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VERSCHÄRFUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES LÄSST WOGEN HOCHGEHEN Mega-Protest in Berlin: Polizei mit Pfefferspray & Co. gegen fri

#1 von admin-anne ( Gast ) , 21.04.2021 17:46

VERSCHÄRFUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES LÄSST WOGEN HOCHGEHEN
Mega-Protest in Berlin: Polizei mit Pfefferspray & Co. gegen friedliche Demonstranten

Bild: (C) Compact Magazin via Telegram
Im Berliner Bundestag fand am heutigen Mittwoch die Abstimmung zur Verschärfung des ohnehin umstrittenen Infektionsschutzgesetzes statt, das Kritiker bereits seit Längerem mit dem historischen „Ermächtigungsgesetz“ gleichsetzen. Und tatsächlich: Was diesmal beschlossen werden soll, hat es in sich. Es sollen schärfere Ausgangssperren kommen – und den Ländern wird jede Kompetenz über die Maßnahmen entzogen. Künftig soll die Merkel-Regierung eigenmächtig über die bundesweiten Corona-Regeln entscheiden.

Schon im Vorfeld hatte sich auch im Bundestag einiger Widerstand formiert. Vor allem die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel begeisterte mit einer Brandrede gegen die von den Eliten als „Notbremse“ bezeichneten Knallhart-Regeln – Wochenblick berichtete. Nun folgte der breite Protest auf der Straße. Zigtausende Menschen – die Polizei spricht von 12.000, das Compact-Magazin erwähnt ein Vielfaches davon (bereits um 11 Uhr wähnte man mindestens 40.000 Menschen vor Ort) – entschieden sich, friedlich gegen die unfassbare Diktatur-Novelle zu protestieren. Dabei versammelte sich einmal mehr ein bunter Querschnitt des Volkes in der Bundeshauptstadt Berlin. Das Gesetz selbst wurde mit einer knappen Mehrheit von 342 Ja-Stimmen bei 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen durchgeboxt. AfD, Linke und FDP stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

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Polizei reagiert mit Wasserwerfern und Pfefferspray
Laut, aber friedlich: So war die regierungskritische Kundgebung auch diesmal. Nach dem Ausbleiben einer fristgerechten gerichtlichen Entscheidung über ein Verbot einer Demo am Brandenburger Tor sammelten sich dem Telegram-Kanal von „Compact“ zufolge die Kritiker auf der Straße des 17. Juni, wo eine Versammlung erlaubt war. Nichtsdestotrotz sammelten sich die kritischen Bürger auch an anderen symbolträchtigen Orten. In der Folge fuhr die Polizei als Drohgebärde auf der Höhe des Brandenburger Tors mit Wasserwerfen auf und riegelte den Bereich zwischen diesem und der Siegessäule ab.

Aber auch die Staatsgewalt setzte auf eine „altbewährte“ Taktik. Erneut mahnte sie die Einhaltung von Abstand und Masken ein – und erklärte dann auf der Basis der angeblichen Nicht-Einhaltung den Protest für beendet. Als die Menschen sich nicht sofort zerstreuten – und es teilweise aufgrund einer Einkesselung auch nicht konnten – eskalierten die Beamten. Es kam zu brutalen Zugriffen und Festnahmen und schließlich auch zum Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten. Das Bildmaterial von „Compact“ dokumentiert teilweise, wie Bürger, die sich nach am Boden fixierten Demonstranten erkundigen wollen, rabiat zurück gestoßen werden.

Bürgerrechtler im Bundestag – AfD als Sündenbock
Nichtsdestotrotz schaffte es eine kleine Gruppe von Regierungskritikern rund um den Anwalt und Bürgerrechtler Markus Haintz durch die Sperren hindurch und in den Bundestag zu gelangen. Über diesen Umstand berichteten – übrigens großteils im Gegensatz zu den überharten Zugriffen gegen friedliche Bürger – dann auch Mainstream-Medien ausführlich.

Dabei griffen sie auch einmal mehr auf alte Erzählungen zurück. So kam etwa bei n-tv wieder einmal die Theorie auf, dass die Kritiker angeblich durch einen AfD-Abgeordneten, der selbst auf der Kundgebung zum Volk sprach, „eingeschleust“ worden sei.

Zugriff im Wald und gegen Zeitungsverkäufer
Währenddessen spitze sich auch auf der Straße die Lage zu. Eine große Anzahl von Demonstranten schaffte es, sich im Tiergarten festzusetzen. Aber die Polizei folgte ihnen dorthin – und ließ nicht locker. Teilweise belagerten die Beamten das protestierende Volk sogar in einem bewaldeten Abschnitt, setzten dort erneut Pfefferspray ein.

Zwischendurch fand die Polizei dann auch noch die Zeit, sich an der Pressefreiheit zu versündigen: Sie nahmen einen „Compact“-Verkäufer in Gewahrsam. Der hatte zwar keine Ordnungswidrigkeit begangen, musste die Polizei selber später feststellen. Aber man wolle prüfen, ob die Zeitschrift wohl legal sei…

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