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Coronavirus in Baden-Württemberg Winfried Kretschmann erwägt Verschärfung der Bundes-Notbremse red/dpa/lsw, 27.04.2021 - 14:14

#1 von admin-anne ( Gast ) , 27.04.2021 14:38

Coronavirus in Baden-Württemberg Winfried Kretschmann erwägt Verschärfung der Bundes-Notbremse
red/dpa/lsw, 27.04.2021 - 14:14 Uhr
Stuttgart - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat
Stuttgart - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat

„Wir stecken noch voll in der Corona-Krise“ sagt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann angesichts stark steigender Corona-Zahlen – und erwägt eine Verschärfung der Bundes-Notbremse.

Stuttgart - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann erwägt wegen stark steigender Corona-Zahlen eine Verschärfung der Bundes-Notbremse. Er müsse prüfen, „dass wir unter Umständen die Maßnahmen der Notbremse verschärfen müssen“, sagte der Grünen-Regierungschef am Dienstag in Stuttgart. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt landesweit nur noch knapp unter 200.

„Wir stecken noch voll in der Corona-Krise“, sagte Kretschmann. Er hoffe, dass man im Sommer die Oberhand über die Pandemie bekomme. Welche Maßnahmen er womöglich verschärfen will, sagte der Grünen-Politiker nicht. Denkbar wäre, den Grenzwert für Schulschließungen von 165 noch weiter herunterzusetzen oder die Ausgangsbeschränkungen früher beginnen zu lassen.
Erst seit dem Wochenende gilt die Bundes-Notbremse

Seit dem Wochenende gilt die Bundes-Notbremse. Das heißt: Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Neuansteckungen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche - in Kreisen drei Tage in Folge über 100 liegt, gelten derzeit ab dem übernächsten Tag Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr. Erlaubt bleibt Joggen bis Mitternacht, sofern man alleine ist.

Auch ein Stopp von Präsenzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen Neuinfektionen eindämmen. Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Personen möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Winfried Kretschmann

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