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07.07.2021
Queensland zwingt Priester zu Bruch des Beichtgeheimnisses Bei Sexualdelikten an Kindern
Mit Queensland verpflichtet ein weiterer australischer Bundesstaat Priester per Gesetz zur Anzeige von Sexualdelikten an Kindern, von denen sie in der Beichte erfahren. Der Staat folgt einer Empfehlung der staatlichen Missbrauchskommission.
So hieß es auf dem Nachrichtenportal der Australischen Bischofskonferenz "CathNews" am Mittwoch.
Mehrjährige Haftstrafen möglich
Die von Australiens Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte nach fünfjähriger Arbeit Ende 2017 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Gemäß dem von einer parteiübergreifenden Mehrheit im Parlament von Queensland beschlossenen Gesetz drohen Priestern, die sich weigern, das Beichtgeheimnis zu brechen, mehrjährige Gefängnisstrafen.
Mehrere Erzbischöfe wollen sich nicht dran halten
Der katholische Erzbischof von Queenslands Hauptstadt Brisbane, Mark Coleridge, hatte das Parlament nachdrücklich aufgefordert, Priester nicht zum Bruch des Beichtgeheimnisses zu zwingen. Die Kirche setze sich unmissverständlich für den Schutz von Kindern ein. Der Bruch des Beichtgeheimnisses mache für die Sicherheit junger Menschen keinen Unterschied.
Ähnliche Gesetze sind bereits in den Bundesstaaten Südaustralien, Victoria, Tasmanien und im Stadtstaat Canberra in Kraft. Die Erzbischöfe der betroffenen Staaten hatten jeweils angekündigt, das Gesetz nicht befolgen zu wollen.
(KNA)
Beichte
In der katholischen Kirche ist die Beichte Ausdruck der Umkehr des schuldig gewordenen Menschen. Im Rahmen des Bußsakraments wird der Gläubige durch einen Priester von seinen Sünden losgesprochen. Voraussetzung für die Vergebung ist erkennbare Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld sowie der Vorsatz, das Verhalten zu ändern und entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Beichtvater ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen über das Erfahrene verpflichtet. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit schweren Kirchenstrafen geahndet.
Im Mittelalter war es üblich, die begangene Schuld mittels verschiedener Rituale abzugelten. Dazu zählten öffentliche Kirchenstrafen wie das Gehen in Sack und Asche oder Bußprozessionen, bei denen sich die Teilnehmer geißelten. Ebenfalls üblich war die Praxis des Ablasses: Durch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme sollte den Gläubigen dabei ein Teil ihrer Sündenstrafe erlassen werden. Heute geschieht die Vergebung der Sünden während der Beichte, dem persönlichen Gespräch zwischen dem Gläubigen und seinem Beichtvater. Die Verbüßung der Strafen wurde zu einer davon getrennten, eher abstrakten Angelegenheit des Einzelnen. (KNA)
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