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Spanische Jugend startet Gebetskampagne vor dem Inkrafttreten des Euthanasiegesetzes

#1 von anne ( Gast ) , 19.06.2021 17:51

Spanische Jugend startet Gebetskampagne vor dem Inkrafttreten des Euthanasiegesetzes

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SAN SEBASTIAN , 17 June, 2021 / 9:03 AM (CNA Deutsch).-

Eine Gruppe junger Katholiken hat "1 Woche für das Leben" ausgerufen – eine Kampagne des Gebets und des Fastens für das Ende der Euthanasie in Spanien und weltweit, für die Bekehrung aller Seelen und für die Förderung einer Kultur des Lebens.

Das berichtet die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.

"1 Woche für das Leben" beginnt am 18. Juni und endet am 25. Juni, dem Tag, an dem in Spanien ein Gesetz zur Euthanasie – der "Sterbehilfe" – und zum assistierten Suizid in Kraft tritt.

Eine Gruppe junger Leute aus einer Madrider Pfarrei besuchte einen Vortrag über das Euthanasiegesetz mit dem Titel "Der Wert des Lebens", der von Krankenschwestern gehalten wurde, und stellte fest, dass es zwar Gebetskampagnen gegen Abtreibung gibt, aber nichts für Euthanasie.

Die Gruppe erklärte in einer Erklärung, dass in dieser Woche 30-minütige Gebetszeiten organisiert werden, so dass sich jeder eine Zeit aussuchen und beten kann, wo immer er auch sein mag.

Die Gruppe wies darauf hin, dass das Euthanasiegesetz in Spanien "ohne jeglichen Input von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen verabschiedet wurde und gegen das Recht auf Leben verstößt, das in Artikel 15 der Verfassung enthalten ist."

"Mit diesem Gesetz wird die Euthanasie nicht nur entkriminalisiert, sondern sie wird zu einem Recht, zu einer Gesundheitsdienstleistung."

"Euthanasie ist kriminell und inakzeptabel, und unsere Pflicht als Christen ist es, diejenigen zu begleiten, die leiden, wie Maria es mit Jesus am Kreuz tat. Außerdem gibt es heute Alternativen wie die Palliativmedizin, die helfen, Schmerzen zu lindern, ohne das Leben des Patienten zu beenden."

Die Gruppe "1 Woche für das Leben" erinnerte auch an die Worte des Heiligen Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Evangelium vitae von 1995: "Wie ist es noch möglich, von der Würde jeder menschlichen Person zu sprechen, wenn die Tötung der Schwächsten und Unschuldigsten erlaubt ist? Im Namen welcher Gerechtigkeit wird die ungerechteste aller Diskriminierungen praktiziert: Einige Individuen werden als schützenswert angesehen und anderen wird diese Würde verweigert?"

Spaniens Gesetzgeber hat im März ein Gesetz verabschiedet, das Sterbehilfe und assistierten Suizid legalisiert.

Patienten, die um Euthanasie bitten können, müssen erwachsene spanische Staatsbürger oder Personen mit legalem Wohnsitz sein, die an einer "schweren und unheilbaren Krankheit oder einem schweren, chronischen und untauglichen Zustand" leiden.

Das Gesetz definiert einen solchen Zustand als eine "Einschränkung, die sich direkt auf die körperliche Autonomie und die Aktivitäten des täglichen Lebens auswirkt, so dass der Patient nicht für sich selbst sorgen kann, sowie auf die Fähigkeit, mit anderen zu kommunizieren und in Beziehung zu treten, und die mit ständigem und unerträglichem körperlichen oder geistigen Leiden für den Patienten verbunden ist, mit der Gewissheit oder großen Wahrscheinlichkeit, dass diese Einschränkungen im Laufe der Zeit ohne die Möglichkeit einer Heilung oder nennenswerten Verbesserung fortbestehen werden. Gelegentlich kann es auch die absolute Abhängigkeit von technologischer Lebenserhaltung bedeuten."

Eine schwerwiegende und unheilbare Krankheit wird definiert als "ein Verfahren, das aufgrund seiner Natur ein andauerndes und unerträgliches physisches oder psychisches Leiden ohne die Möglichkeit einer von der Person als erträglich angesehenen Linderung verursacht, mit einer begrenzten Lebensprognose, in einem Kontext fortschreitender Gebrechlichkeit."

Das Gesetz verpflichtet das Nationale Gesundheitssystem, Euthanasie zu leisten, und während einzelne Ärzte sich auf Verweigerung aus Gewissensgründen berufen können, können medizinische Einrichtungen, auch private, nicht als Institution verweigern. Verweigerer aus Gewissensgründen werden in ein Register aufgenommen.

Das Gesetz verlangt, dass der Patient, bevor er um Sterbehilfe bittet, schriftlich über seinen medizinischen Zustand und über alternative Handlungsmöglichkeiten und palliative Versorgung informiert werden muss.

Ein Antrag auf Euthanasie muss von zwei Ärzten und einer Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Das Gesetz besagt auch, dass "der Tod, der aus der Gewährung von Sterbehilfe resultiert, für alle Zwecke als natürlicher Tod betrachtet wird."

Bischof Luis Javier Argüello Garcia, Weihbischof von Valladolid und Generalsekretär der spanischen Bischofskonferenz, hat Ärzte, die sich nicht an der Sterbehilfe beteiligen wollen, aufgefordert, aus Gewissensgründen zu verweigern.

Er warnte auch vor einer defätistischen Haltung und sah das neue Gesetz als eine Gelegenheit, "eine Kultur des Lebens zu fördern und konkrete Schritte zu unternehmen, um eine Patientenverfügung oder Vorauserklärungen zu fördern, die es den spanischen Bürgern ermöglichen, auf klare und entschlossene Weise ihren Wunsch auszudrücken, palliative Pflege zu erhalten", anstelle von assistiertem Suizid oder Euthanasie.

Bischof Argüello forderte die Ärzte auf, "den Tod nicht herbeizuführen, um das Leiden zu lindern", sondern den Patienten mit "Zärtlichkeit, Nähe, Barmherzigkeit, Ermutigung und Hoffnung für jene Menschen zu behandeln, die sich in der letzten Phase ihrer Existenz befinden, vielleicht in Momenten des Leidens, die Trost, Fürsorge und Hoffnung brauchen."

Die Bischofskonferenz gab auch einen Leitfaden für Patienten heraus, um eine Patientenverfügung zu erstellen, die "festlegt, dass angemessene Behandlungen verabreicht werden, um das Leiden zu lindern", aber Euthanasie ausschließt.

Diejenigen, die gegen das Gesetz sind, haben darauf hingewiesen, dass das, was das Land anstelle von Euthanasie braucht, der Zugang zu Palliativmedizin ist. Von schätzungsweise 120.000 Patienten, die eine palliative Versorgung benötigen, haben 50% keinen Zugang.

Euthanasie ist auch in Belgien, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, den Niederlanden und dem australischen Bundesstaat Victoria legal.

anne

   

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