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Damit lässt sich sicherstellen, handlungsfähig bleiben keine Entmündigung.

#1 von esther10 , 22.01.2020 12:20

Apotheke
https://www.shop-apotheke.com/versandapotheke_kontakt.htm

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Vollmacht
https://www.helpster.de/untervollmacht-e...e-achten_215960, keine Entmündigung

Untervollmacht erteilen - darauf müssen Sie achten
Autor: Volker Beeden
Nicht jeder kann alles immer alleine machen.

Delegieren heißt das Zauberwort. Wenn Sie eine Aufgabe delegieren, bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, etwas Bestimmtes für Sie zu tun.

Darüber hinaus können Sie eine Untervollmacht erteilen. Damit lässt sich sicherstellen, dass der eigentlich Bevollmächtigte nicht überlastet wird und Sie im Fall seiner Verhinderung handlungsfähig bleiben.



Vollmachten sind Vertrauenssache.
Da im Zivilrecht Vertragsfreiheit gilt, können Sie selbst weitgehend vertraglich tun und lassen, was Sie für richtig halten. Dazu gehört auch, dass Sie andere Personen für sich handeln lassen. Der Lebensalltag erfordert es geradezu, dass eine solche Verfahrensweise möglich ist. Das Gesetz spricht von Stellvertretung oder Vollmacht.



Fröhlich sein,
Gutes tun
und die Spatzen
pfeifen lassen.
Don Bosco
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esther10
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zuletzt bearbeitet 30.01.2020 | Top

   

PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung...‚Betreuung‘ = Entmündigung...p. Dreher
Kardinal..

Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
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