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ES ÄNDERT AUCH DEN KALENDER DER HEILIGEN
Die Glaubenslehre genehmigt sieben neue eucharistische Vorworte für die außergewöhnliche Form des römischen Ritus
Die Kongregation für die Glaubenslehre hat durch das Dekret Quo magis sieben neue eucharistische Vorworte für die außergewöhnliche Form des römischen Ritus genehmigt. In einem anderen Dekret werden Änderungen am Kalender der Heiligen in dieser Form des Ritus vorgenommen.
02.04.20 9:47 Uhr
( NLM / InfoCatólica ) Das erste Dekret bezieht sich auf eine neue Gruppe von sieben Vorworten, die jetzt ad libitum verwendet werden können. Vier davon stammen aus dem Ordnungsformular: von den Engeln, von Johannes dem Täufer, von den Märtyrern und für die Brautmesse. Die Notiz der Kongregation, die das Dekret vorlegt, legt fest, dass "ihre zentralen Abschnitte, die als" Embolie "bekannt sind, in alten liturgischen Quellen vorkommen.
Um die Übereinstimmung mit dem Rest des Corpus Praefationum des alten Messbuchs zu gewährleisten, wurden in drei Fällen die Standardformen der Schlussfolgerung des Vorworts auf außergewöhnliche Weise verwendet.
Drei weitere, die Vorworte aller Heiligen und Schutzheiligen, des Allerheiligsten Sakraments und der Einweihung einer Kirche, gehören zu der Gruppe, die ursprünglich in den neogalikanischen Missalen (insbesondere in Paris) verkündet und später zur Verwendung mit freigegeben wurde das römische Messbuch in Frankreich und Belgien. " Von nun an können sie überall dort eingesetzt werden, wo die Messe auf außergewöhnliche Weise gefeiert wird." (Das Dekret erwähnt nicht das neo-galizische Adventsvorwort, das im Allgemeinen in jedem Missal enthalten ist, das andere enthält, und wahrscheinlich eine der besten Verbindungen unter ihnen ist.)
Das zweite Dekret in Bezug auf den Kalender der Heiligen enthält die folgenden Bestimmungen (meine Übersetzung):
1. Festmessen im weitesten Sinne, wie sie in den Rubriken der Allgemeinen Missale von 1960 (302) festgelegt sind, können von gefeiert werden guter Grund (nur Grund) an allen Feiertagen der dritten Klasse, außer den unten aufgeführten (Nr. 8), und auch an der dritten Mahnwache der Heiligen.
2. In Bezug auf GRMR 302c ist die Messe eines kanonisierten Heiligen nach dem 26. Juli 1960 zulässig, dem Tag, an dem festgestellt wurde, dass das liturgische Denkmal dieses Heiligen von der Universalkirche aufbewahrt wird. Eine Votivmasse ist auch gemäß GRMR 311 gemäß den anderen Überschriften zu Votivmassen zulässig.
3. Solange die festliche Messe im weitesten Sinne gehalten wird, kann das gesamte göttliche Amt zusammen mit der Messe wie das gewöhnliche Amt durchgeführt werden.
4. Das gewöhnliche Gedenken an das ausgelassene Fest oder die Mahnwache gemäß diesen drei Bestimmungen wird immer zusammen mit anderen Gedenkfeiern abgehalten, die gemäß den Rubriken stattfinden. (Ein Beispiel hierfür wäre der Heilige Maximilian Kolbe, dessen Fest der 14. August ist, die Mahnwache Mariä Himmelfahrt. Diese Bestimmung legt fest, dass die Mahnwache nicht ausgelassen werden sollte, wenn seine Messe gefeiert wird.)
5. Die Formel für die Messe und das Amt gemäß diesen Bestimmungen zu wählen, wenn die Beilage für bestimmte Stellen im Missal von 1962 keine (solche Formel) oder die vom Heiligen Stuhl genehmigte neue Beilage enthält (diese Formel) ) stammt aus dem Common Missal oder Breviary. Solange es in diesem Common mehrere Formeln gibt, bleibt die Wahl dem Zelebranten überlassen. ...
6. Darüber hinaus kann ein gewöhnliches Gedenken nach dem Willen des Zelebranten eines Heiligen oder Mysteriums an dem Tag zugelassen werden, an dem es für bestimmte Orte im Heiligen oder in der neuen Beilage sowohl bei der Messe als auch in der Messe erscheint das Büro an liturgischen Tagen der 3. und 4. Klasse. (Wiederum könnte als Beispiel ein Gedenken an den Heiligen Maximilian Kolbe zur Messe der Mahnwache Mariä Himmelfahrt hinzugefügt werden.)
7. In den Häusern religiöser Institute oder Gesellschaften des apostolischen Lebens ist es die Pflicht des Vorgesetzten des Hauses, nicht des Zelebranten, zu bestimmen, wie diese Dispositionen in der Konventmesse und in der Chormesse oder der Gemeindemesse in die Praxis umgesetzt werden sollen.
8. Feiertage der dritten Art, die durch diese Bestimmungen nicht verhindert oder ausgelassen werden können (dh dass sie keinen neuen Heiligen auf sie fallen lassen können), werden aufgeführt. Diese Feste können auch auf den Messen der dritten Klasse der Fastenzeit und der Flut der Passion mit einem Gedenken an die Messe gemäß den Rubriken gefeiert werden.
Präsentationsnotiz des Quo Magis-Dekrets:
Mit dem Dekret Quo magis vom 22. Februar 2020 hat die Kongregation für die Glaubenslehre, die sich seit Januar 2019 mit Angelegenheiten befasst, die zuvor der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" [1] zugeschrieben wurden, den Text von genehmigt sieben neue eucharistische Vorworte, die nach Belieben zur Feier der Heiligen Messe nach der außergewöhnlichen Form des Römischen Ritus verwendet werden sollen [2].
Diese Bestimmung stellt den Abschluss einer Arbeit dar, die zuvor von der oben genannten Päpstlichen Kommission nach dem Auftrag des damaligen Papstes Benedikt XVI. Begonnen wurde, einige zusätzliche Vorworte auf außergewöhnliche Weise in das Messbuch einzufügen [3].
Die zu diesem Thema durchgeführte Studie hat dazu geführt, dass eine begrenzte Anzahl von Texten ausgewählt wurde, die unter gelegentlichen Umständen wie Votivmessen oder Ad-hoc-Feiern verwendet werden können, ohne dass sich dadurch die Feierlichkeiten des Zeitzyklus ändern. Diese Option soll durch die Einheit der Texte die Einstimmigkeit der Gefühle und des Gebets gewährleisten, die für die Beichte der Mysterien der Erlösung geeignet ist, die in der Grundstruktur des liturgischen Jahres gefeiert werden. Zum anderen die historische Entwicklung des Corpus Praefationum des Missale Romanum. Bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts ging es in Richtung der neuen Vorworte für bestimmte Feiern, nicht so sehr für die Feiern des Zeitzyklus.
Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, um allen, die nach dem Usus Antiquior feiern, die Befugnis zu geben, drei weitere Vorworte zu verwenden, die in der Vergangenheit nur für bestimmte Orte gewährt worden waren. Auch in diesem Fall handelt es sich um Texte, die für bestimmte gelegentliche Feiern bestimmt sind.
Vier der kürzlich genehmigten Texte, nämlich die Vorworte von Angelis, Sancto Ioanne Baptista, Martyribus und Nuptiis, wurden auf gewöhnliche Weise aus dem Missal entnommen und stammen im Wesentlichen aus seinem zentralen Teil oder "Embolie" aus Quellen alte Liturgien. Andererseits und um dies zu respektieren, wurde in drei Fällen die Harmonie mit dem Rest des Corpus Præfationum des alten Messbuchs für die endgültigen Präfazialprotokolle verwendet, die eine oder andere der üblichen Formeln der Vorworte auf außergewöhnliche Weise. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den anderen drei Texten (Vorworte von Omnibus Sanctis et Sanctis Patronis, Sanctissimo Sacramento und Dedicatione ecclesiæ) jedoch um Vorworte, die zuvor französischen oder belgischen Diözesen gewährt wurden, wo sie bereits vor der Reform verwendet wurden postkonziliare liturgische.
Zwei der sieben Vorworte werden sich bereit erklären, die liturgischen Feierlichkeiten zu Ehren der Engel und des Heiligen Johannes des Täufers, die eine führende Rolle in der Heilsgeschichte gespielt hatten und im usus Antiquor kein eigenes eucharistisches Vorwort hatten, stärker und gerechter zu gestalten. In der gleichen Perspektive wird das Vorwort von Martyribus es uns ermöglichen, den herausragenden Charakter der Gabe des Martyriums gegenüber den anderen Zeugnissen der Sequela Christi zu unterstreichen. Tatsächlich waren die ersten als solche anerkannten Heiligen immer die Märtyrer. angepasst an seinen Charakter als der des Vorworts Communis. Schließlich ist es erwünscht, die Aufmerksamkeit auf Nupttis 'Vorwort zu lenken. was zusammen mit dem großen Hochzeitssegen, der bisher in den Messen pro Sponsis verwendet wurde, - mit kleinen Abweichungen - in die alten Sakramentare wie das alte Gelasian oder das Gregorianische gebracht wurde. Dieses alte Vorwort, das aus der gewöhnlichen Form wiederhergestellt wurde, kann nun auch auf außergewöhnliche Weise verwendet werden.
Wie bereits erwähnt, ist die Verwendung oder Nichtverwendung der durch dieses Dekret genehmigten Vorworte unter den entsprechenden Umständen eine Fakultät ad libitum. In dieser Hinsicht, wie könnte es anders sein, wird der gute pastorale Sinn des Zelebranten angesprochen. Beachten Sie auch, dass das Dekret die eventuellen Zugeständnisse, wie viele eigene Vorworte in der Vergangenheit gemacht wurden, nicht aussetzt und dass in bestimmten Fällen (Orte, Institute ...) bereits für identische liturgische Umstände genehmigt wurden. In einem solchen Fall kann es vorkommen, dass Sie zwei unterschiedliche Vorworte für denselben Umstand haben. Auf diese Weise können Sie den ersten oder den kaum genehmigten Text auswählen.
_______________________
[1] Vgl. Franziskus, Apostolischer Brief in Form eines „Motu Proprio“ über die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, 17. Januar 2019.
[2] Die Texte dieser Vorworte werden auch mit den entsprechenden musikalischen Anmerkungen in den verschiedenen verwendeten Bänden in außergewöhnlicher Form verfügbar sein, die in der Vatikanischen Editionsbibliothek veröffentlicht werden.
[3] «... im alten Missal können und müssen neue Heilige und einige der neuen Vorworte eingefügt werden. Die Ecclesia Dei-Kommission wird in Kontakt mit den verschiedenen lokalen Einrichtungen, die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten untersuchen. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe zum Apostolischen Brief »Motu Proprio Data» Summorum Pontificum über die Anwendung der römischen Liturgie vor der 1970 durchgeführten Reform, AAS 99 (2007) 798. Dieses Mandat wurde 2011 sukzessive bestätigt und abgeschlossen in der Instruction Universae Ecclesiæ der gleichen Päpstlichen Kommission. Vgl. Päpstliche Kommission «Ecclesia Dei», Anweisung zur Anwendung des apostolischen Briefes Motu Proprio data Summorum Pontificum, von Seiner Heiligkeit Benedikt XVI., N. 25, AAS 103 (2011) 418.
Abgelegt unter: Liturgie ; Heilige Messe ; Kongregation der Glaubenslehre ; Ecclesia Dei
Zitat von Gast im Beitrag #1
ES ÄNDERT AUCH DEN KALENDER DER HEILIGEN
Die Glaubenslehre genehmigt sieben neue eucharistische Vorworte für die außergewöhnliche Form des römischen Ritus
Die Kongregation für die Glaubenslehre hat durch das Dekret Quo magis sieben neue eucharistische Vorworte für die außergewöhnliche Form des römischen Ritus genehmigt. In einem anderen Dekret werden Änderungen am Kalender der Heiligen in dieser Form des Ritus vorgenommen.
02.04.20 9:47 Uhr
( NLM / InfoCatólica ) Das erste Dekret bezieht sich auf eine neue Gruppe von sieben Vorworten, die jetzt ad libitum verwendet werden können. Vier davon stammen aus dem Ordnungsformular: von den Engeln, von Johannes dem Täufer, von den Märtyrern und für die Brautmesse. Die Notiz der Kongregation, die das Dekret vorlegt, legt fest, dass "ihre zentralen Abschnitte, die als" Embolie "bekannt sind, in alten liturgischen Quellen vorkommen.
Um die Übereinstimmung mit dem Rest des Corpus Praefationum des alten Messbuchs zu gewährleisten, wurden in drei Fällen die Standardformen der Schlussfolgerung des Vorworts auf außergewöhnliche Weise verwendet.
Drei weitere, die Vorworte aller Heiligen und Schutzheiligen, des Allerheiligsten Sakraments und der Einweihung einer Kirche, gehören zu der Gruppe, die ursprünglich in den neogalikanischen Missalen (insbesondere in Paris) verkündet und später zur Verwendung mit freigegeben wurde das römische Messbuch in Frankreich und Belgien. " Von nun an können sie überall dort eingesetzt werden, wo die Messe auf außergewöhnliche Weise gefeiert wird." (Das Dekret erwähnt nicht das neo-galizische Adventsvorwort, das im Allgemeinen in jedem Missal enthalten ist, das andere enthält, und wahrscheinlich eine der besten Verbindungen unter ihnen ist.)
Das zweite Dekret in Bezug auf den Kalender der Heiligen enthält die folgenden Bestimmungen (meine Übersetzung):
1. Festmessen im weitesten Sinne, wie sie in den Rubriken der Allgemeinen Missale von 1960 (302) festgelegt sind, können von gefeiert werden guter Grund (nur Grund) an allen Feiertagen der dritten Klasse, außer den unten aufgeführten (Nr. 8), und auch an der dritten Mahnwache der Heiligen.
2. In Bezug auf GRMR 302c ist die Messe eines kanonisierten Heiligen nach dem 26. Juli 1960 zulässig, dem Tag, an dem festgestellt wurde, dass das liturgische Denkmal dieses Heiligen von der Universalkirche aufbewahrt wird. Eine Votivmasse ist auch gemäß GRMR 311 gemäß den anderen Überschriften zu Votivmassen zulässig.
3. Solange die festliche Messe im weitesten Sinne gehalten wird, kann das gesamte göttliche Amt zusammen mit der Messe wie das gewöhnliche Amt durchgeführt werden.
4. Das gewöhnliche Gedenken an das ausgelassene Fest oder die Mahnwache gemäß diesen drei Bestimmungen wird immer zusammen mit anderen Gedenkfeiern abgehalten, die gemäß den Rubriken stattfinden. (Ein Beispiel hierfür wäre der Heilige Maximilian Kolbe, dessen Fest der 14. August ist, die Mahnwache Mariä Himmelfahrt. Diese Bestimmung legt fest, dass die Mahnwache nicht ausgelassen werden sollte, wenn seine Messe gefeiert wird.)
5. Die Formel für die Messe und das Amt gemäß diesen Bestimmungen zu wählen, wenn die Beilage für bestimmte Stellen im Missal von 1962 keine (solche Formel) oder die vom Heiligen Stuhl genehmigte neue Beilage enthält (diese Formel) ) stammt aus dem Common Missal oder Breviary. Solange es in diesem Common mehrere Formeln gibt, bleibt die Wahl dem Zelebranten überlassen. ...
6. Darüber hinaus kann ein gewöhnliches Gedenken nach dem Willen des Zelebranten eines Heiligen oder Mysteriums an dem Tag zugelassen werden, an dem es für bestimmte Orte im Heiligen oder in der neuen Beilage sowohl bei der Messe als auch in der Messe erscheint das Büro an liturgischen Tagen der 3. und 4. Klasse. (Wiederum könnte als Beispiel ein Gedenken an den Heiligen Maximilian Kolbe zur Messe der Mahnwache Mariä Himmelfahrt hinzugefügt werden.)
7. In den Häusern religiöser Institute oder Gesellschaften des apostolischen Lebens ist es die Pflicht des Vorgesetzten des Hauses, nicht des Zelebranten, zu bestimmen, wie diese Dispositionen in der Konventmesse und in der Chormesse oder der Gemeindemesse in die Praxis umgesetzt werden sollen.
8. Feiertage der dritten Art, die durch diese Bestimmungen nicht verhindert oder ausgelassen werden können (dh dass sie keinen neuen Heiligen auf sie fallen lassen können), werden aufgeführt. Diese Feste können auch auf den Messen der dritten Klasse der Fastenzeit und der Flut der Passion mit einem Gedenken an die Messe gemäß den Rubriken gefeiert werden.
Präsentationsnotiz des Quo Magis-Dekrets:
Mit dem Dekret Quo magis vom 22. Februar 2020 hat die Kongregation für die Glaubenslehre, die sich seit Januar 2019 mit Angelegenheiten befasst, die zuvor der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" [1] zugeschrieben wurden, den Text von genehmigt sieben neue eucharistische Vorworte, die nach Belieben zur Feier der Heiligen Messe nach der außergewöhnlichen Form des Römischen Ritus verwendet werden sollen [2].
Diese Bestimmung stellt den Abschluss einer Arbeit dar, die zuvor von der oben genannten Päpstlichen Kommission nach dem Auftrag des damaligen Papstes Benedikt XVI. Begonnen wurde, einige zusätzliche Vorworte auf außergewöhnliche Weise in das Messbuch einzufügen [3].
Die zu diesem Thema durchgeführte Studie hat dazu geführt, dass eine begrenzte Anzahl von Texten ausgewählt wurde, die unter gelegentlichen Umständen wie Votivmessen oder Ad-hoc-Feiern verwendet werden können, ohne dass sich dadurch die Feierlichkeiten des Zeitzyklus ändern. Diese Option soll durch die Einheit der Texte die Einstimmigkeit der Gefühle und des Gebets gewährleisten, die für die Beichte der Mysterien der Erlösung geeignet ist, die in der Grundstruktur des liturgischen Jahres gefeiert werden. Zum anderen die historische Entwicklung des Corpus Praefationum des Missale Romanum. Bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts ging es in Richtung der neuen Vorworte für bestimmte Feiern, nicht so sehr für die Feiern des Zeitzyklus.
Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, um allen, die nach dem Usus Antiquior feiern, die Befugnis zu geben, drei weitere Vorworte zu verwenden, die in der Vergangenheit nur für bestimmte Orte gewährt worden waren. Auch in diesem Fall handelt es sich um Texte, die für bestimmte gelegentliche Feiern bestimmt sind.
Vier der kürzlich genehmigten Texte, nämlich die Vorworte von Angelis, Sancto Ioanne Baptista, Martyribus und Nuptiis, wurden auf gewöhnliche Weise aus dem Missal entnommen und stammen im Wesentlichen aus seinem zentralen Teil oder "Embolie" aus Quellen alte Liturgien. Andererseits und um dies zu respektieren, wurde in drei Fällen die Harmonie mit dem Rest des Corpus Præfationum des alten Messbuchs für die endgültigen Präfazialprotokolle verwendet, die eine oder andere der üblichen Formeln der Vorworte auf außergewöhnliche Weise. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den anderen drei Texten (Vorworte von Omnibus Sanctis et Sanctis Patronis, Sanctissimo Sacramento und Dedicatione ecclesiæ) jedoch um Vorworte, die zuvor französischen oder belgischen Diözesen gewährt wurden, wo sie bereits vor der Reform verwendet wurden postkonziliare liturgische.
Zwei der sieben Vorworte werden sich bereit erklären, die liturgischen Feierlichkeiten zu Ehren der Engel und des Heiligen Johannes des Täufers, die eine führende Rolle in der Heilsgeschichte gespielt hatten und im usus Antiquor kein eigenes eucharistisches Vorwort hatten, stärker und gerechter zu gestalten. In der gleichen Perspektive wird das Vorwort von Martyribus es uns ermöglichen, den herausragenden Charakter der Gabe des Martyriums gegenüber den anderen Zeugnissen der Sequela Christi zu unterstreichen. Tatsächlich waren die ersten als solche anerkannten Heiligen immer die Märtyrer. angepasst an seinen Charakter als der des Vorworts Communis. Schließlich ist es erwünscht, die Aufmerksamkeit auf Nupttis 'Vorwort zu lenken. was zusammen mit dem großen Hochzeitssegen, der bisher in den Messen pro Sponsis verwendet wurde, - mit kleinen Abweichungen - in die alten Sakramentare wie das alte Gelasian oder das Gregorianische gebracht wurde. Dieses alte Vorwort, das aus der gewöhnlichen Form wiederhergestellt wurde, kann nun auch auf außergewöhnliche Weise verwendet werden.
Wie bereits erwähnt, ist die Verwendung oder Nichtverwendung der durch dieses Dekret genehmigten Vorworte unter den entsprechenden Umständen eine Fakultät ad libitum. In dieser Hinsicht, wie könnte es anders sein, wird der gute pastorale Sinn des Zelebranten angesprochen. Beachten Sie auch, dass das Dekret die eventuellen Zugeständnisse, wie viele eigene Vorworte in der Vergangenheit gemacht wurden, nicht aussetzt und dass in bestimmten Fällen (Orte, Institute ...) bereits für identische liturgische Umstände genehmigt wurden. In einem solchen Fall kann es vorkommen, dass Sie zwei unterschiedliche Vorworte für denselben Umstand haben. Auf diese Weise können Sie den ersten oder den kaum genehmigten Text auswählen.
_______________________
[1] Vgl. Franziskus, Apostolischer Brief in Form eines „Motu Proprio“ über die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, 17. Januar 2019.
[2] Die Texte dieser Vorworte werden auch mit den entsprechenden musikalischen Anmerkungen in den verschiedenen verwendeten Bänden in außergewöhnlicher Form verfügbar sein, die in der Vatikanischen Editionsbibliothek veröffentlicht werden.
[3] «... im alten Missal können und müssen neue Heilige und einige der neuen Vorworte eingefügt werden. Die Ecclesia Dei-Kommission wird in Kontakt mit den verschiedenen lokalen Einrichtungen, die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten untersuchen. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe zum Apostolischen Brief »Motu Proprio Data» Summorum Pontificum über die Anwendung der römischen Liturgie vor der 1970 durchgeführten Reform, AAS 99 (2007) 798. Dieses Mandat wurde 2011 sukzessive bestätigt und abgeschlossen in der Instruction Universae Ecclesiæ der gleichen Päpstlichen Kommission. Vgl. Päpstliche Kommission «Ecclesia Dei», Anweisung zur Anwendung des apostolischen Briefes Motu Proprio data Summorum Pontificum, von Seiner Heiligkeit Benedikt XVI., N. 25, AAS 103 (2011) 418.
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