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Nichtanwendung des Strafrechts ist Vernachlässigung des bischöflichen Hirtenamtes
Mit der Apostolischen Konstitution "Pascite gregem Dei" vom 23. Mai 2021 promulgierte Papst Franziskus das revidierte kanonische Strafrecht des Kirchlichen Gesetzbuches. Es tritt am 8. Dezember 2021 in Kraft.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 1. Juni 2021 um 12:40 Uhr
Petersdom
Vatikan (Kathnews) Papst Franziskus hat heute durch den Präsidenten und den Sekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte in einer Pressekonferenz das bereits angekündigte neue kirchliche Strafrecht vorgestellt. Die entsprechende Apostolische Konstitution „Pascite gregem Dei“ vom 23. Mai 2021 mit den neuen Normen zum 6. Buch des Kirchlichen Gesetzbuches (CIC/1983) tritt am 8. Dezember 2021 in Kraft.
Papst Benedikt XVI. leitete Reform ein
Das revidierte Strafrecht ist das Ergebnis eines mehrjährigen Redaktion. Nachdem Papst Benedikt XVI. 2007 die Reform in die Wege geleitet hatte, wurde ein erster Entwurftext (Schema) erstellt und 2011 an die Bischofskonferenzen und Kirchenrechtler zur Formulierung von Bemerkungen zugesandt.
Aufforderung an die Bischöfe, das Strafrecht anzuwenden
In seinem Vorwort zur Apostolischen Konstitution „Pascite gregem Dei“ schreibt der Gesetzgeber, der Papst u.a.:
„Bei der Überarbeitung (des Strafrechtes) wurde auch das Prinzip angewandt, die Fälle zu beschränken, in denen die Möglichkeit zur Verhängung einer Strafe dem Ermessen der zuständigen Autorität überlassen wird. Dadurch soll … die kirchliche Einheit bei der Verhängung von Strafen gefördert werden, besonders wenn es um Straftaten geht, die in der Gemeinschaft größeren Schaden anrichten und größeres Ärgernis verursachen.“ In der Vergangenheit war die Möglichkeit des Ermessens oft eine Bremse für die Strafverfolgung, sie machte das Strafrecht praktisch unbrauchbar (W. Aymans).
„Die Nachlässigkeit eines Hirten bei der Anwendung des Strafrechts macht deutlich, dass er seine Aufgabe nicht recht und treu ausübt …“, so der Papst in aller Deutlichkeit.
Bildquelle: Wolfgang Stuck
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