Untervollmacht erteilen - darauf müssen Sie achten Autor: Volker Beeden Nicht jeder kann alles immer alleine machen.
Delegieren heißt das Zauberwort. Wenn Sie eine Aufgabe delegieren, bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, etwas Bestimmtes für Sie zu tun.
Darüber hinaus können Sie eine Untervollmacht erteilen. Damit lässt sich sicherstellen, dass der eigentlich Bevollmächtigte nicht überlastet wird und Sie im Fall seiner Verhinderung handlungsfähig bleiben.
Vollmachten sind Vertrauenssache. Da im Zivilrecht Vertragsfreiheit gilt, können Sie selbst weitgehend vertraglich tun und lassen, was Sie für richtig halten. Dazu gehört auch, dass Sie andere Personen für sich handeln lassen. Der Lebensalltag erfordert es geradezu, dass eine solche Verfahrensweise möglich ist. Das Gesetz spricht von Stellvertretung oder Vollmacht.