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Neues Corona-Infektionsschutzgesetz Was auf die Baden-Württemberger zukommt

#1 von admin-anne ( Gast ) , 22.04.2021 20:22

Neues Corona-Infektionsschutzgesetz Was auf die Baden-Württemberger zukommt
Christoph Link und Bärbel Krauß, 22.04.2021 - 16:48 Uhr

Wer abends noch schnell mit dem Hund raus will, muss neue Regeln beachten. Foto: dpa/Thomas Warnack

Ministerpräsident Winfried Kretschmann will die Bundes-Notbremse in Baden-Württemberg eins zu eins umsetzen. Das bringt nicht nur fürs Gassigehen mit dem Hund neue Regeln. Vor allem ein Bereich bekommt Probleme.

Stuttgart - Die Begeisterung der Länder für die Corona-Notbremse des Bundes hält sich in Grenzen. Während Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier das neue Infektionsschutzgesetz im Bundesrat wegen der starren Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch“ bezeichnete, bricht in Stuttgart aus anderen Gründen kein Jubel aus. Die Landesregierung hätte sich strengere Maßnahmen gewünscht. „Die deutsche Bevölkerung sehnt sich immer nach Einheitlichkeit, die hat sie jetzt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Was immer man von dem Gesetz halten mag, man muss ihm gehorchen.“ Er werde das Bundesgesetz eins zu eins umsetzen.
Ausgangssperren erst ab 22 Uhr – und mit Ausnahmen

Schon am Freitag soll die angepasste Corona-Verordnung des Landes beschlossen werden, am Samstag um 0 Uhr soll sie in Kraft treten. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 greifen bundeseinheitliche Regeln in Landkreisen und Städten. Die Inzidenzwerte müssen an drei Tagen hintereinander über 100 liegen. Zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens gibt es dann eine Ausgangssperre mit den üblichen Ausnahmen wie Notfälle, Berufsausübung, Pflegebesuche oder Gassigehen.

Damit wird die Ausgangssperre von Baden-Württemberg, die um 21 Uhr beginnt, gelockert. Und es gibt eine wichtige Ausnahme: Spaziergänger und Jogger dürfen bis 24 Uhr noch allein unterwegs sein.
Private Treffen müssen kleiner werden

Über der 100-Tage-Inzidenz sind private Treffen auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren – also bis 13. Das Staatsministerium in Stuttgart sieht hier noch eine Ungenauigkeit, die zu regeln ist. Denn im Land galt bisher die Regel, dass „Kinder bis einschließlich 14 Jahren“ nicht gezählt werden.
Die Gastronomie bleibt zu

Auch Gastronomie, Museen, Freizeiteinrichtungen, Kinos und Theater bleiben über der 100er-Inzidenz geschlossen. Die Lieferung von Speisen bleibt erlaubt, auch der Abverkauf zum Mitnehmen. Offen bleiben Lebensmittelhandel, Direktvermarkter, Getränkemärkte, Reformhäuser, Drogerien, Apotheken, Optiker, Buchgeschäfte, Blumen- und Tierbedarfsgeschäfte sowie Gartenmärkte. Wenn die Inzidenz fünf Tage hintereinander über 100 liegt, können touristische Übernachtungen untersagt werden, das Anbieten von körpernahen Dienstleistungen und Sport kann eingeschränkt werden.
Homeoffice – so viel wie möglich

Beschäftigte müssen im Homeoffice arbeiten, wenn dies möglich ist. Aber die Ausnahmen sind großzügig, denn bei räumlicher Enge, Störungen durch Dritte oder „unzureichende technische Ausstattung“ greift diese Pflicht nicht. Neu: Arbeitgeber müssen einer Behörde Auskunft geben, wenn die eine Begründung verlangt, warum Homeoffice nicht möglich ist.
Trauerfeiern mit bis zu 30 Personen

Auch über der 100er-Inzidenz sollen Trauerfeiern künftig mit bis zu 30 Personen zugelassen werden statt wie bisher mit 15. Auch wird klargestellt, dass berufliche Treffen, die Teilnahme an Streiks, behördliche Termine, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder die politische Mandatsausübung keine privaten Zusammenkünfte sind, also nicht deren Kontaktregeln unterliegen.
Schulen müssen weiter testen

Die Testpflicht für Schüler und Lehrer, die vorige Woche eingeführt wurde, gilt weiter. Darüber hinaus müssen die Schulen sich auf neue Grenzwerte einstellen. Ab einer Inzidenz von 100 sind sie künftig zum Wechselunterricht verpflichtet. Lediglich im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald haben die Schulen bei einer Inzidenz von aktuell 67,1 Prozent noch gute Aussichten, zunächst im Präsenzmodus geöffnet zu bleiben. 14 Kreise sind entweder direkt unter oder über dem Schwellenwert, in dem Wechselunterricht Pflicht ist. Die Mehrheit von 29 Kreisen liegt bereit über der Inzidenz von 165 und müssen demnächst auf Fernunterricht umstellen.
Probleme bekommen vor allem die Hochschulen

Der Bund stellt die Hochschulen im Infektionsschutzgesetz gleich mit Schulen und Kitas. Das verträgt sich laut Stuttgarter Wissenschaftsministerium aber nicht mit deren Betrieb. Deshalb kämpft Ministerin Theresia Bauer (Grüne) in Berlin für Öffnungs- oder Ausnahmeregeln, damit die Universitäten, so weit wie möglich die unverzichtbaren praktischen Studienanteile wie bisher in Baden-Württemberg aufrechterhalten können. Zwar lässt das Bundesgesetz Prüfungen, Forschungstätigkeiten und Laborarbeiten in Präsenz zu. Streng genommen sind die bisher im Südwesten erlaubten Laborpraktika in naturwissenschaftlichen Fächern, die Praktika für Medizinstudenten, der Bibliothekszugang für Studierende, Übungsmöglichkeiten für Musik- und Sportstudenten künftig aber verboten. Deshalb dringt Bauer in Berlin auf Klärung.

admin-anne

   

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