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PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher

#1 von esther10 , 21.10.2019 17:03

Generalvollmacht
https://www.afilio.de/post/recht/vorsorg...der-unterschied



https://www.youtube.com/watch?v=aJpo6oBHSk8


https://www.patverfue.de/handbuch/die-schlaue-patientenverfuegung

http://www.helpster.de/untervollmacht-erteilen-darauf-muessen-sie-achten_215960


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Das ist die Generalvollmacht
Die Generalvollmacht umfasst den größtmöglichen Handlungsrahmen einer Vollmacht. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber sofort mit Aushändigung der Vollmacht in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten wirksam zu vertreten. Damit einher geht ein hohes Missbrauchsrisiko. Darum sollten Sie eine Generalvollmacht nur aufsetzen, wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten zweifelsfrei und rückhaltlos vertrauen.

Die Generalvollmacht wird zumeist aufgesetzt, um den eigenen Partner im Notfall zu ermächtigen, nicht nur über ein einzelnes Konto zu verfügen, sondern über alle Bereiche des Vermögens des Vollmachtgebers. Als Vertreter des Vollmachtgebers kann der Bevollmächtigte dabei auch in Verhandlung mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Geschäftspartnern treten. Einschränkungen der Generalvollmacht betreffen die höchstpersönlichen Rechtsangelegenheiten des Vollmachtgebers, etwa in familienrechtlichen Belangen. Der Bevollmächtigte darf also keine Eheschließung vornehmen oder die Scheidung im Namen seines Auftraggebers einreichen, vom Wahlrecht des Vollmachtgebers Gebrauch machen oder in seinem Namen ein Testament aufsetzen.

Die Generalvollmacht gilt von dem Moment an, in dem der Bevollmächtigte die notariell beglaubigte Vollmacht in Empfang genommen hat. Sie gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus bis zum Einsetzen der rechtmäßigen Erben. Eine Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Ein Muster einer Generalvollmacht finden Sie ebenso in unseren Vorlagen wie ein Vorsorgevollmacht Muster.

Das ist die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die die persönlichen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers für den Fall regelt, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Interessen wahrzunehmen oder seinen Willen zu äußern. Die Vorsorgevollmacht wird eingesetzt, um eine Vertrauensperson mit der notwendigen Entscheidungsbefugnis auszustatten, um die persönlichen Angelegenheiten nicht nur im Auftrag, sondern auch im Sinne des Auftraggebers zu regeln. Darum umfasst die Vorsorgevollmacht in den meisten Fällen die Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten, die Entscheidungsmacht über den Aufenthaltsort des Vollmachtgebers (z.B. Krankenhaus / Pflegeheim oder Altenheim), das Einsichtsrecht in die Krankenakten und allgemein ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht über infrage kommende Behandlungen und schmerzlindernde Maßnahmen. Die Vorsorgevollmacht ist die richtige Wahl, um eine Vertrauensperson im Ernstfall sofort handlungsfähig zu machen. Vor allem im Miteinander von Angehörigen und Ärzten ist die Vorsorgevollmacht von großer Bedeutung, denn sie schafft Klarheit, wer bei wichtigen Behandlungsfragen erster Ansprechpartner ist. Aber auch, wenn es um die Frage geht, ob es für die Nachsorge eines Betroffenen sinnvoll ist, einen Pflegegrad zu beantragen (früher Pflegestufe), ist die Vorsorgevollmacht von wesentlicher Bedeutung. Sie ist auch das richtige Instrument, um weitere Verfügungen zu treffen, etwa zur Organspende im Todesfall.

Die Vorsorgevollmacht gilt unmittelbar, ist aber an die Voraussetzung geknüpft, dass der Vollmachtgeber nicht imstande ist, seinen eigenen Willen zu äußern. Sie können eine Vorsorgevollmacht ohne Notar verfassen, sie sollte aber in jedem Fall im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt sein, um sicherzustellen, dass sie im Akutfall sofort abrufbar ist.

Welche Art der Vollmacht ist die richtige, die General- oder Vorsorgevollmacht?
Grundsätzlich gilt: Es besteht keine Notwendigkeit, eine Vollmacht überhaupt näher zu benennen. Solange sie die Umstände eindeutig beschreibt, unter denen sie gelten soll, ist eine nähere Bezeichnung der Vollmacht nicht erforderlich. In der Praxis werden die Bezeichnungen "Generalvollmacht" und "Vorsorgevollmacht" jedoch häufig verwendet, um Außenstehenden wie Geschäftspartnern oder Ärzten direkt mitzuteilen, in welcher Angelegenheit ein Bevollmächtigter mit Entscheidungsbefugnis ausgestattet ist. Ein weiterer möglicher Sonderfall wäre etwa die Patientenvollmacht.

Die Generalvollmacht gilt vielfach als eine Art "Abkürzung". Ehepartner und Familienmitglieder bevollmächtigen einander, um sich im Notfall gegenseitig zu vertreten. Die Generalvollmacht ermächtigt damit zur Vertretung in allen grundsätzlichen Rechtsangelegenheiten. Doch Vorsicht: Bei einigen Regelungen wie etwa dem Geltungsbereich der Vorsorgevollmacht schreibt der Gesetzgeber vor, dass die näheren Umstände explizit in der Vollmacht benannt sein müssen. Das beinhaltet etwa die Einwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen oder die Entscheidung über die Unterbringung in einem Heim. Daher empfehlen wir generell: Verlassen Sie sich nicht auf die Erteilung einer im Zweifelsfall uneindeutigen Generalvollmacht. Besser ist es, jeden Aspekt der eigenen Vertretung im Notfall individuell zu regeln - mit einer expliziten Vorsorgevollmacht.

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P., Dreher
Priester
P. Stefan Dreher
Priesterbruderschaft St. Petrus
Reisstr. 13
70435 Stuttgart

Tel. 0711-9827791

„In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.“




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https://web.de/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/erben-testament-haeufigsten-fehler-34240696
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Tagespost
https://www.die-tagespost.de/
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https://www.patverfue.de/einsetzen
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WAS TRIFFT AUF SIE ZU:
Mit Psychiatrie hatte ich noch nie was zu tun
Ich wurde ZWANGSDIAGNOSTIZIERT
Ich bin ZWANGSEINGEWIESEN
Ich werde ZWANGSBEHANDELT
Ich werde ZWANGSBETREUT
Mir droht in einem Strafverfahren die FORENSIK
Bin mit § 63 StGB VERURTEILT worden
Psychiatrierecht.de

https://www.patverfue.de/einsetzen

Rechtliche Grundlagen der Zwangspsychiatrie
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung
Nina Hagen erklärt die PatVerfü
PatVerfü notariell beurkunden
Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü
PatVerfü:
Hinweise für Richter, Betreuer, Psychiater
Hinweise für Verfahrenspfleger
Rechtsanwälte
Urteile
Gutachten





Betreuung‘ = Entmündigung
„BETREUUNG“ = erzwungene Stellvertretung = ENTMÜNDIGUNG
Entmündigung heißt heute „Betreuung“. Der Begriff klingt nett, ist aber nicht harmlos, denn er verschweigt das Wesentliche: es geht um rechtliche Stellvertretung
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Klartext: u.U. darf eine gerichtlich bestellte Person in Ihrem Namen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Finanzen und jegliche medizinische Behandlung Ihrer Person entscheiden. Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht sie anordnen; auch gegen Ihren Willen. Vorbeugend kann man sich dagegen nur mit einer rechtzeitig vorher erteilten sog. „Vorsorgevollmacht“ schützen. Am besten ist eine Patientenverfügung vom Typ PatVerfü® in die eine Vorsorgevollmacht integriert ist.


https://www.psychiatrie-erfahrene-schwei...@berlin.de_.pdf


Von der im Bundestag herrschenden Großen Koalition und dem Bundesjustizministerium wird versucht, diese erzwungene Stellvertretung zu leugnen und bewusst falsch zu behaupten, die Entmündigung wäre eine „unterstützende Entscheidungsfindung“ und vereinbar mit der Behindertenrechtskonvention, weil der Betreuer Wünsche des Entmündigten berücksichtigen soll. Aber eben nicht muss!
Siehe diesen Bericht im Hessischen Rundfunk vom 7.4.2013:
https://www.patverfue.de/



Die Große Koalition und das Justizministeriums verfolgen inzwischen sogar genau entgegengesetzte Absichten: Zur vermeintlichen Abwehr der Klagen gegen die erzwungene Stellvertretung sollen auf Druck der Betreuer sich diese über eine spezielle Ausbildung qualifizieren. Wenn aber „Betreuung“ nicht mehr ein (stellvertretendes) Wahrnehmen selbstverständlicher Bürgerrechte ist, wie es eben jeder Erwachsene kann – das ist geradezu ein Kennzeichen dafür, dass man ein Erwachsener ist –, sondern ein zertifizierter Ausbildungsberuf werden sollte, dann werden Richter sofort wieder zu der alten Praxis zurückkehren, dass sie das Wohl bestimmen und auf den Willen der betroffenen Person keine Rücksicht mehr genommen wird. Denn die richterliche „Wohl“bestimmung wird dann, wie früher, vom angeblichen „Expertenwissen“ durch die bekannten Gefälligkeitsgutachten von Psychiatern, Sozialarbeitern und vom Gericht beauftragten und diesem hörigen Betreuern abgesichert. Wenn also ein Vorsorgebevollmächtigter deren Meinung (z.B. eine Zwangseinweisung und folterartigen Zwangsbehandlung sei geboten) widersprechen sollte, wird wieder behauptet werden, dass nun angeblich ein gesetzlich im Vordergrund stehendes „Wohl“ des Betroffenen im Mittelpunkt der richterlichen Entscheidung stünde. Zitat § 1897 (4) BGB:

Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft.

Der Bevollmächtigte würde im Gegensatz zu einem ausgebildeten „Betreuer“ angeblich diesem „Wohl“ zuwiderhandeln, weil er sich an den Willen des Betroffenen hält. Also müsse, so könnten die Richter urteilen, der Bevollmächtigte durch einen ausgebildeten Experten ersetzt werden. Zitat § 1896 (2) BGB:

Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

Das seit dem 1.9.2009 mit dem Patientenverfügungsgesetz in Verbindung mit der Vorsorgevollmacht geschaffene Selbstbestimmungsrecht wäre durch die Hintertür wieder zunichte gemacht.

Mit dem Patientenverfügungsgesetz wurde die gesetzliche Einführung der Vorsorgevollmacht aus dem Jahr 1999 vollendet, mit der es erstmals möglich wurde, sich auch in prekärer Lage gegen erzwungene medizinische Behandlungen abzusichern. Der Staat hatte damit seinen Anspruch auf Zwangsbehandlung zumindest punktuell aufgegeben. Auch unvernünftiges Verhalten konnte seitdem durch ein subjektiv bestimmtes Wohl, vor dem gewaltsamen Zugriff ärztlicher »Vernunftshoheit« geschützt werden. Diese »Vernunftshoheit« des Arztes hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1981 (2 BvR 1194/80) kritisiert, aber bis zum 1.9.2009 interpretierten die Richter jeden Spielraum so, dass sie den erklärten Willen des Betroffenen brechen konnten. So wurde regelmäßig der Vorrang einer privatautonomen Bevollmächtigung durch eine einschränkende Auslegung des § 1896 Abs. 2 BGB unterlaufen, um Bevollmächtigte, die ärztlich unerwünschte Entscheidungen trafen, durch gerichtsbestimmte Betreuer zu ersetzen. Folgerichtig kam das Berliner Kammergericht in seinen Beschlüssen vom 14.03.2006 (1 W 134/05; 1 W 298/04; 1 W 340/04) und vom 31.10.2006 (1 W 448/04) zu dem Schluss, es sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass dem Willen der Vollmachtgeberin nicht gefolgt werde.

Diese Rechtsprechung wurde durch eine Konstruktion gerechtfertigt, die ein richterlich bestimmtes Wohl dem in der Vollmacht subjektiv bestimmten Wohl entgegensetzte und damit das vom Gesetzgeber eigentlich favorisierte Subsidiaritätsprinzip aushebelte. In der erwähnten Entscheidung bestätigt folgerichtig das Kammergericht einen Beschluss des Berliner Landgerichts vom 8.6.2004 (83 T 128 + 472/03), das die Voraussetzungen für eine „Vorratsbetreuung“ als gegeben ansah, mit der Konsequenz einer über weitere Jahre hinweg aufgezwungenen Bevormundung (mit tödlichem Ende der Betroffenen, die dieser jahrelangen Negierung, Subjekt zu sein, am 10.1.2008 selbst ein gewaltsames Ende setzte).

Der Vorwand der Berufsbetreuer, durch eine Berufsausbildungsordnung usw. die “Betreuungsqualität” steigern zu wollen, ist verlogen, denn es muss zu Klagen über Betreuungen kommen, weil Richter erzwingen können, eine rechtliche Stellvertretung zu erdulden. Umgekehrt würde die Möglichkeit einer jederzeit möglichen Kündigung des Stellvertretungsverhältnisses den Stellvertretenden an den Wunsch und Willen des Stellvertretenen binden, was die notwendige Voraussetzung für ein verständiges Miteinander und eine durch Assistenz unterstützte Entscheidungsfindung ist. Das Verhältnis untereinander bekommt nur dann den Charakter einer – jederzeit kündbaren – Bevollmächtigung. Dann muss sich die Qualität einer Betreuung gegenüber dem “Bevollmächtigenden” beweisen, nicht gegenüber einem Gericht, mag sich das auch noch so wohlwollend wähnen. Ein Gericht könnte dann nur noch eine Betreuung vorschlagen, jedoch nicht mehr erzwingen. Das erst wäre dann tatsächlich eine „unterstützende Entscheidungsfindung“, wie sie in der Behindertenrechtskonvention versprochen wird.

Deshalb lautet unsere Forderung: § 1896 Abs. 1a BGB muss novelliert werden: Der Satz:
“Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden” muss durch diesen Gesetzestext ersetzt werden:
Gegen den erklärten [oder natürlichen] Willen des Volljährigen darf eine Betreuung weder eingerichtet noch aufrechterhalten werden.

PS: Auch das Bundesverfassungsgericht hat den grundrechtsverletzenden Charakter der täuschend „Betreuung“ genannten Entmündigung hervorgehoben, siehe Urteil 1 BvR 184/13 vom 23.3.2016. Höchstrichterlich, und damit für alle deutschen Gerichte bindend, wurde festgestellt, dass das verharmlosend „Betreuungs“recht genannte Vormundschaftsrecht die Grundrechte eines Erwachsenen verletzt. Damit widerspricht nicht nur der Genfer UN-Fachausschuss für die Rechte von Behinderten, sondern auch das BVerfG grundlegend der verlogenen Rhetorik von Regierungen und Vormundschaft-Industrie, das deutsche „Betreuungs“recht wäre konform mit der UN Behindertenrechtskonvention (BRK) und erfülle das Versprechen der BRK einer sog. unterstützende Entscheidungsfindung. Tatsächlich ist es eine mit der BRK unvereinbare sog. ersetzende Entscheidungsfindung und trotz aller Beweihräucherung und Umbenennungen Vormundschaftsrecht geblieben! Zitat aus dem Urteil:

Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Recht auf freie und selbstbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit sichert jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. Die Anordnung einer Betreuung beeinträchtigt dieses Recht, sich in eigenverantwortlicher Gestaltung des eigenen Schicksals frei zu entfalten, denn sie weist Dritten zumindest eine rechtliche und tatsächliche Mitverfügungsgewalt bei Entscheidungen im Leben der Betroffenen zu. Die Betreuerin oder der Betreuer entscheiden in den festgelegten Aufgabenkreisen für und anstelle der Betreuten, wobei es auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten – wie hier im Bereich der Gesundheitssorge – zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen der Betreuten kommen kann. Die Betreuung kann sich damit nicht nur im Rechtsverkehr beschränkend auswirken, sondern betrifft die Selbstbestimmung der Person insgesamt.

PPS: Und der Bundesgerichtshof hat die stigmatisierende Wirkung einer Betreuerbestellung in seinem Beschluss XII ZB 526/10 vom 9.2.2011 festgestellt, Zitat aus dem Urteil:

Die Einrichtung einer Betreuung hat für den Betroffenen stigmatisierende Wirkung. Mit ihr ist die Einschätzung verbunden, der Betreute könne einen freien Willen nicht bilden. Hierdurch wird das Persönlichkeitsbild des Betroffenen negativ geprägt und beeinträchtigt
https://www.zwangspsychiatrie.de/betreuung-entmuendigung/
+
https://www.patverfue.de/verfassen

.[/b][/schwarz]


Fröhlich sein,
Gutes tun
und die Spatzen
pfeifen lassen.
Don Bosco
http://www.fatima.pt/portal/index.php?id=14924

 
esther10
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zuletzt bearbeitet 31.12.2019 | Top

RE: PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher

#2 von Pflegehilfe ( Gast ) , 24.03.2020 10:30

https://www.pflegehilfe.org/beratung/pflegeberatung?formular=a&query=Zusch%C3%BCsse%20ab%20Pflegegrad%202:%20Was%20steht

Pflegehilfe

RE: PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher

#3 von pflege ( Gast ) , 24.03.2020 10:32

pflege

PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher

#4 von Gast , 24.03.2020 10:33


RE: PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher

#5 von Berichte vom chr. Polen ( Gast ) , 24.03.2020 10:39

Berichte vom chr. Polen

RE: PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher

#6 von Gast , 24.03.2020 10:44

Polen|p3011]https://www.pch24.pl/wiadomosci,835,1,i.html[/quote]
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Tomasz A. Żak: Gewöhnen wir uns nicht an den Sonntag ohne Messe

Letzten Sonntag war ich bei der Messe. Und was ist daran interessant? - Der Verbraucher informiert die täglichen Nachrichten von rechts nach links. Nun, eigentlich - ich war nicht mit einem Banner da, das das Priestertum der Frauen fördert; Ich war auch nicht bei einem ökumenischen Treffen dabei, das mit einem Imam aus Kabul oder einem Heiler organisiert wurde, der meine Hände auflegt. Ich war so prosaisch, meine Pflicht zu erfüllen, den heiligen Tag zu heiligen, dh am unblutigen Opfer Jesu Christi teilzunehmen und die heilige Kommunion zu empfangen. Ich hätte es vergessen - ich könnte vor dem Gottesdienst gestehen.



Ab dem dritten Sonntag der Fastenzeit Anno Domini 2020 scheint die Teilnahme an der Heiligen Messe ein spektakuläres Ereignis zu werden. Vielleicht hat es noch nicht jeder bemerkt, und schon gar nicht diese klebrigen Sandsacknachrichten von links nach rechts. Vielleicht in einer Woche oder vielleicht nur während des Oster-Triduums wird diese Wahrheit eine etwas größere Anzahl von Menschen erreichen als die Anzahl praktizierender und gleichzeitig religiöser Katholiken. Diese Gruppe ist übrigens immer noch nicht in der Statistik enthalten. Und vielleicht wird uns Gottes Vorsehung in dieser wichtigsten Zeit für das christliche liturgische Jahr - der Zeit der Passion und Auferstehung - keine solche Bestätigung geben.



Heute sieht es jedoch schlecht aus, es sieht schlecht aus. Leider haben wir uns bereits daran gewöhnt, Kirchen zu verlassen, aber Kirchen, die für die Gläubigen geschlossen sind, sind etwas Neues. Und sie wurden nicht vom Besatzer oder antiklerikalen Revolutionär geschlossen. Und das Schmerzlichste ist, dass es unter den Nachfolgern der Apostel auch diejenigen gibt, die aufgeben, wozu sie berufen wurden. Sie geben die Mission auf, die ihnen der Gründer der Heiligen Kirche, Jesus Christus selbst, anvertraut hat, und senden uns ins Internet. Und die Mission ist offensichtlich - mit den Gläubigen für Gut und Böse zusammen zu sein und ihnen so Kraft durch die Heilige Messe und die Sakramente zu geben, die Kraft, die zur Erlösung führt. So auch ihre Vorgänger in allen zwanzig Jahrhunderten unserer Zeit, beginnend mit dem Gründonnerstag im oberen Raum. Und zur Zeit der Steinigung in Palästina; und zur Zeit von Neros brennenden Fackeln; und zum Zeitpunkt eines, zweite oder andere Pest, die Europa verwüstet; und während islamischer Eroberungen; und zur Zeit berüchtigter Pogrome; und während der tatarischen und türkischen Invasionen; und während des französischen Völkermords an Vendee; und während der freimaurerischen Revolutionen - von Russland über Spanien nach Mexiko; und während Kriegen, Arbeitslagern und Konzentrationslagern; und während des kommunistischen Krieges mit der Kirche ...



Für die Masse Ich bin mehrere Dutzend Kilometer gefahren. Gott sei Dank ist die Tür also nicht überall geschlossen. Ich habe die Alibi-Abgabe nicht verwendet. Ich würde mich wie ein Verräter fühlen. Dass dies unvernünftig ist - wird jemand sagen. Es wäre unklug, den Körper dem Geist vorzuziehen. Glaube ohne Grund ist ein bisschen solche sentimentalen Emotionen, und diese können leicht durch andere Emotionen ersetzt werden, wie statistische Massen von Praktizierenden, aber Ungläubigen belegen. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Erlösung Priorität hat, und es sind die Tränen, die den Priester und die Sakramente brauchen.



Wenn der letzte Höhepunkt des Ausnahmezustands, den die Vorsehung uns zugefügt hat, darin besteht, zu erkennen, dass es zu Hause mit der Familie ziemlich cool sein kann - es ist wunderschön. Wenn es die Eltern erreicht, dass ihr Kind Wissen erwerben kann, ohne unbedingt zur Schule zu gehen, kann dies der Anfang von etwas Gutem sein. Wenn wir verstehen, dass das Schicksal unserer Familie und unseres Heimatlandes von uns abhängt und nicht von dem, was sie in den Laden bringen oder in den Medien sagen, dann beginnt vielleicht die Konterrevolution. Aber wenn wir uns an den Sonntag ohne Messe gewöhnen. "Live", wir werden unsere Zivilisation effektiv in den Mülleimer der Geschichte schicken und das Schicksal derer vorbereiten, die "weinen und ihre Zähne zusammenbeißen".

Read more: http://www.pch24.pl/tomasz-a--zak--nie-p...l#ixzz6Hb8uXoTB


Antword...PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher

#7 von Gast , 30.03.2020 20:14


   

Info italia
Damit lässt sich sicherstellen, handlungsfähig bleiben keine Entmündigung.

Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
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