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3. MAI 2019 … Segensfeiern als niederschwelliger Zugang zu Ersatz-Ehen

#1 von esther10 , 03.05.2019 15:19



Frankfurts Stadtdekan und das Bistum Limburg und die „Segnung für alle“.
Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.

Der Frankfurter Domkapitular und Stadtdekan Johannes zu Eltz hat im Januar 2018 ein Positionspapier erstellt, um für nicht-ehefähige Paare kirchliche „Segensfeiern“ zu ermöglichen. Bischof Georg Bätzing von Limburg hält das Thesenpapier für „stimmig“, möchte aber den Vorschlag „ergebnisoffen und kontrovers diskutieren“ lassen.

I.
Zu Eltz zählt drei Paar-Konstellationen auf, die für die kirchliche Segensfeiern in Fragen kommen:

gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Paare, die bei bestehendem sakramentalem Eheband eine zweite Zivilehe eingegangen sind,
solche Paare, die für die „Hochform eines Sakraments nicht hinreichend disponiert sind“.

Es geht bei allen drei Paar-Typen um sexuell basierte Partnerschaften, die aber aus verschiedenen Gründen eine sakramentale Ehe nicht eingehen können oder wollen. Gleichwohl wünschten diese Paare für sich die kirchliche Anerkennung durch öffentliche Segensfeier. Dabei soll die Kirche den jeweiligen Partnerbeziehungen Gottes Segen und damit Gutheißung (Bene-diktion) zusprechen.

Wie tragfähig sind die Argumente des Stadtdekans?

Zu Eltz ordnet das Verlangen nach Segensfeiern dem „urmenschlichen Bedürfnis“ zu, für die Sehnsucht nach Heil, Schutz, Glück und Erfüllung Gottes Segen zu bekommen. Aber Gott kann nur das segnen und gutheißen, was er durch seine Gebote und Weisungen als sittlich gut geoffenbart hat. Für sexuelle Partnerschaft ist das die Eheform zwischen Mann und Frau in unverbrüchlicher Liebe und Treue. Außerdem muss bei christlichen Segensfeiern – wie bei allen kirchlichen Handlungen – die Vaterunserbitte: „Dein Wille geschehe“vor den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen beachtet werden.


Stadtdekan zu Eltz: „Segen für alle“.

Nach Mt 19,9 und 1 Kor 7,10f sagt der Herr, dass die Wiederverheiratung von Geschiedenen Ehebruch bedeutet. Ohne auf diese klaren biblischen Aussagen einzugehen, möchte Johannes zu Eltz grundsätzlich dem Wunsch von wiederverheiratet Geschiedenen nach einer kirchlichen Segensfeier nachkommen. Damit würde die Kirche Gottes Segen und Heilszusage für eine sexuelle Beziehungsform erbitten, die von der Bibel als ehebrecherisch angesehen wird. Sicherlich kann man über Hermeneutik und Kontext der erwähnten neutestamentlichen Stellen diskutieren. Es ist aber für Christen und Kirche kein gangbarer Weg, die einschlägigen Aussagen der Bibel zu Ehebruch und Zweitehe vollständig zu ignorieren, um kirchliche Segensfeiern einzuführen.

Das Thesenpapier verweist darauf, dass auch in anderen Sexualpartnerschaften als der Ehe „Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung“ praktiziert würden. Aber legitimieren einzelne Tugenden die Segenswürdigkeit von Beziehungsformen, wenn diese selbst ungeordnet oder ehebrecherisch sind? Kann die Treue in einer Zweitehe einen Treuebruch in Bezug auf die sakramentale Erstehe vergessen machen? Die der obigen Argumentation zugrundeliegende ethische Maxime, nach der menschliche Tugenden unter allen sozialen Umständen sittlich gut und segenswürdig wären, ist nicht überzeugend. In diesem Zusammenhang sei an die jiddische Geschichte erinnert, in der ein Rabbi die Tugenden einer Räuberbande als Handeln in Solidarität, Freundschaft, gerechter Beuteverteilung etc. in ironischer Weise zum Vorbild erhebt.

Johannes zu Eltz behauptet, dass der kirchliche Segen zu den drei genannten Sexualpartnerschaften nicht vergleichbar mit der kirchlich-sakramentalen Eheschließung sei. Die Unterschiede lägen einmal in den verschiedenen liturgischen Vollzugsformen und zum anderen darin, dass bei Segenshandlungen für die gelingende Zukunft einerbestehenden Partnerschaft gebetet würde, nicht eine solche konstituiert werde. Dagegen zeigt die Erfahrung, dass die Teilnehmer von kirchlich nicht-erlaubten Feiern zur Einsegnung einer Zweitehe die Zeremonie als Ersatztrauung für eine Ersatz-Ehe ansehen. Für die öffentliche Wahrnehmung spielen die genannten liturgischen und begrifflichen Unterschiede keine wesentliche Rolle.

Segnung von homosexuellen Partnerschaften in Analogie zu Trauung und Ehe

In seinem nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia bestätigt Papst Franziskus in Nr. 251 die kirchliche Lehre, nach der es kein Fundament dafür gibt, „zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinne“. Doch genau diese weiten Analogien stellt der Frankfurter Domkapitular für Homosexuelle (und auch für Zweitehepartner) her: Er verlangt als Voraussetzung für kirchliche Segensfeiern eine „verbindliche öffentliche Erklärung der Partner, dass die Partnerschaft auf Lebenszeit angelegt“ ist. Das könne durch den Nachweis einer „staatlichen Eheschließung“ erbracht werden. Bei diesem standesamtlich geschlossenen Ehebund fürs Leben ist die Analogie mit dem sakramentalen Ehebund „bis zum Tod“ offensichtlich. Ebenfalls benutzt zu Eltz das Argument der partnerschaftlichen Treue bei homosexuellen Beziehungen als ein Analogon zur ehelichen Treue der sakramentalen Ehe.

Noch deutlicher ist eine Analogie von Segensfeier und sakramentaler Trauung bei der dritten Sexualpartnerschaft erkennbar, also bei jungen Paaren, die eine Zivilehe eingegangen sind, aber sich nicht für die „Hochform der sakramentalen Ehe disponiert“ fühlen. Der Begriff Hochform der Ehe impliziert eine niedere Form des Ehe-Instituts. Bei einer Benediktionsfeier für diese Paare würde die Kirche Gottes Gutheißung über eine analoge Gestalt von Ehe aussprechen, gewissermaßen eine Ehe light als Sakramentalie einführen.

Zusammenfassende Bewertung

Die Einführung von Segensfeiern für nicht-eheliche Sexualbeziehungen würde den Kern christlicher Anthropologie berühren. Sie stehen im Gegensatz zur biblischen Lehre, wonach Gott durch sein Schöpfungshandeln das Geschenk der Sexualität exklusiv dem unscheidbaren Ehebund von Mann und Frau anvertraut hat – verbunden mit dem Auftrag, das Leben weiterzugeben. Das Thesenpapier des Frankfurter Prälaten widerspricht auch den neutestamentlichen Weisungen zu diesem Komplex, ebenso der darauf aufbauenden katholischen Sexualethik.

Wenn die Kirche Segensfeiern für die oben genannten Gruppen anböte, wäre damit eine tiefgreifende Veränderung der kirchlichen Lehre verbunden. Denn die Kirche würde Gottes Gutheißung fürdie sexuellen Beziehungsformen behaupten, die sie nach ihrem Lehrverständnis als ungeordnet oder ehebrecherisch ansieht. Doch dieser schwerwiegende Eingriff in die katholische Lehre ist in dem Thesenpapier nicht einmal angesprochen. Auch auf die biblischen Aussagen gegenüber homosexuellen Beziehungen und zum Verbot von Wiederverheiratung wird nicht eingegangen.

II.
In einer Erklärung des Bistums Limburg vom 21. März heißt es:

„Bischof Georg (Bätzing) sah das Papier (des Stadtdekans) als stimmig an und beauftragte eine Arbeitsgruppe damit, einen ergebnisoffenen Prozess zum Papier und zu der Fragestellung (der Segensfeiern) zu gestalten.“

Zu der „Prozessgruppe“ gehört ein Dutzend hochrangige Hauptamtliche des Bistums. Führend darin sind der Frankfurter Domkapitular Johannes zu Eltz und Prof. Dr. Ansgar Wucherpfennig von der Jesuitenhochschule St. Georgen. Die beiden sind die Initiatoren des Frankfurter Projekts: Seelsorge und Segnungen für Homosexuelle. Der Jesuitenpater Wucherpfennig segnet schon seit Jahren homosexuelle Paare in nicht-öffentlichen liturgischen Feiern. Auf diesem Hintergrund ist eine Lenkung des Gesprächsprozesses durch die Steuerungsgruppe anzunehmen. Als angezieltes Resultat des Gesprächsprozesses dürfte eine Empfehlung der vorgeschlagenen Segnungsfeiern anzusehen sein. Auch Bischof Bätzing geht von diesem Akzeptanz-Ergebnis aus, wenn er die Perspektive ausgibt: In der Deutschen Bischofskonferenz werde er in der Frage der Segensfeiern „auf Allianzen und auf gemeinsame Antworten“ setzen.

Der Bistumsbericht von einem ersten Gesprächsforum am 21. März bestätigt die Annahme, dass die Lenkungsgruppe die Segensfeiern für nicht-ehefähige Paare vorantreiben will. In der Veranstaltung für Gremienkatholiken wurde zwar die „Spannung zwischen dem Lehramt der Kirche“ einerseits und den „Anforderungen der Pastoral und der Lebenswirklichkeit“ andererseits erwähnt. Diese Gegensatzbeschreibung schien einen ergebnisoffenen Diskurs zu versprechen. In Wirklichkeit aber war die Tagung auf Zustimmung zu den vorgegebenen Thesen vorstrukturiert. Die besagte „Spannung“ soll einseitig zugunsten der „Lebenswirklichkeit“ von Homosexuellen und den Wünschen von Zweitverheirateten aufgelöst werden.

Man hatte für die Veranstaltung sechs Personen aufgeboten, die Segensfeiern für alle wünschten und bewarben. Eine kritische Stimme am Schluss fiel bei dem Übergewicht an Befürwortern nicht ins Gewicht. Zunächst erzählten zwei Homosexuelle und drei wiederverheiratet Geschiedene von ihren lebensgeschichtlichen Erfahrungen – alle mit dem Wunsch oder der abschließenden Forderung, dass die Kirche ihre und alle Partnerschaften segnen sollte. Die lesbische Luitgard und der schwule Thomas redeten in ehe-analogen Worten von ihrer „Heirat“ sowie von „ihrer Frau“ und „seinem Mann“. In Homogruppen wie „Netzwerk katholischer Lesben“ oder „schwul + katholisch“ lernten sie eine lesbisch-schwule Rechtfertigungsspiritualität kennen. Danach wäre ihre homosexuelle Art gottgeschaffen und ihre Lebensweise gottgewollt.

Auch ein priesterliche Seelsorger aus dem Bistum befürwortete die Segnung aller: „Ich wünsche mir, den Segen zusprechen zu können und damit zu sagen, so wie ihr seid, seid ihr gut.“ Bei allen sechs Statements wurde die Allsegnungspastoral aus Wünschen und Bedürfnissen der Bittsteller abgeleitet.

Direkt gegen diese Herleitung richtete sich eine kritische Priesterstimme: „Moral bestimmt sich nicht von der Bedürftigkeit des Menschen her“. Dieser Lehrgrundsatz hat Konsequenzen für die Pastoral: Nicht jedes Bedürfnis ist segenswürdig. Die Folgerung stellt die Ableitung der Segensfeiern aus der menschlichen Bedürftigkeit in Frage, wie sie Johannes zu Eltz propagiert. Gegenüber den Behauptungen an selbstgewisser Gottgefälligkeit von Seiten der Homosexuellen und Wiederverheirateten führte der Pfarrer an: Wichtig vor allem sei die „geistliche Auseinandersetzung“ über die Frage, „was der Wille Gottes dazu ist“.

Die Veranstaltung war strukturiert wie eine schlechte Talkshow, die gelegentlich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu sehen ist: Statt eine ausgewogene Meinungsbildung zu ermöglichen mit etwa drei Pro- und drei Kontrastimmen zu einer Fragestellung, werden fünf Gäste einer bestimmten Meinungsrichtung eingeladen. Die eine Gegenstimme hat dabei keine Chance, gegen die Stimmungsmache der anderen anzukommen. Nach diesem Muster war auch die Tagung des Bistums konzipiert – eine gelenkte Veranstaltung als Zustimmungsmache für das vorgesetzte Segensfeierpapier. Die Zuhörer wurden durch eine Überzahl an Pro-Beiträgen in eine Meinungsrichtung „geschoben / geschubst“ nach der politischen Nudging-Methode. Die Platzierung der gefühlsbetonten Erfahrungsberichte verstärkte noch den Eindruck paternalistischer Gängelung durch emotionale Überwältigung. Eine echte Kontroverse, wie sie der Bischof angekündigt hatte, sieht jedenfalls anders aus.

Der Lenkungsausschuss war mit der angewandten Methode und dem angezielten Ergebnis der Tagung offenbar zufrieden. Er hat eine weitere Gesprächsveranstaltung nach dem gleichen Muster für den 4. Mai angesetzt hat. Damit sollen dann möglichst viele Gremienkatholiken aus 18 Synodalen- und Berufsgruppen des Bistums auf die Benedizierung von Homosexuellen und Zweitverehelichten eingeschworen werden.

III.
Einige Äußerungen von P. Wucherpfennig zu Segensfeiern für homosexuelle Paare beleuchten das weitere strategische Vorgehen des Theologen der Lenkungsgruppe: In seiner früheren Erklärung zur Nihil-obstat-Verzögerung sagte er: Wo es seine Ämter als Ordensmann und Priester verlangten, würde er die „Lehre der Kirche vollständig und umfassend darlegen“. Als Seelsorger, Christ und Wissenschaftler sei er jedoch mit bestimmten Lehramtspositionen der Kirche „nicht einverstanden“. Er würde insbesondere die Lehre der Kirche zu Homosexualität und Frauendiakonat in „kreativer Kontinuität weiterentwickeln“ wollen. Aus dieser Absichtserklärung ist zu entnehmen, dass Wucherpfennigs Ansatz auf eine Veränderung der kirchlichen Lehre zielt. Die Einführung von Segensfeiern wäre dabei nur ein (pastoraler) Zwischenschritt. Bei der vom Lenkungsausschuss geplanten wissenschaftlichen Fachtagung würde er dann seine Amtspflichten als Priester und Ordensmann zurückstellen und in die Rolle als Christ und Wissenschaftler schlüpfen, um die als „Meinungen“ degradierte Lehramtspositionen in Richtung einer homofreundlichen Neulehre abzuändern.

Text: Hubert Hecker
Bild: FAZ.net/Katholisch.de (Screenshots)

https://katholisches.info/2019/04/29/seg...zu-ersatz-ehen/


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zuletzt bearbeitet 03.05.2019 | Top

   

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