Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif

er österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Bundesregierung beauftragt, gesetzliche Regelungen zur sogenannten Sterbehilfe

#1 von anne ( Gast ) , 16.10.2021 13:32

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Bundesregierung beauftragt, gesetzliche Regelungen zur sogenannten Sterbehilfe zu erarbeiten. Ärzte befürchten, dass das neue Gesetz Mediziner unter Druck setzen oder sie sogar zwingen könnte, Patienten auf ihren Wunsch hin zu töten.

Das österreichische Verfassungsgericht hat im Dezember 2020 entschieden, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur sogenannten Sterbehilfe erarbeiten muss. Die Frist läuft bis Ende 2021. Ob die Regierung dieser Verpflichtung nachkommt, ist nicht bekannt; Einige Ärzte befürchten jedoch, dass die Regelungen möglicherweise keine dramatischen Folgen für die Gewissensfreiheit in Österreich haben.

Eine Stellungnahme hierzu wurde vom Salzburger Ärzteforum für Leben abgegeben . Künftige Regelungen müssen der Aussage zufolge sehr deutlich machen, dass das Töten von Patienten nicht in der Verantwortung der Ärzte liegt. Die Aufgabe der Mediziner sei es nicht, "Menschen zu töten oder ihr Leben aktiv zu verkürzen - weder durch direktes Handeln noch durch die ihnen gewährte Unterstützung".

Ärzte müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu heilen und zu retten, und das Töten von Menschen verstößt völlig gegen dieses Prinzip, betonten die Ärzte. Sowohl für Krankenhäuser als auch für Pflegeheime fordern Ärzte angemessene Zusicherungen über die freiwillige Unterstützung der Tötung von Patienten.

Jedem Österreicher muss das Recht zugesichert werden, das Ersuchen eines Patienten um Hilfe bei Tötung oder Selbstmord abzulehnen.

Ärzte forderten auch die österreichischen Behörden auf, die Verfassung zu ändern.

Aus ihrer Sicht sollte in das Grundgesetz aufgenommen werden, dass die sogenannte Tötung auf Verlangen, also das universelle Recht, den Tod zu verlangen, verboten ist.

Nur die Verfassungsänderung wird nach Ansicht der Ärzte sicherstellen, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof die Behörden in Zukunft nicht dazu verpflichtet, Regelungen zur Legalisierung dieser Praxis einzuführen.

Quelle: dietagespost.de

Die Achselhöhle

anne

   

Erzbischof Zbigniew Stankiewicz: Laien sind aufgerufen, christliche Grundsätze zu verteidigen (Foto: You Tube / Objektiiv)
Paweł Chmielewski: Was steckt wirklich hinter Traditionis custodes? ANALYSIEREN #franciszek #motu proprio #Papst #tradicionis cu

Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz