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Beitrag von traudel Gestern um 11:14 pm
Krakau: Erzbischof Marek Jędraszewski hebt die Befreiung von der Teilnahme an Sonntagsmessen auf
Erzbischof Marek Jędraszewski[b] hebt die Befreiung von der Teilnahme an Sonntagsmessen auf 76294
Krakau: Erzbischof Marek Jędraszewski hebt die Befreiung von der Teilnahme an Sonntagsmessen auf
Illustratives Foto. Erzbischof Marek Jędraszewski. Feige. Piotr Guzik / FORUM
Am 29. Mai 2020 wurde der Erzbischof von Krakau, Erzbischof Marek Jędraszewski hob die Befreiung von der Teilnahme an den Sonntagsmessen auf. Nur Personen über 65 Jahre, die Anzeichen einer Infektion aufweisen, und Personen, die eine Infektion befürchten, können von dieser Option profitieren.
"Unter Berücksichtigung der aktuellen epidemischen Situation, der geltenden staatlichen Vorschriften und der Empfehlung in der Erklärung des Präsidenten der polnischen Bischofskonferenz vom 27. Mai 2020 hebe ich hiermit das Dekret vom 28. März 2020 (...) auf, was insbesondere bedeutet, dass die allgemeine Befreiung von der Verpflichtung nicht mehr gilt Sonntagsbeteiligung an der Messe. "- lesen wir im Dekret.
Die Abgabe kann weiterhin von Personen über 65 Jahren, Personen mit Anzeichen einer Infektion (Husten, laufende Nase, hohe Temperaturen usw.) und allen Personen angewendet werden, die "Angst vor einer Infektion haben". Die Empfehlung zur Einhaltung der Hygienevorschriften bleibt in Kraft. Halten Sie ausreichende Abstände ein, bedecken Sie Mund und Nase oder verwenden Sie Desinfektionsflüssigkeiten.
Der vollständige Inhalt des Dekrets:
Dekret zur Aufhebung der Befreiung von der Teilnahme an Sonntagsmessen
1. Unter Berücksichtigung der aktuellen epidemischen Situation, der geltenden staatlichen Vorschriften und der Empfehlung in der Erklärung des Präsidenten der polnischen Bischofskonferenz vom 27. Mai 2020 hebe ich hiermit das Dekret vom 28. März 2020 Nr. 851/2020 auf, was insbesondere bedeutet, dass es nicht mehr gilt allgemeine Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Sonntagsmesse.
2. Zur gleichen Zeit, basierend auf can. 87 § 1 des Kodex des kanonischen Rechts, ich erteile die Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der heiligen Messe an Sonn- und Feiertagen, die für folgende Gruppen von Gläubigen angeordnet wurden:
a) Personen ab 65 Jahren,
b) Personen mit Anzeichen einer Infektion (Husten, laufende Nase, hohe Temperaturen usw.),
c) Personen, die Angst vor einer Infektion haben.
Ich ermutige die Gläubigen, die die Evangeliumszeit nutzen, nachdrücklich, zu Hause im persönlichen und familiären Gebet zu bestehen. Ich ermutige auch die geistliche Kommunikation mit der Gemeinde der Kirche durch Radio-, Fernseh- oder Internetübertragungen und das Lesen von Schriften und liturgischen Lesungen von einem bestimmten Tag an.
3. Ich ermutige sowohl Pastoren als auch Gläubige, indem ich mich an die Hygieneempfehlungen halte (den richtigen Abstand einhalten, Mund und Nase auf engstem Raum abdecken, Desinfektionsflüssigkeiten verwenden usw.), um gemeinsam ein Gefühl der Sicherheit für alle zu schaffen, die daran teilnehmen möchten Gottesdienste.
† Marek Jędraszewski
Erzbischof Metropolit von Krakau
Quelle: diecezja.pl
traudel
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