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„Die Kirche hat einen Bedarf daran, dass sich Frauen in die Entscheidungsprozesse einbringen“

#1 von esther10 , 14.05.2016 20:02

„Die Kirche hat einen Bedarf daran, dass sich Frauen in die Entscheidungsprozesse einbringen“
Papst Franziskus bei der heutigen Audienz für die Internationale Vereinigung von Generaloberinnen (UISG)

12. MAI 2016

Eine Kommission zur Erforschung der Praxis der frühen Kirche bezüglich der Diakonissen wäre „nützlich“. Dies antwortete laut der Onlineausgabe des US-Magazins „National Catholic Reporter“ Papst Franziskus frei auf eine Frage einer Ordensoberin im Laufe der Audienz für die Internationale Vereinigung von Generaloberinnen (UISG), die heute Morgen in der Audienzhalle Paul VI. stattfand.

Die Praxis in der frühen Kirche – so Papst Franziskus – sei ja nicht sehr klar und eine Kommission könnte dies klären. Dabei müsse beleuchtet werden, was die Diakonissen genau waren und ob sie die Weihe empfangen hätten oder nicht.

„Die Kirche hat einen Bedarf daran, dass sich Frauen in die Entscheidungsprozesse einbringen“, sagte Franziskus den Mitgliedern der UISG weiter. Sie könnten auch ein Vatikanbüro leiten. Jorge Bergoglio wünscht sich eine Stärkung der Rolle der Frauen in der Kirche.

Bis jetzt liegt noch keine offizielle Transskription der Worte von Papst Franziskus vor. Man sei noch dabei, die Tonaufnahme der Ansprache auszuwerten, erklärte heute Nachmittag der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi SJ, der aber die Nachricht über die Kommission bestätigte.

Sehr lesenswert zum Thema ist das Dokument „Der Diakonat: Entwicklung und Perspektiven“ (2003) der Internationalen Theologischen Kommission. Im Kapitel 2, Punkt 4, befassen die Autoren sich mit dem Dienst der Diakonissen. Wir übernehmen im Wortlaut den Text in der offiziellen deutschen Übersetzung.

***
4. Der Dienst der Diakonissen

In apostolischer Zeit haben verschiedene Formen diakonischen Beistands für die Apostel und die Gemeinden, die von Frauen ausgeübt wurden, anscheinend institutionellen Charakter gehabt. So empfiehlt beispielsweise Paulus der Gemeinde in Rom „unsere Schwester Phöbe, Dienerin (he diakonos) der Gemeinde von Kenchräa“ (vgl. Röm 16,1–4). Auch wenn hier die männliche Form diakonos verwendet wird, kann daraus nicht geschlossen werden, dass damit schon die besondere Funktion des „Diakons“ bezeichnet wird; denn einerseits bedeutetdiakonos in diesem Kontext noch in einem sehr allgemeinen Sinn Diener, und andererseits hat das Wort „Diener“ kein weibliches Suffix, sondern ist mit einem weiblichen Artikel versehen. Sicher scheint, dass Phöbe in der Gemeinde von Kenchräa einen Dienst ausgeübt hat, der als solcher anerkannt und dem Dienst des Apostels untergeordnet war. Übrigens werden bei Paulus die staatlichen Gewalten ebenfalls diakonos genannt (vgl. Röm 13,4), und in 2 Kor 11,14–15 ist die Rede von diakonoi des Satans.

Bezüglich 1 Tim 3,11 sind die Exegeten unterschiedlicher Meinung. Die Erwähnung von „Frauen“ nach den Diakonen kann an weibliche Diakone denken lassen (gleiche Einführung mit „ebenso“) oder an Frauen von Diakonen, von denen eben die Rede war. In diesem Brief werden nicht die Funktionen des Diakons beschrieben, sondern nur die Voraussetzungen für die Zulassung. Es wird gesagt, dass eine Frau nicht lehren und nicht über ihren Mann herrschen solle (vgl. 1 Tim 2,8–15). Aber die Funktionen der Leitung und der Lehre stehen in jedem Fall dem Bischof (vgl. 1 Tim 3,5) und den Presbytern (vgl. 1 Tim 5,17) zu, nicht den Diakonen. Die Witwen bilden eine anerkannte Gruppe in der Gemeinde, von der sie im Ausgleich für ihr Engagement in der Enthaltsamkeit und im Gebet Hilfe erhalten. 1 Tim 5,3–16 betont die Voraussetzungen für die Einschreibung in die Liste der Witwen, die von der Gemeinschaft erhalten werden, und sagt nichts darüber, was ihre möglichen Aufgaben betrifft. Später werden sie offiziell „eingesetzt“, aber „nicht ordiniert“[57], sie bilden einen „Ordo“ in der Kirche[58], und haben nie eine andere Aufgabe als das gute Beispiel und das Gebet.

Zu Beginn des 2. Jahrhunderts erwähnt ein Brief von Plinius d. J., dem Statthalter von Bithynien, an Kaiser Trajan zwei Frauen, die von den Christen als ministrae bezeichnet werden (ep. X 96, 8), was wahrscheinlich mit dem griechischen diakonoi äquivalent ist. Erst im 3. Jahrhundert tauchen die spezifisch christlichen Begriffe diaconissa oder diacona auf.

Tatsächlich ist ab dem 3. Jahrhundert in bestimmten Gebieten der Kirche[59] – nicht in allen – ein eigenes kirchliches Amt bezeugt, das Frauen übertragen wird, die Diakonissen genannt werden[60]. Es handelt sich um Ostsyrien und Konstantinopel. Um 240 erscheint eine einzigartige kirchenrechtlich-liturgische Sammlung, die Didascalia Apostolorum (DA), die aber keinen offiziellen Charakter hat. Der Bischof hat hier die Züge eines allmächtigen biblischen Patriarchen (vgl. DA II, 33–35, 3). Er steht an der Spitze einer kleinen Gemeinde, die er vor allem mit Hilfe von Diakonen und Diakonissen leitet. Letztere erscheinen hier zum ersten Mal in einem kirchlichen Dokument. Entsprechend einer von Ignatius von Antiochien übernommenen Typologie hat der Bischof den Platz Gottes des Vaters inne, der Diakon den Platz Christi und die Diakonisse den Platz des Heiligen Geistes (weiblichen Geschlechts in den semitischen Sprachen), während die (selten erwähnten) Presbyter die Apostel repräsentieren und die Witwen den Altar (DA II, 26, 4–8). Die Ordination dieser Dienste wird nicht erwähnt.

Die Diakonisse soll die Salbung des Körpers der Frauen anlässlich der Taufe vornehmen, die neugetauften Frauen belehren, die gläubigen Frauen und vor allem die Kranken zu Hause besuchen. Es ist ihr verboten, selbst zu taufen oder bei der Darbringung der Eucharistie eine Rolle zu spielen (DA III, 12, 1–4). Die Diakonissen haben gegenüber den Witwen die Oberhand gewonnen. Der Bischof kann immer Witwen einsetzen, aber sie dürfen nicht lehren und nicht (Frauen) taufen, sondern nur beten (DA III, 5, 1–6, 2).

Der Bischof spricht folgendes Gebet: „Ewiger Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, Schöpfer des Mannes und der Frau. Du hast Miriam, Deborah, Hanna und Hulda mit Geist erfüllt, du hast es nicht für unwürdig erachtet, dass dein eingeborener Sohn aus einer Frau geboren werde, und im Zelt des Zeugnisses und im Tempel hast du Wächterinnen der heiligen Tore aufgestellt. Siehe auch jetzt selbst auf diese deine Dienerin, die zu deinem Dienst gewählt worden ist, und gib ihr den Heiligen Geist und reinige sie von aller Befleckung des Fleisches und Geistes, dass sie das ihr anvertraute Werk würdig verrichte zu deiner Ehre und zum Lobe deines Christus, mit welchem dir und dem Heiligen Geiste Ehre und Anbetung sei in Ewigkeit. Amen.“[65].

Die Diakonissen werden vor dem Subdiakon genannt, der eine cheirotonia wie der Diakon erhält (CA VIII, 21), während die Jungfrauen und die Witwen nicht „ordiniert“ werden können (CA VIII, 24–25). Die Konstitutionen bestehen darauf, dass die Diakonissen keinerlei liturgische Funktion haben (CA III, 9, 1–2), aber sie erweitern ihre Funktionen für die Gemeinde um den „Dienst bei den Frauen“ (CA III, 16, 1) und die Vermittlung zwischen den Frauen und dem Bischof. Es ist immer gesagt, dass sie den Heiligen Geist repräsentieren, aber sie „tun nichts ohne den Diakon“ (CA II 26, 6). Sie stehen an den Eingängen für die Frauen zu den Versammlungen (CA II 57, 10). Ihre Aufgaben werden so zusammengefasst: „Die Diakonisse segnet nicht und tut überhaupt nichts von dem, was die Priester und die Diakone tun, sondern hat die Kirchentüren zu bewachen oder des Anstands wegen den Presbytern bei der Taufe der Frauen zu dienen“ (CA VIII, 28, 6).

Zu diesem Hinweis passt die nahezu gleichzeitige Bemerkung des Epiphanius von Salamis in seinem Panarion (um 375): „Wenn es auch für die Kirche den Stand der Diakonissen gibt, ist er jedoch nicht für den priesterlichen Dienst, auch nicht für eine Aufgabe dieser Art eingesetzt worden, sondern um der Würde der Frau willen für die Zeit des Taufbades.“[66]Ein Gesetz des Theodosius vom 21. Juni 390, das am 23. August zurückgenommen wurde, setzte das Alter der Zulassung zum Dienst der Diakonisse auf 60 Jahre an. Das Konzil von Chalkedon (can. 15) senkt das Alter auf 40 Jahre und untersagt zugleich eine spätere Heirat[67].

Schon im 4. Jahrhundert nähert sich die Lebensform der Diakonissen an die der Nonnen an. Man nennt dann Diakonisse die Verantwortliche einer monastischen Gemeinschaft von Frauen, wie unter anderem Gregor von Nyssa bezeugt[68]. Als ordinierte Äbtissinnen von Frauenklöstern tragen die Diakonissen das maforion oder den Schleier der Vollkommenheit. Bis ins 6. Jahrhundert begleiten sie auch die Frauen in das Taufbecken und bei der Salbung. Obwohl sie nicht am Altar dienen, können sie kranken Frauen die Kommunion bringen. Als die Taufpraxis der Salbung des ganzen Körpers aufgegeben wird, sind die Diakonissen nur mehr geweihte Jungfrauen, die das Gelübde der Keuschheit abgelegt haben. Sie leben entweder in Klöstern oder zu Hause. Die Bedingung der Zulassung ist die Jungfräulichkeit oder die Witwenschaft und ihre Tätigkeit besteht in caritativer und krankenpflegerischer Hilfe für Frauen.

In Konstantinopel ist die bekannteste Diakonisse im 4. Jahrhundert Olympias, Vorsteherin eines Frauenklosters, die von Johannes Chrysostomus gefördert wird und die ihre Güter der Kirche zur Verfügung gestellt hat. Sie wurde durch den Patriarchen mit drei Gefährtinnen zur Diakonisse „ordiniert“ (cheirotonein). Der Canon 15 von Chalkedon (451) scheint zu bestätigen, dass die Diakonissen wohl durch Handauflegung (cheirotonia) „ordiniert“ werden. Ihr Dienst wird leitourgia genannt, und sie dürfen nach der Ordination keine Heirat mehr eingehen.

Im 8. Jahrhundert legt in Byzanz der Bischof immer noch der Diakonisse die Hand auf und übergibt ihr das orarion oder die Stola; er gibt ihr den Kelch, den sie auf den Altar zurückstellt, ohne dass sie ihn jemandem reicht. Sie wird während der Eucharistiefeier im Heiligtum ordiniert wie die Diakone[69]. Trotz der Ähnlichkeiten im Ritus der Ordination hat die Diakonisse weder Zugang zum Altar noch zu einem anderen liturgischen Dienst. Diese Ordinationen betreffen vor allem die Vorsteherinnen von Frauenklöstern.

Präzisieren wir noch, dass es im Westen während der ersten fünf Jahrhunderte keine Spur von Diakonissen gibt. Die Statuta Ecclesiae antiqua sehen vor, dass die Unterrichtung der weiblichen Katechumenen und ihre Vorbereitung zur Taufe Witwen und Nonnen anvertraut wird, die „ausgewählt sind ad ministerium baptizandarum mulierum“[70]. Einige Konzile des 4. und 5. Jahrhunderts weisen jedes ministerium feminae[71] zurück und verbieten jede Ordination einer Diakonisse[72]. Nach dem Ambrosiaster (Rom, Ende 4. Jahrhundert) war der weibliche Diakonat das Erbe der häretischen Montanisten[73]. Im 6. Jahrhundert bezeichnet man manchmal Frauen, die in die Liste der Witwen aufgenommen werden, als Diakonissen. Um jede Verwechslung auszuschließen, verbietet die Synode von Epaôn „die Konsekration der Witwen, die Diakoninnen heißen“[74]. Die zweite Synode von Orléans (533) legt fest, dass die Frauen von der Kommunion auszuschließen sind, die „trotz des Verbots der Canones die Benediktion des Diakonats empfangen haben und sich wieder verheiraten“[75]. Diaconissae wurden auch Äbtissinnen oder die Frauen von Diakonen genannt, analog zu den presbyterissae und den episcopissae[76].

Dieser historische Überblick zeigt, dass es tatsächlich ein Dienstamt der Diakonissen gegeben hat, das sich in den verschiedenen Regionen der Kirche unterschiedlich entwickelt hat. Es scheint klar, dass dieses Dienstamt nicht als das einfache weibliche Äquivalent des männlichen Diakonats aufgefasst wurde. Es handelt sich zumindest um eine kirchliche Aufgabe, die von Frauen ausgeübt und manchmal in der Liste der Dienstämter der Kirche vor dem Dienst des Subdiakons genannt wird[77]. Wurde dieses Dienstamt durch eine Handauflegung übertragen, die vergleichbar ist mit der Handauflegung, mit der der Episkopat, der Presbyterat und der männliche Diakonat übertragen wurden? Der Text der Apostolischen Konstitutionen könnte daran denken lassen, aber es handelt sich dabei um das fast einzige Zeugnis, und seine Interpretation ist Gegenstand intensiver Diskussionen[78]. Muss die Auflegung der Hände auf die Diakonissen mit der Handauflegung für die Diakone verglichen werden, oder gehört sie in die Reihe der Handauflegung auf den Subdiakon und den Lektor? Die Frage ist allein von den historischen Gegebenheiten her kaum zu entscheiden. In den folgenden Kapiteln werden einige Elemente geklärt, aber es bleiben Fragen offen. Insbesondere wird in einem Kapitel näher erörtert, wie die Kirche durch ihre Theologie und das Lehramt die sakramentale Wirklichkeit des Ordo und seiner drei Stufen wahrgenommen hat. Zuvor sollen aber die Gründe erörtert werden, die zum Verschwinden des ständigen Diakonats im Leben der Kirche geführt haben.
hier gehts weiter
https://de.zenit.org/articles/die-kirche...sse-einbringen/
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