Zunehmendes Schisma in der kath. Kirche?
Veröffentlicht: 13. April 2021 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Kirchlicher SEGEN für Homo-Paare? | Tags: Frauenpriestertum, Glaubenskongregation, Häresie, Homosexualität, Prof. Dr. Hubert Gindert, Rom, Schisma, Segnung, Vatikan, Verwirrung |7 Kommentare
Von Prof. Dr. Hubert Gindert
Der Kirchenhistoriker Kardinal Walter Brandmüller stellt auf „Kath.net“ fest:
“Das Schisma in Deutschland hat schon begonnen… man kann von einem Schisma sprechen, wenn ein Prozess im Gange ist, der zur Loslösung von der hierarchischen Gemeinschaft, vom Papst führt…Man muss aufpassen, dass man nicht zwei Aspekte verwechselt, das Schisma und den Dissens auf der Ebene der Lehre, denn in diesem Fall haben wir mit Häresie zu tun. Im deutschen Fall haben wir diese beiden Aspekte“.
BILD: Unser Autor Prof. Gindert leitet den Dachverband „Forum Deutscher Katholiken“ und die Monatszeitschrift FELS
Dafür drei Beispiele:
„Frauen sollen predigen dürfen“ lautet eine Artikelüberschrift der Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt, Nr. 15 vom 11. April 2021, S. 10. Im Text heißt es u.a.
Das Bistum Osnabrück will Frauen und nichtgeweihte Männer häufiger in Gottesdiensten predigen lassen. Es bietet deshalb erstmals Predigtwerkstätten an, die allen Interessierten offenstehen… damit sollen sie sich auf die Aktion ‚Wir verkünden das Wort‘ vorbereiten, bei der ehren- und hauptamtlich Engagierte dazu aufgerufen seien, in Gottesdiensten das Wort Gottes auszulegen. Im vergangenen Jahr hatte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode… Frauen ausdrücklich zur Verkündigung aufgerufen“.
Der etwas schwammige Begriff „Gottesdienste“ sagt nicht aus, ob es sich bei diesem Aufruf auch um Eucharistiefeiern handelt.
Diese Instruktion wurde von Papst Johannes Paul II. am 13. August 1967 approbiert und zur Veröffentlichung angeordnet. In dieser Instruktion heißt es in Artikel 3:
„Die Homilie: …Daher muss die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon, vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als ‚Pastoralassistenten‘ oder Katecheten erfüllen. Es geht …um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Canons zu dispensieren“…
Unter der o.a. Quelle finden wir auch den Artikel „Segnungsverbot: Kritik wird lauter“:
„Nach Absage der Glaubenskongregation an die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare haben die Vorsitzenden der fünf deutschsprachigen katholischen Frauenverbände die Glaubenskongregation der katholischen Kirche in einem offenen Brief dazu aufgerufen, das Verbot aufzuheben…
Prof. Dr. Martin Kirschners, Inhaber des Lehrstuhls für Theologie in Transformationsprozessen der Gegenwart an der katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt stellt fest, die Diskussionen um das Nein zur Segnung homosexueller Paare stehe in Zusammenhang mit der Gesamtsituation der katholischen Kirche. Deshalb sei der „Synodale Weg“ notwendig und unausweichlich. Aus Sicht Kirschners gehe es nun darum, Lebenswirklichkeiten in den Blick zu nehmen‘…
Auch der Bundesverband der Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Gymnasien (BKRG) nahm… auf den Brief aus Rom Bezug… Sie könnten nicht hinnehmen, ‚dass eine ausgrenzende und auch theologisch nicht vertretbare Sexualmoral auf dem Rücken unserer Mitmenschen ausgetragen wird und die Glaubwürdigkeit unseres persönlichen Zeugnisses und unseres Glaubens‘ untergrabe“.
Die Lehre der katholischen Kirche zur Homosexualität findet sich im Katechismus der katholischen Kirche (KKK). Daraus seien die Sätze zitiert:
Homosexuellen „ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“ (KKK, 2358).
Aber auch: „Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie (Homosexualität) als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen… Sie sind in keinem Fall zu billigen“ (KKK 357).
Ein drittes einschlägiges Beispiel zur Bestätigung der Aussagen von Kardinal Brandmüller findet sich unter der o.a. Quelle mit der Überschrift “Zugang zu allen Ämtern – Sr. Philippa: Frauenteilhabe muss sich ändern“.
Die Ordensschwester Philippa Rath aus der Abtei Sankt Hildegard in Rüdesheim-Eibingen fordert: „Frauen müssten Zugang zu allen kirchlichen Ämtern bekommen“. Das verlangt die Benediktinerin im „Interview der Woche“ des Radiosenders „B5 aktuell“.
Wir können annehmen, dass die Benediktinerin Rath das apostolische Schreiben von Papst Johannes Paul II. „Über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe“ vom 22. Mai 1994 mit dem abschließenden Satz kennt:
„Damit also jeder Zweifel bzgl. der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich Kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22.32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“.
Was ist zu tun?
In einer Zeit der Verwirrung, die sowohl durch Unkenntnis der Lehre der Kirche wie durch fehlende Bereitschaft zur Umkehr gekennzeichnet ist, kommt dem Bekennermut der Gläubigen eine besondere Bedeutung zu.
Die Befreiung, die Kraft und die Freude, die von einem authentischen Glauben ausgehen, bezeugen uns jene, die zur Kirche und zu einem persönlichen Verhältnis zu Gott gefunden haben. Ihr Beispiel haben wir vor Augen.