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Rechtsanwältin erklärt
Deutschlandweiter Bahnstreik: Das müssen Arbeitnehmer jetzt wissen
Wer zu spät zur Arbeit kommt, ist selber Schuld.
Wer zu spät zur Arbeit kommt, ist selber Schuld.
© iStockphoto, ciricvelibor
11. August 2021 - 7:56 Uhr
Bundesweite Warnstreiks sorgen für Chaos
Für Pendler wird der Weg zur Arbeit am Mittwoch steinig: Die Gewerkschaft der Deutschen Lokomotivführer (GDL) hat für den Tag zu bundesweiten Warnstreiks in ganz Deutschland aufgerufen. Bis einschließlich Donnerstagnacht geht in den deutschen Bahnhöfen nichts mehr. Was Arbeitnehmer jetzt beachten müssen, erklärt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln.
Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko
Wer deswegen zu spät zur Arbeit kommt, riskiert Sanktionen. "Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Wenn ein Streik angekündigt ist, heißt das also für Pendler: Nicht auf die Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen.
Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, so die Rechtsanwältin. Dann haben die Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt - riskieren aber wenigstens keine Abmahnung.
Ansonsten sei eine Verspätung nur zu rechtfertigen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe - etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes
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