wird “, schrieb er.

Abp Gądecki unterstrich die Notwendigkeit eines einheitlicheren, verhältnismäßigeren und gerechteren Kriteriums zur Begrenzung der zulässigen Zahl der Gläubigen in Kirchen auf die gleiche Weise, wie in anderen Einrichtungen Grenzen gesetzt werden. "Darüber hinaus sollten die Beschränkungen nicht Personen einschließen, die sich außerhalb des religiösen Gebäudes aufhalten und für die allgemeine Vorschriften zum Sicherheitsabstand gelten" - erklärte er. "Ich vertraue darauf, dass es uns dank der Bemühungen aller Polen gelingt, die Gesundheit und das Leben vieler unserer Landsleute zu schützen, und dass die Situation, in der wir uns befinden, unsere Einheit und Solidarität stärken und unsere Gesellschaft noch stärker machen wird" - der Präsident des Episkopats hinzugefügt.

Trance. Jan J. Franczak

Neue von der Regierung eingeführte Beschränkungen (ab dem 20. April) ermöglichen es einer höheren Anzahl von Gläubigen, an Sonntagsmessen teilzunehmen. Die Verordnung begrenzt jedoch die Teilnehmerzahl auf eine Person in 15 Quadratmetern religiöser Einrichtung. Frühere Einschränkungen haben ein Limit von 5 Personen festgelegt.
DATUM: 2020-04-17 10:25

admin-anne

   

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