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Papst Franziskus enthüllt umfassende Reform der Strafmaßnahmen der katholischen Kirche

#1 von anne ( Gast ) , 01.06.2021 20:15

Papst Franziskus enthüllt umfassende Reform der Strafmaßnahmen der katholischen Kirche

Die am 1. Juni veröffentlichten Überarbeitungen wurden zunächst von Benedikt XVI. in Auftrag gegeben, um die strafrechtlichen Sanktionen des Kodex wirksamer zu machen und gleichmäßig in der Kirche anzuwenden.
Erzbischof Filippo Iannone, Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, spricht während einer Pressekonferenz des Vatikans am 1. Juni 2021.
Erzbischof Filippo Iannone, Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, spricht während einer
Courtney Stuten / CNA Vatikan
1. Juni 2021

Der Vatikan veröffentlichte am Dienstag umfangreiche Überarbeitungen des Buches VI des Codex of Canon Law, das das Strafrecht in der Kirche abdeckt, einschließlich Sanktionen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker.

Die Revisionen, die seit mehr als einem Jahrzehnt durchgeführt werden, wurden zuerst von Benedikt XVI. In Auftrag gegeben, um die strafrechtlichen Sanktionen des Kodex wirksamer zu gestalten und in der gesamten Kirche gleichmäßig anzuwenden.

Papst Franziskus leitete die Änderungen mit der apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei („Pflege die Herde Gottes“) ein. Er schrieb, dass diejenigen, die ein Verbrechen begangen haben, "von der Kirche sowohl Barmherzigkeit als auch Korrektur brauchen".

Der Papst sagte, dass die Revisionen "grundlegende Aspekte des Strafrechts verbessert haben, wie das Recht auf Verteidigung, die Verjährung von strafrechtlichen Handlungen [und] eine genauere Festlegung von Strafen".

Die Reformen führten auch neue Straftaten im Bereich der Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten in das kanonische Recht ein und verlegten die Kanonen betreffend das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und die Verbrechen der Kinderpornografie aus dem Abschnitt „Straftaten gegen besondere Pflichten“ in den Abschnitt „Straftaten gegen besondere Verpflichtungen“. Verbrechen gegen das Leben, Würde und Freiheit der Person „ , wie CNA berichtete Anfang dieses Monats.

Der Vatikan leitete die Reform des kanonischen Rechts ein, weil befürchtet wurde, dass einige Teile der Kirche inmitten der aufkeimenden Missbrauchskrise keine strafrechtlichen Sanktionen verhängen.

"In der Vergangenheit wurde viel Schaden dadurch angerichtet, dass die Kirche die enge Beziehung zwischen der Ausübung der Nächstenliebe und dem Rückgriff auf die Strafdisziplin - wenn die Umstände und die Gerechtigkeit es erfordern - nicht erkannt hat", schrieb Papst Franziskus in Pascite Gregem Dei.

„Eine solche Denkweise – die Erfahrung lehrt uns – birgt die Gefahr, mit sittenwidrigem Verhalten zu leben, zu dessen Abhilfe Ermahnungen oder Anregungen allein nicht ausreichen. Diese Situation birgt oft die Gefahr, dass sich ein solches Verhalten im Laufe der Zeit so verfestigt, dass es schwieriger zu korrigieren ist und in vielen Fällen Skandal und Verwirrung unter den Gläubigen stiftet.“

Papst Franziskus hat Pascite Gregem Dei am Pfingstfest unterzeichnet und der Text wurde am 1. Juni veröffentlicht. Die Überarbeitungen treten am 8. Dezember 2021 in Kraft.

Auf einer Pressekonferenz im Vatikan sagte Erzbischof Filippo Iannone, der Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, der die Änderungen beaufsichtigten Abteilung des Vatikans, dass es in den letzten Jahren Missverständnisse über das Verhältnis zwischen Gerechtigkeit und Barmherzigkeit gegeben habe.

Dies habe in der Kirche „ein Klima übermäßiger Laxheit bei der Anwendung des Strafrechts“ geschürt, sagte der Erzbischof.

„Das Vorhandensein einiger irregulärer Situationen innerhalb der Gemeinschaften, vor allem aber die jüngsten Skandale, die aus den beunruhigenden und sehr ernsten Episoden der Pädophilie hervorgegangen sind, haben jedoch dazu geführt, dass das kanonische Strafrecht neu belebt und in eine genaue Gesetzgebung integriert werden muss.“ Reformen“, erklärte Erzbischof Iannone.

Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru, der Sekretär des Päpstlichen Rates, hob hervor, dass der revidierte Kodex des Kirchenrechts nun Verbrechen einschließt, die in den letzten Jahren in Sondergesetzen typisiert wurden, wie zum Beispiel „versuchte Frauenordination, Aufzeichnung von Beichten und sakrilegische Weihe der eucharistischen Spezies. "

Er sagte, dass neue im Kodex aufgezählte Fälle auch die Verletzung des Papstgeheimnisses beinhalten; die Unterlassung der Pflicht zur Vollstreckung einer Strafe oder eines Straferlasses; das Weglassen der Verpflichtung zur Anzeige der Begehung eines Verbrechens; und die unrechtmäßige Aufgabe des Ministeriums.

Msgr. Markus Graulich, Staatssekretär des Rates, sagte in einem Interview mit CNA Deutsch, dem deutschsprachigen Nachrichtenpartner von CNA, dass diese Änderungen des Kirchenrechts notwendig seien, weil das bisherige Strafrecht nicht sehr "benutzerfreundlich" sei.

"An vielen Stellen wurden Bestrafungen nur als Möglichkeit erwähnt, und der gesamte Text erweckte den Eindruck, dass es fast gnadenlos sei, Bestrafungen anzuwenden", sagte er.

„Dabei ist daran zu erinnern, dass das Strafrecht zu einer Zeit erneuert wurde, als das Recht in der Kirche und insbesondere das Strafrecht grundlegend in Frage gestellt wurde. Heute ist – auch aufgrund der Untersuchung des Missbrauchs von Minderjährigen – die Atmosphäre eine andere.“

Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte ist selbst kein Gesetzgeber, sondern unterstützt den Papst, der der oberste Gesetzgeber der Kirche ist, bei der Ausarbeitung und Auslegung des kanonischen Rechts.

Papst Benedikt XV. gründete den Päpstlichen Rat nach der Verkündung des ersten Kodex des Kirchenrechts im Jahr 1917. Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte hat seitdem eine Rolle bei der Auslegung der Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Überarbeitung des Kodex des kanonischen Rechts gespielt. 1983 wurde ein neuer Kodex für die lateinische katholische Kirche und 1990 ein Kanonenkodex für die katholischen Ostkirchen verkündet.

Der Rat arbeitete mehr als ein Jahrzehnt an den Überarbeitungen von Buch VI, das am 1. Juni veröffentlicht wurde.

Erzbischof Iannone sagte: „Diese Reform, die heute als notwendig und lang erwartet vorgestellt wird, hat das Ziel, die universellen Strafnormen immer besser zum Schutz des Gemeinwohls und der einzelnen Gläubigen geeigneter zu machen, deckungsgleicher mit den Gerechtigkeitsforderungen und im heutigen kirchlichen Kontext wirksamer und angemessener.

anne

   

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Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
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