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Papst beruft Kardinal Müller ans Oberste Kirchengericht
Papst Franziskus hat Kardinal Gerhard Ludwig Müller ans höchste kirchliche Gericht berufen. Der frühere Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation wird Mitglied des Obersten Gerichts (Supremo Tribunale) der Apostolischen Signatur.
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Das gab der Vatikan an diesem Montag bekannt. Außer Müller berief Franziskus auch noch elf weitere Bischöfe an die Apostolische Signatur, darunter die Weihbischöfe von Münster und Paderborn, Christoph Hegge und Dominicus Meier. Beide sind Kirchenrechtler. Das Mandat der vom Papst Ernannten ist auf fünf Jahre begrenzt.
Von den Kardinälen, die Franziskus zu Mitgliedern des „Supremo Tribunale“ macht, stammen mit Ausnahme von Müller alle aus dem angelsächsischen Raum. Es sind die beiden US-Amerikaner Joseph Tobin und James Harvey sowie Mario Grech aus Malta. Auch unter den neu ernannten Referenten der Apostolischen Signatur ist ein Deutscher: Ulrich Rhode lehrt Kirchenrecht an der von Jesuiten geleiteten Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
Signatur ist höchstes Gericht der Kurie
Die Apostolische Signatur wurde Anfang des 17. Jahrhunderts eingerichtet; sie ist das höchste Gericht der römischen Kurie. Präfekt ist Kardinal Dominique Mamberti.
Der 73-jährige Gerhard Ludwig Müller war von 2002 bis 2012 Bischof von Regensburg, anschließend bis 2017 Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation. Ins Kardinalskollegium wurde er 2014 von Papst Franziskus aufgenommen.
(vatican news – sk)
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