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Schweizer Bundesgericht hebt Urteil gegen "Sterbehelfer" auf
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Referenzbild Euthanasie
Foto: Video_Creative/Shutterstock
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Von Rudolf Gehrig
LAUSANNE, 10 December, 2021 / 12:35 AM (CNA Deutsch).-
Das Schweizer Bundesgericht hat das Urteil gegen einen prominenten "Sterbehelfer" wieder aufgehoben: Pierre Beck, dem ehemaligen Vizepräsidenten der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie, wurde zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er 2017 einer gesunden Frau dabei half, gemeinsam mit ihrem schwer kranken Mann Selbstmord zu begehen.
Der Verein "Exit" hat sich in der Schweiz auf sogenannte "Freitodbegleitung" (juristische Bezeichnung: "assistierte Suizidhilfe") spezialisiert. Nach eigenen Angaben von "Exit" sind die Voraussetzungen für die vom Verein durchgeführte Sterbehilfe, "dass der Sterbewunsch selbstbestimmt, wohlinformiert, durchdacht und nicht zum Beispiel das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise ist".
Gericht: "Nur ein Bilanzsuizid"
Wie Medien nun berichten, hat das höchste Schweizer Gericht das damalige Urteil des Kantonsgerichts von Genf revidiert. Das Bundesgericht ist der Meinung, dass im Verfahren das Betäubungsmittelgesetz zur Anwendung kommen müsse anstatt das Heilmittelgesetzes, wonach Pierre Beck ursprünglich verurteilt wurde. Grund für die Neubewertung sei nun die Tatsache, dass der Angeklagte das Mittel an eine gesunde Person verabreicht habe und nicht etwa an eine kranke.
Pierre Beck hatte 2017 der 86-jährigen Frau eines schwerkranken Mannes eine Überdosis eines tödlich wirkenden Schlafmittels verschrieben, welches sich die gesunde Frau dann selbst verabreichte. Beck wurde daraufhin vom Genfer Kantonsgericht zu einer Geldstrafe von 2.400 Franken und einer Bewährung von drei Jahren verurteilt.
Bei einem krankheitsbedingten Suizidwunsch verfolge die Verabreichung von des Mittels "im weitesten Sinne einen therapeutischen Zweck", indem es die krankheitsbedingten Leiden "verkürze", weil die Einnahme schließlich zum Tod führt. Im Fall der 86-Jährigen habe es sich jedoch um einen sogenannten "Bilanzsuizid" einer gesunden Person gehandelt. "Unter dem umstrittenen Begriff verstehen Experten einen Freitod, der auf einer mehr oder weniger rationalen Abwägung von Lebensumständen basiert", erklärt dazu das Schweizer Nachrichtenportal "Nau.ch".
Wie das Bundesgericht urteilte, liegt bei einem "Bilanzsuizid" einer gesunden Person für eine Verschreibung keine medizinische Indikation, auch weil das Mittel nicht "therapeutisch" eingesetzt wird. Die Bundesrichter in Lausanne erklärten das Urteil von Genf deshalb für "bundesrechtswidrig".
Kommt die Sterbehilfe auch in Österreich?
Während die als "Sterbehilfe" bezeichnete Euthanasie in der Schweiz gängige Praxis ist, die von Firmen kommerziell angeboten wird, hatte im Nachbarland Österreich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember letzten Jahres geurteilt, es sei "verfassungswidrig", jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten (CNA Deutsch hat berichtet).
Wie CNA Deutsch gestern berichtete, könnte das umstrittene "Sterbeverfügungsgesetz" bereits zum Jahresbeginn 2022 in Österreich inkrafttreten. Die entsprechende Regierungsvorlage hat dazu am Dienstag den Justizausschuss passiert und wird nun als nächstes am 15. und am 16. Dezember im Nationalrats- und Bundesratsbeschluss besprochen.
Das Sterbeverfügungsgesetz soll regeln, unter welchen Voraussetzungen künftig Sterbehilfe möglich sein soll. Verschiedene Verbände und Organisationen, darunter auch die österreichische Bischofskonferenz, warnen ausdrücklich davor.
Meldungen – Meinungen
Nairobi. Der Erzbischof der kenianischen Hauptstadt, Kardinal John Njue, verurteilt eine Werbekampagne der US-amerikanischen Initiative „Catholics for a Free Choice“ für die Verwendung von Kondomen im dem afrikanischen Land. Im Zug dieser Kampagne waren im ganzen Land Plakate und Zeitungsannoncen mit dem Slogan „Gute Katholiken benutzen Kondome“ verbreitet worden. Njue forderte deren Entfernung. Die amerikanische Vereinigung, die auch für Abtreibung eintritt, sei nicht wirklich katholisch, und die Kampagne verhöhne die katholische Sexualmoral (vgl. DT 11.5.2013).
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Bogota, Kolumbien. Kardinal Ruben Salazar Gomez wies die Forderungen nach der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare strikt zurück: „Homosexuelle können keine Rechte beanspruchen, die sie nicht besitzen“, sagte der Erzbischof, der zugleich Vizepräsident des lateinamerikanischen Bischofsrates CELAM ist, einer Zeitung (vgl. DT 25.6.2013).
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Fundamentales Menschenrecht auf Vater und Mutter
Augsburg. In einem Zeitungsinterview kritisierte Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller die „Pfarrer-Initiative“, den von Österreich ausgehenden Zusammenschluss von Priesterrebellen. „Der Aufruf zum Ungehorsam gegenüber der Glaubenswahrheit und zum kanonischen Ungehorsam, der den kirchlichen Gehorsam als blinde Gefolgschaft verleumdet und ihn in Widerspruch zur Reife und Mündigkeit im Glauben setzt, widerspricht dem Dienst des Priesters“. Erzbischof Müller betonte im selben Interview das unveräußerliche Recht eines Kindes auf seinen eigenen Vater und seine eigene Mutter als „fundamentales Menschenrecht“. Es werde verletzt, wenn „die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau mit anderen Formen des Zusammenlebens gleichgestellt und damit ihres Wesens beraubt und diskriminiert wird“ (vgl. katholisches.info 25.6.2013).
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Verheiratete Priester – Zurückhaltung gegenüber Homosexuellen
Mainz. „Bahnt sich in der katholischen Kirche eine Revolution an?“ So leitete eine Zeitung die Meldung ein, dass der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann sich laut Aussage in einem Zeitschrifteninterview „verheiratete Priester“ vorstellen könne. Für ihn sei denkbar, dass mancher verheiratete Diakon in einigen Jahren „durchaus die Priesterweihe erhalten kann“. Die ehelose Lebensform der Priester sei schwieriger geworden, „weil sie auch immer weniger verstanden wird und die Anerkennung von außen fehlt“. Zur Homosexualität sagte Lehmann, weil niemand wisse, wie und warum es sie gebe, müsse man „ganz zurückhaltend sein im Urteilen“. Man müsse „einfach eine gewisse Toleranz walten lassen, dass Menschen so sind“. Ihn störe allerdings „diese propagandistische, lobbyhafte Art pro Homosexualität, weil es jungen Leuten Lebensformen verspricht, die dann doch nicht genügend erprobt sind“ (vgl. RP-online 17.09.2013, rv 18.09.2013).
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Kampagnen ausländischer Organisationen verurteilt
Abuja, Nigeria. Die Vollversammlung der Bischöfe Nigerias drückte ihre Besorgnis aus „wegen der beständigen Versuche von ausländischen Einrichtungen, mit ihren Kampagnen für Abtreibung, die Verteilung von Kondomen und die Propaganda für homosexuelle Beziehungen ungesunde Praktiken in unsere Gesellschaft einzuführen“. Sie rief die Bevölkerung auf, diese Versuche zurückzuweisen, „sonst riskieren wir, unseren Glauben, unsere kulturelle Identität und die Selbstachtung zu verlieren“. Trotz vieler Probleme, die das Land mit der größten Bevölkerungsdichte der Welt belasten, wie dem Terrorismus von „Boko Haram“ und „skandalösem Umgang mit öffentlichen Geldern“, der die Menschen einer guten Schulbildung, angemessener Gesundheitsfürsorge, Trinkwasser für alle, einer ausreichenden Stromversorgung, eines passablen Straßennetzes beraube, seien westliche Nichtregierungsorganisationen in Nigeria aktiv, denen es nur darum gehe, „ungesunde Praktiken“ einzuführen. Die Bischöfe verurteilten diese Versuche und gratulierten dem Bundessenat zur Ablehnung der Legalisierung der „Homo-Ehe“, so heißt es im Schlussdokument der zweiten Vollversammlung der Bischöfe 2013 (vgl. katholisches.info 18.9.2013).
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Von der Entleerung des Begriffs „Liebe“
Bologna. Carlo Kardinal Caffarra, der Erzbischof von Bologna, wandte sich entschieden gegen das Ersetzen der Worte „Vater“ und „Mutter“ durch „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“. Dies sei keine harmlose Verteidigung der „Gleichheit“, sondern der Beginn einer Neudefinition der italienischen Gesellschaft. - In einer „Lectio magistralis“, einer Art Vorlesung, gehalten vor katholischen Lehrkräften zur Eröffnung des neuen Schuljahres, kritisierte der Kardinal auch, dass die moderne Kultur „einen Schlüsselbegriff der christlichen Lehre“ gestohlen habe, den Begriff der „Liebe“. Er sei „zu einem leeren Begriff geworden, eine Art Behälter, in den jeder hineinlegt, was er meint“. Auf diese Weise sei die Wahrheit der Liebe heute schwer vermittelbar. Die Liebe wie die Barmherzigkeit stellten aber eine ganz konkrete Realität, eine unveränderliche Wahrheit, dar und keine beliebig modellierbare Knetmasse. Der Erzbischof knüpfte an eigene Aussagen vom Juli dieses Jahres an, in denen er sich – in Beantwortung von Aussagen des linken Bürgermeisters von Bologna – gegen die Anerkennung von Homo-Partnerschaften ausgesprochen hatte. Die „Homo-Ehe“ sei „unfähig, die Voraussetzung für das Werden neuen menschlichen Lebens zu erfüllen“. Die Anerkennung von homosexuellen Beziehungen und die Zuerkennung des Rechts auf Adoption oder künstliche Befruchtung in verschiedenen Ländern reiße die liebende Verbindung zwischen Mann und Frau und Fortpflanzung auseinander. Was aber sei dann „mit der menschlichen Person, die in die Welt tritt“, so fragte Caffarra. Hier werde das grundlegendste soziale menschliche Netz, die Genealogie des Menschen, zerstört. „Der eingeschlagene Weg, der aus der Liebe ein von der Wahrheit entleertes Konzept macht und es nur mit subjektiven Gefühlen füllt, führt uns zum Abgrund, in dem auch die biologische Dimension als konstitutives Element der Genealogie verschwindet.“ (Vgl. katholisches.info 18.9.2013, kath.net 26.9.13.)
Trotz der Mahnung der Erzbischofs strich die linke Stadtregierung Bolognas in den Vordrucken für die Einschreibung für Kindergärten und Schulen die Worte „Vater“ und „Mutter“ und ersetzte sie durch „anderer Elternteil“. Damit sollten „Diskriminierungen verhindert“ werden. Dabei gibt es in der Stadt nur vier „Homo-Familien“, die auch noch eine Vertretung im Familienbeirat der 380.000-Einwohner-Stadt haben (vgl. katholisches.info 19.9.2013).
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Strategiepapier Menschenrechte in öffentlicher Diskussion
Pressburg. Der slowakische Außenminister Lajcak verschob die Vorlage eines Grundsatzpapiers über Menschenrechte der slowakischen Regierung von Herbst 2013 auf Juni 2014. Ausschlaggebend waren die massiven Einwände der katholischen Kirche sowie zahlreicher konservativer Organisationen gegen die Aufnahme der Themen Homosexualität und Gender in das Grundsatzdokument. Erzbischof Stanislav Zvolensky von Bratislawa hatte namens der Bischofskonferenz in einem Brief an den Minister die aufgebrochene öffentliche Diskussion zum Thema begrüßt. Der die Rechte von „LGBT-Personen“ („Lesbian, Gay, Bisexual and Trans“) betreffende Punkt 5 des neun Punkte umfassenden Themenkatalogs sei „unausgewogen und ideologisch belastet“, da er eine „Infragestellung der traditionellen Familie und der Ehe“ und eine „Verurteilung der Morallehre christlicher Kirchen“ enthalte. Die Kirche schlage daher vor, diesen 5. Punkt „gänzlich wegzulassen und den Begriff ‚Geschlechtergleichheit‘ nicht zu benützen“, im Gegenzug aber das Dokument um vier Bereiche zu erweitern: Lebensrecht der ungeborenen Kinder, Recht auf den Gewissensvorbehalt, Elternrechte sowie Religions- und Redefreiheit. Im gleichen Sinn hatten sich auch 69 Nichtregierungsorganisationen in einem Brief an den slowakischen Ministerpräsidenten Fico geäußert (vgl. kath.net 19.9.13).
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Bruder Klaus im Mutterleib
Zürich. In einer Ansprache beim Schweizerischen „Marsch für’s Läbe“ erinnerte der Churer Weihbischof und Schweizer Jugendbischof Marian Eleganti an den hl. Bruder Klaus von Flüe, der nach dem Bericht des Zeitzeugen Heimo Amgrund „im Mutterleib, ehe er geboren wurde, einen Stern am Himmel gesehen“ habe, der nach seiner späteren Erkenntnis er selber sei, und dass er „vor seiner Geburt im Mutterleib einen großen Stein gesehen habe“, der bedeuten sollte, dass er in seinem Vorhaben fest bleiben solle. Er habe im Mutterleib auch das hl. Öl der Taufe gesehen: „Das gibt zu denken“, so Eleganti, der in seiner Ansprache feststellte, unabhängig von der religiösen Bewertung als schwerer Sünde sei die Abtreibung „ein Übel, das alle Beteiligten und die Gesellschaft nachhaltig schädigt“. Man wolle auch die in Not geratenen Frauen vor einem Lebenstrauma schützen. Eleganti verwies auf Berufungsgeschichten der Hl. Schrift (z. B. Jer 1,5; Lk 1,15f), die schon Aussagen über diese Menschen im Mutterleib machten. Der Mensch sei vom Moment der Zeugung an Mensch. Noch nie hätten Menschen „ein so genaues Wissen und so berührende Bilder über die vorgeburtliche Entwicklung eines Kindes“ gehabt wie wir heute (vgl. kath.net 20.9.2013).
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Apologetik notwendig
Milwaukee, USA. In einem Vortrag forderte der Erzbischof von New York, Timothy Kardinal Dolan, zum mutigen Bekenntnis zur Kirche auf. Die Kirche könne auf ihrer menschlichen Seite unvollkommen, nachlässig und sündhaft sein. Das dürfe die Katholiken aber nicht abhalten, zur Kirche zu stehen. „Wir gestehen ihre Fehler ein, aber wir lieben sie, weil sie CHRISTUS am Kreuz ist“, so Dolan wörtlich. Er fragte die Zuhörer, ob sie bereit seien, den Glauben in der modernen westlichen Gesellschaft gegen jene zu verteidigen, „die ihn uns nehmen wollen“, ob das nun Talkshow-Moderatoren, Zeitungskommentatoren oder Schulkollegen der Kinder seien, die die Schönheit des katholischen Glaubens nicht verstünden. Hier müssten die Katholiken ihren Glauben bekennen und verteidigen. „Das nennt man Apologetik, und davon brauchen wir heute mehr als je zuvor“ (vgl. kath.net 20.9.13).
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Kein Kommunionempfang für Abtreibungsbefürworterin
Washington D.C. Der US-amerikanische Kurienkardinal Raymond Burke, Präfekt der Apostolischen Signatur, äußerte sich in einem Zeitungsinterview über eine umstrittene amerikanische Politikerin, Nancy Pelosi. Die katholische Fraktionsvorsitzende der Demokraten im Repräsentantenhaus sei „eine Person, die nach wiederholten Ermahnungen hartnäckig in schwerer Sünde verharrt – sie kooperiert mit dem Verbrechen der Abtreibung – und die sich trotzdem als praktizierende Katholikin bezeichnet“. Burke sagte, er sorge sich um die Kongressabgeordnete, falls sie nicht zur Einsicht finde, wie schwer sie irrt. Er lade sie ein, über das Beispiel des hl. Thomas Morus nachzudenken. Pelosi sei ein Beispiel dafür, was Johannes Paul II. mit der Situation von Katholiken bezeichnet habe, die ihren Glauben vom öffentlichen Leben abgespalten haben. „Die Behauptung, dies seien einfach Fragen des katholischen Glaubens, die in der Politik keine Rolle spielten, ist schlicht falsch und verkehrt“, so Burke. Diese Frage betreffe nicht innerkatholische Praktiken, sondern das „natürliche Sittengesetz, das in jedes Menschenherz eingeschrieben steht und das die katholische Kirche offenkundig ebenfalls lehrt“. Der Kardinal sagte auch, dies sei „ganz klar ein Fall, in dem Kanon 915 angewandt werden muss.“ Kanon 915 des Kanonischen Rechts beschreibt, dass zur hl. Kommunion nicht zugelassen sind Exkommunizierte und „andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“ (vgl. kath.net 26.9.13).
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Neue Partnerschaften, Zusammenleben oder homosexuelle Gemeinschaften nicht verurteilen
Magdeburg. Bischof Gerhard Feige rief nach einer Meldung von „Radio Vatikan“ (29.9.2013) zum Schutz der Familie auf, forderte aber zugleich, andere Lebensformen „nicht zu diskriminieren“. Jedem Menschen und seiner „Gewissensentscheidung“ gebühre Respekt. Vor 200 Ehejubilaren sagte er, das Fundament von Ehe und Familie dürfe nicht weiter untergraben werden und der Staat müsse sie in besonderer Weise schützen. Doch zugleich forderte der Bischof vor den Ehejubilaren, man dürfe jene, die „nach Brüchen in ihrem Leben neue Partnerschaften eingehen, die Ehe scheuen und so zusammenleben oder homosexuell veranlagt sind, vor allem dann, wenn sie füreinander einstehen und sich gegenseitig unterstützen“, nicht verurteilen. Ihnen gelte „unsere Sorge genauso“ wie denen, „die eher unseren Vorstellungen und Idealen entsprechen“.
Kommentar: Ein eigenartiges, widersprüchliches Sammelsurium von Forderungen. Der Bischof behauptet die bislang unbewiesene homosexuelle „Veranlagung“. Und verlangt er nicht, Sünde nicht mehr Sünde zu nennen? Natürlich sollen wir den Sünder lieben und die Sünde ablehnen – aber der Bischof spricht ja nach der Radio-Vatikan-Meldung davon, nicht etwa nur Personen, sondern sündhafte Lebensformen „nicht zu diskriminieren“. Auch die Aussage vom „nicht verurteilen“ verschweigt, dass es um sündhaftes Verhalten geht – oder handelt es sich nicht mehr um die Ordnung GOTTES, sondern nur um „unsere Vorstellungen“?
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Homo-„Ehe“
Springfield, Illinois, USA. Eine Gruppe amerikanischer Homo-Aktivisten namens „Rainbow Sash Movement“ (Regenbogenschärpen-Bewegung) hatte aufgerufen, in der Kathedrale von Springfield einen „Rosenkranz“ für die Einführung der zivilrechtlichen Homo-Ehe im Bundesstaat Illinois zu veranstalten. Im Kongress des Bundesstaates war ein entsprechender Vorstoß im Sommer gescheitert. Der Diözesanbischof Thomas Paprocki veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme, in der er die Protestaktion mit klaren Worten untersagte. Die Ehe sei von GOTT als heilige Institution für einen Mann und eine Frau eingesetzt. Ein Gebet für die Neudefinierung der Ehe als gleichgeschlechtliche Verbindung sei blasphemisch, weil sie einem Gebot GOTTES mit Respektlosigkeit und Missachtung begegne. Er werde die Aktion daher nicht erlauben; wer sich dennoch daran beteilige, werde aufgefordert werden, die Kathedrale zu verlassen. Die Aktion fand daraufhin nicht statt (vgl. kath.net/LSN 29.10.2013).
Am 8.11.2013 meldete „katholisches.info“ mit Berufung auf „Christian Science Monitor“, dass das Parlament von Illinois am 5. November die Einführung der „Homo-Ehe“ mit 61 gegen 54 Stimmen beschlossen habe. Eine katholische Abgeordnete und der Präsident des Repräsentantenhauses hätten sich bei ihrer Unterstützung der Gesetzesvorlage auf Worte von Papst Franziskus berufen, der in einem Interview auf dem Rückflug vom Weltjugendtag gesagt haben soll, wenn jemand homosexuell sei und GOTT guten Willens suche: wer sei er dann, „um ihn zu richten“. Laut „Chicago Tribune“ sei der katholische Widerstand nach Bekanntwerden der Aussage von Papst Franziskus erlahmt.
Im Vatikan hatte im September 2013 Kardinal Francesco Coccopalmerio, Präsident des Päpstl. Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, bei einem Kongress über Familienrechte das vom italienischen Parlament beschlossene Gesetz gegen Homophobie kritisiert. „Ein Gesetz, nach dem alle sagen müssen, Homosexualität sei etwas Gutes, wäre ein Verstoß gegen die Freiheit des Denkens“. Es müsse erlaubt sein, Homosexualität abzulehnen und etwa gegen gleichgeschlechtliche „Ehen“ zu argumentieren. Dies sei etwas anderes als die Abwertung und Diskriminierung von homosexuellen Personen, wogegen auch die Kirche sei, so der Kardinal. Er bekräftigte die kirchliche Lehre, dass Homosexualität „objektiv gesehen etwas Negatives“ sei, was sich aber nicht gegen den einzelnen Menschen richte, der Respekt und Liebe verdiene (vgl. kath.net 20.9.2013).
Vatikan. Im April hatte sich Kurienerzbischof Piero Marini, Vorsitzender des Päpstl. Komitees für die Eucharistischen Kongresse, in einem Interview für die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgesprochen, wenn auch eine „Gleichstellung dieser Partnerschaft mit der Ehe“ nicht anerkannt werden könne. Im selben Interview hatte Marini, maßgeblicher Mitarbeiter von Annibale Bugnini für die Liturgiereform 1969/70, den Benedikt XVI. 2007 als päpstlichen Zeremonienmeister durch Msgr. Guido Marini abgelöst hatte, davon gesprochen, mit dem neuen Papst „atmet man frische Luft. Wir hatten die Luft sumpfiger Gewässer geatmet“. Es gebe eine neue Luft der Freiheit, eine Kirche, „die näher bei den Armen und weniger problembeladen“ sei (vgl. kath.net 25.4.2013).
Washington D. C. Im Juni 2013 hatte die amerikanische Bischofskonferenz mit einer deutlichen Stellungnahme auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zur „Homo-Ehe“ reagiert. Es sei „sowohl für die Ehe wie auch für unsere Nation ein tragischer Tag“. Durch die Entscheidung habe der Gerichtshof „den amerikanischen Menschen tiefes Unrecht zugefügt“. Die Ehe sei die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, selbst wenn US-Bundesstaaten dies nicht anerkennten. „Um Freiheit und Gerechtigkeit zu erhalten, ist es notwendig, dass alle Gesetze, sowohl auf Bundesebene wie auf Länderebene, die Wahrheit anerkennen, einschließlich der Wahrheit über die Ehe“. Das Gemeinwohl aller, „besonders der Kinder, hängt davon ab, dass eine Gesellschaft danach strebt, die Wahrheit der Ehe zu unterstützen.“ Die Bischöfe rufen auf, „unerschütterlich in der Verteidigung der einzigartigen Bedeutung der Ehe zusammenzustehen: Ein Mann, eine Frau, ein Leben lang“, und sie bitten um das Gebet dafür, dass die Entscheidungen des Gerichtshofs überprüft werden (vgl. kath.net 27.6.2013, katholisches.info 26.6.2013).
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Exkommunikation eines häretischen Priesters
Melbourne, Australien. Bischof Denis Hart von Melbourne übermittelte einem australischen Diözesanpriester, Greg Reynolds, ein Exkommunikationsdekret des Vatikans. Die Exkommunikation erfolgte automatisch als Tatstrafe wegen Häresie gemäß Canon 751 des Kirchenrechts, und zwar offensichtlich aufgrund der von diesem jahrelang vertretenen Positionen zu „Homo-Ehe“ und Frauenpriestertum, wurde aber mit dem römischen Dekret ausdrücklich festgestellt. Das Verfahren gegen den Priester war bereits unter Benedikt XVI. eingeleitet worden, nun aber als erste Exkommunikation unter dem Pontifikat von Papst Franziskus dekretiert worden (vgl. katholisches.info 28.9.2013).
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Unbegreiflich: Sünde akzeptieren
Essen. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck möchte nicht, dass Priester ein Doppelleben führen müssen, weil sie homosexuell sind oder das Zölibatsversprechen brechen. Er halte das für „unzumutbar“; man solle die Augen nicht vor der Realität verschließen. „Ich weiß also sehr wohl, dass es Priester gibt, die ihr Zölibatsversprechen nicht halten, aber trotzdem einen guten Dienst tun und von den Menschen auch so akzeptiert werden“, sagte Overbeck in einem Interview für ein Buch. Die Wahrnehmung der Realität bedeute aber „nicht notwendig, daraus gleich Normen abzuleiten“.
Noch vor ein paar Jahren war Overbeck angegriffen worden, weil er im Fernsehen bei praktizierter Homosexualität von Sünde sprach (FMG-INFORMATION 101, November 2010, S. 23f). Ebenfalls vor drei Jahren erklärte Overbeck den Zölibat als nicht verhandelbar. Die Kirche lebe nicht davon, dass sie das tue, was alle anderen täten (FMG-INFORMATION 101, S. 24). – Es ist unbegreiflich, dass der Bischof nun ein sündhaftes Leben offen akzeptieren will – ob das auch für Ehebruch und andere schwere Sünden gilt, die viele Menschen „auch so akzeptieren“? Es wird immer deutlicher, wie sehr die Bischöfe das Gebet nötig haben, um ihrem Dienst als Nachfolger der Apostel nicht untreu zu werden! (Vgl. www. derwesten.de/politik/bischof-overbeck-will-realitaet-bei-homosexualitaet-und-zoelibat-anerkennen-id8532022.html; WAZ 6.10.2013, katholisches.info 8.10.2013).
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HLI verleiht Kardinal-von-Galen-Preis an Bischof Bruskewitz
Lincoln, Nebraska, USA. Dem im vergangenen Jahr emeritierten Bischof von Lincoln, Fabian Wendelin Bruskewitz, wurde am 18. Oktober 2013 der „Cardinal-von-Galen-Award“ verliehen für seine mutige Verteidigung des menschlichen Lebens. Der Präsident von „Human Life International“, Fr. Shenan J. Boquet, rühmte den Bischof, der sich im Kampf für das Lebensrecht „verdienstvolle Narben“ erworben habe, als „lehrenden Bischof mit einem brillanten Intellekt“. Er habe die Auffassung widerlegt, nur weil etwas technologisch möglich sei, sei es auch moralisch erlaubt. Er sei ein Führer unter den Bischöfen in der Ablehnung der Abtreibung, in der Aussage, dass Abtreibungsbefürworter und Mitglieder von „Planned Parenthood“ nicht die hl. Kommunion empfangen dürften, und habe sich dagegen eingesetzt, dass die US-Gesundheitsreform Geburtenkontrolle, Sterilisation und „morning after pill“ beinhalte, und jede seiner Pfarreien angewiesen, diesem ungerechten Gesetz nicht nachzukommen. Bruskewitz habe sich unermüdlich der Entmutigung und dem Pessimismus entgegengestellt, die „Pro-Lifer“ befallen könnten. Er habe sich die Anerkennung und Wertschätzung der Lebensrechtler und der gläubigen Katholiken weltweit verdient. – Den nach dem Münsteraner Bischof Clemens von Galen benannten Preis hat HLI seit 2009 an eine Reihe von Bischöfen aus verschiedenen Ländern verliehen, die sich um die Verteidigung des Lebensrechts verdient gemacht haben (vgl.
Anmerkung: Bischof Bruskewitz gehört auch zu den Unterzeichnern der Erklärung „Hirntod ist nicht Tod“ bei der Tagung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, Februar 2005. Er hatte u.a. die Zustimmung zur Organspende, die den Tod des „Spenders“ zur Folge hat, als „Erlaubnis zu einer selbstmörderischen Zustimmung“ bezeichnet, auch wenn sie die „Wohltat“ beinhalte, „das irdische Leben eines anderen zu verlängern“. (In diesem Zusammenhang ist unverständlich, dass HLI kürzlich einen Artikel von Denise Hunnell verbreitete [vgl. Spirit & Life 13.09.2013], der für die Organspende nur verlangte, dass sie frei, ohne Zwang, erfolge. Wie steht HLI zum „Hirntod“?)
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Eine Schwelle vor dem Kommunionempfang
Graz. In einem Hirtenbrief „Miteinander unterwegs im Schutzmantel Marias“ sprach Bischof Egon Kapellari, Graz, unter anderem die Themen Armut und Liturgie an. Die Liturgie müsse immer von Heiligkeit geprägt sein. Schönheit der Liturgie dürfe nicht mit Luxus verwechselt werden. „Die Ehrfurcht vor dem Heiligen muss sich auch im Empfangen der Kommunion bewähren“, so Kapellari. Generell müssen wir „in der Kirche wieder besser lernen, dass vor dem Empfang der Kommunion eine Schwelle liegt, an der wir innehalten und uns fragen sollen, ob wir ohne Umkehr, ohne Reue zur Kommunion herantreten dürfen. Wenn wir es trotzdem tun, dann bleibt die Kommunion fruchtlos“, denn wir begegneten in ihr CHRISTUS selber, dessen Licht uns erleuchte und wärme, aber zugleich alles Böse in uns verbrennen solle (vgl. kath.net 24.10.2013).
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Halloween heidnisch
Reggio Emilia-Guastalla, Italien. Der Bischof dieser norditalienischen Diözese, Massimo Camisasca, untersagte eine Halloween-Party in einem Gebäude in Kirchenbesitz. „Das Fest aller Heiligen darf in keiner Weise durch Halloween ersetzt werden“, denn Halloween sei eine Mischung aus Heidentum und Kommerz. Kindern tue man nichts Gutes mit einer Scheinwelt aus „Geistern, Monstern, Hexen und Vampiren – ohne CHRISTUS“. Veranstalter der geplanten Halloween-Party war eine katholische Jugendorganisation. Nach dem Protest des Pfarrers schaltete sich auch der Bischof ein. In seiner Stellungnahme erinnerte er an die Bedeutung der christlichen Feste Allerheiligen und Allerseelen. Die Ausbreitung des heidnischen Spektakels sei ein Indiz für den Verlust des rechten Verständnisses der christlichen Feste und für die Hinwendung zur berauschenden Weltflucht in eine Scheinwelt, die zudem noch von kommerziellen Interessen gefördert werde (vgl. katholisches.info 29.10.2013).
Schon im Vorjahr hatte der polnische Erzbischof von Szczecin-Kamień, Andrzej Dziega, in einem Hirtenbrief vor Halloween-Feiern gewarnt. Es sei ein „unverantwortliches und antichristliches“ Spektakel, der in „eine Welt von Dunkelheit“ mit „Teufeln, Vampiren und Dämonen“ führe, hinter der eine „Kultur des Todes“ stehe. Diese Art von „Vergnügen“ sei für Kinder eine Versuchung wie Süßigkeiten und beinhalte „die reale Möglichkeit großen geistlichen Schadens“, ja der Zerstörung des geistlichen Lebens (vgl. kath.net 31.10.2012).
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Klares Bekenntnis zur Familie
Lima, Peru. In einer Predigt nahm Kardinal Juan Luis Cipriani, Erzbischof von Lima, zur derzeitigen Diskussion über die Liberalisierung der Abtreibung (für sog. „therapeutische Abtreibungen“) und die Einführung homosexueller Partnerschaften Stellung. Die Welt dürfe die Familie nicht zerstören. „Der HERR sagt mir, dass wir die Familie beschützen müssen“. Sie solle ein Ort der Freude sein, von der Liebe GOTTES erfüllt. Diese Freude sollten die Christen ausstrahlen: „Mögen die anderen sehen, dass wir einander lieben“, wünschte der Erzbischof (vgl. kath.net/LSN 6.11.2013).
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