Rentenreform: Erziehungsarbeit der Eltern mit Erwerbstätigkeit gleichstellen
Veröffentlicht: 30. April 2016 | Autor: Felizitas Küble
Die aufgrund des 2004 eingeführten „Nachhaltigkeitsfaktors“ künftig sinkenden Renten sind wieder aktuelles Thema. Es wird die drohende Altersarmut, die vor allem weiblich sei, beklagt.
Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Dr. Johannes Resch, erklärt dazu:
“Von allen Bundestagsparteien sind heute Konzepte zu hören, die eigentlich nach Schilda gehören. So sollen Eltern, besonders Mütter, noch mehr voll erwerbstätig werden. Aber je mehr Eltern zu voller Erwerbstätigkeit gedrängt werden, desto weniger Kinder werden sie bekommen und desto brüchiger wird dann unser Rentensystem. Ebenso könnte auch den Bauern empfohlen werden, sie sollten ihre Saatkartoffeln essen, um satt zu werden. Nachhaltigkeit sieht anders aus.“
Dr. Resch erläutert weiter:
“Die Minderbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit bei Überbewertung der Erwerbsarbeit ist eine Erfindung des Marxismus*, wurde aber durch die Rentenreform 1957 von der konservativen Adenauer-Regierung in Gesetzesform gegossen. Heute wird diese Erwerbsideologie vor allem von der neoliberalen Profitgier weniger Kapitalbesitzer gespeist.
So besteht zur Zeit eine unheilige Allianz von marxistischem, konservativem und neoliberalem Denken zum Nachteil von Eltern und Kindern. Alle drei Denktraditionen wurzeln im überheblichen Denken von Männern, die die überwiegend von Frauen geleistete Erziehungsarbeit gering schätzen. Eine Gleichberechtigung von Eltern und besonders von Müttern wird erst möglich werden, wenn die elterliche Erziehungsarbeit der herkömmlichen Erwerbsarbeit gleichgestellt wird.
Auch unser Rentensystem kann nur so wieder stabilisiert werden. Schließlich ist die Erziehungsarbeit der Eltern von heute der einzige echte Beitrag für die gesetzlichen Renten ihrer Generation. Denn: Die von den heute Erwerbstätigen eingezahlten Gelder werden im Umlageverfahren direkt an die heutigen Rentner ausbezahlt. Angespart wird nichts. Auch Alterssicherung durch Steuern muss von der nachwachsenden Generation bezahlt werden“.
Fazit: Eine „große Rentenreform“ kann nur bedeuten: Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit bei Lohn und Rentenanspruch. Auch Erwerbstätige ohne Kinder sollten sich an der Finanzierung ihrer eigenen Rente beteiligen. Beim heutigen Recht müsste ein Elternteil 9 Kinder erziehen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu „erwerben“, wobei aber im Gegensatz zur Erwerbsarbeit nicht einmal ein Lohn gezahlt wird.
* Marx, Engels, Werke (MEW), Band 4, S. 373, Nr. 8: „Erziehung sämtlicher Kinder, von dem Augenblicke an, wo sie der ersten mütterlichen Pflege entbehren können, in Nationalanstalten und auf Nationalkosten. Erziehung und Fabrikation zusammen.”
Info: www.familienarbeit-heute.de
Foto: Dr. Edith Breburda