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Canabis/Schmerzmittel

#1 von esther10 , 22.01.2018 09:27

Ärzte sollen Cannabis zunächst auf Privatrezept verschreiben
Autor: Gesa Riedewald

Verõffentlicht am: 17. Januar 2018

Geändert am: 17. Januar 2018

Bei einem Symposium der Ärztekammer Nordrhein über Cannabis als Medizin wurde Ärztinnen und Ärzten geraten, Medizinalhanf am besten über ein Privatrezept zu verschreiben. Wegen der vielen Unsicherheiten bei der Verordnung von Cannabis sei ein Privatrezept zunächst sicherer. Der Haken an der Sache: Dieses müssen die Patienten aus eigener Tasche bezahlen!

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Ärzte sollen Cannabis zunächst auf Privatrezept verschreiben
Diese Nachricht hat die Leafly.de Redaktion bis ins Mark erschüttert: Cannabis solle zunächst am besten per Privatrezept verordnet werden. So lautet die Empfehlung der Experten auf dem Symposium „Cannabis auf Rezept? Cannabinoide in der Medizin“ der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) in Düsseldorf. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann dieses private Rezept dann durch ein Kassenrezept ersetzt werden.

Unter den Ärzten herrsche große Unsicherheit und die Kassen gehen eher restriktiv mit der Verordnung von Cannabisblüten und Cannabisextrakten um, heißt es weiter.

Restriktives Verhalten der Krankenkassen
Eine Behandlung mit Cannabis als Medizin muss im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden. „Nach unserer Kenntnis werden im Moment rund 60 Prozent aller Anträge abgelehnt“, berichtete Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, auf dem Symposium. Diese Zahlen sind allerdings nicht mehr ganz aktuell: Nach einer neusten Umfrage beim AOK-Bundesverband, der Barmer und der TK werden 62 bis 64 Prozent der Anträge genehmigt.

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein empfiehlt den Ärztinnen und Ärzten, erst dann ein Cannabis-Rezept zulasten der GKV auszustellen, wenn die Behandlung genehmigt worden ist. Dies ist in jedem Fall die korrekte Vorgehensweise, die auch vom Gesetzgeber so vorgesehen wurde. Denn wenn die Krankenkasse die Erstattung ablehnt, das Rezept aber bereits eingelöst ist, drohen dem Arzt Probleme.

Betroffene können sich Cannabis auf Privatrezept oft nicht leisten
Wieso also nicht zuerst ein Privatrezept ausstellen und dieses später durch ein Kassenrezept ersetzen? Cannabis per Privatrezept zu erhalten ist für viele Patientinnen und Patienten tatsächlich der einzige Weg – nämlich dann, wenn die Kasse die Kostenübernahme ablehnt.

Ein Privatrezept muss allerdings vom Patienten voll bezahlt werden – und das können sich viele Betroffene aufgrund der hohen Preise von Cannabis in der Apotheke schlichtweg nicht leisten. Darüber hinaus kann ein Privatrezept nicht im Nachhinein erstattet werden. Daher bleibt der Patient auf den Kosten für seine privat bezahlte Cannabis-Medizin sitzen – selbst wenn später die Krankenkasse die Kostenübernahme zusagt.

Unsicherheiten in der Ärzteschaft
„Es herrscht eine große Unsicherheit“, so Dr. Anne Bunte, Leiterin des Kölner Gesundheitsamtes, laut Ärzte Zeitung online. Rund um die Verordnung von Cannabis gebe es noch eine Reihe ungeklärter Fragen.

Neben den Unsicherheiten zum Einsatz von Cannabis, der Verschreibung und der Dosierung besteht unter den Ärzten vor allem eine große Sorge vor Budgetüberschreitungen und Regressforderungen. (Leafly.de berichtete.)

Ungeklärt sei außerdem, ob bei einer Veränderung der Dosierung oder einem Wechsel des Präparats eine neue Genehmigung notwendig ist. „Da es sich um eine Einzelgenehmigung handelt, empfiehlt die KV Nordrhein, eine neue Genehmigung einzuholen“, berichtet Dr. Monika Schutte, Referentin in der Arzneimittelberatung der ÄKNo.

Auch die DAK-Gesundheit erklärt gegenüber Leafy.de, dass eine Genehmigung ihrer Versicherung nur für ein spezielles Cannabisprodukt gelte. Gibt es den Wunsch, auf ein anderes Produkt zu wechseln, muss eine neue Genehmigung erfolgen. Dieses Vorgehen bringe aber Sicherheit für die Ärzte, so eine Sprecherin der DAK: Wenn die Genehmigung der Cannabis-Behandlung vorliegt, weiß der Arzt genau, welches Cannabisprodukt er verschreiben darf. „Dann gibt es keine Unklarheiten und auch keine Regresse“.

Falls eine Blütensorte nicht lieferbar sei und der Patient auf eine andere Sorte umsteigen muss, benötigt er ebenfalls ein neues Rezept. Der Arzt muss dann ein neues Rezept ausstellen und das alte vernichten. Ein BtM-Rezept ist generell nur sieben Tage gültig. Wegen der Lieferschwierigkeiten kann es passieren, dass diese Frist nicht eingehalten wird. Auch dann muss der Arzt zwingend ein neues Rezept ausstellen, sonst zahlen die Krankenkassen nicht.

Interesse der Ärzte ist groß
Die Fortbildungs-Veranstaltung war auf große Resonanz gestoßen: Rund 350 Ärztinnen und Ärzte haben teilgenommen. Aufgrund der mangelnden Erfahrung der Ärzteschaft mit Cannabis als Medizin und wegen der vielen ungeklärten Fragen besteht offensichtlich ein starkes Interesse, sich in diesem Bereich fortzubilden.

Nachfrage nach Cannabis als Medizin steigt
Seit März 2017 haben die Anzahl der Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich zugenommen. Vor der Legalisierung von Medizinalhanf hatten rund 1.000 schwerkranke Menschen eine Ausnahmeerlaubnis zur Einnahme von Cannabis als Medizin. Kürzlich haben AOK, TK und Barmer gemeldet, dass bei ihnen mehr als 13.000 Anträge auf Cannabis-Behandlung eingegangen sind.

“Die Zahlen werden aber nicht so stark weiter steigen, weil wir mit erheblichen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen haben,“ berichtete Apotheker Preis auf dem Symposium. Zurzeit werden Cannabisblüten hauptsächlich aus den Niederlanden und Kanada importiert. 2019 soll erstmals in Deutschland angebautes Cannabis verfügbar sein.

Quellen:

https://www.aerztezeitung.de/politik_ges...-verordnen.html
https://www.aekno.de/page.asp?pageID=7906


https://www.leafly.de/aerzte-sollen-cann...t-verschreiben/


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http://www.fatima.pt/portal/index.php?id=14924

 
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