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Nackt im Netz – Mehr Delikte im Zusammenhang mit Sexting

#1 von anne/Ester ( Gast ) , 10.08.2020 18:38

Regensburg

Nackt im Netz – Mehr Delikte im Zusammenhang mit Sexting
10.08.2020 | Aktualisiert vor 50 Minuten

Annabella Angerer-Schneider
Volontärin
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Was sie anderen anvertrauen, sollten sich junge Menschen gut überlegen, empfiehlt die Polizei. Unter Umständen könnten intime Inhalte weitergeleitet werden. −Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz
Was sie anderen anvertrauen, sollten sich junge Menschen gut überlegen, empfiehlt die Polizei. Unter Umständen könnten intime Inhalte weitergeleitet werden. −Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz
Spitze und nackte Haut – immer mehr junge Leute betreiben Sexting und tauschen erotische Bilder aus. Doch die bleiben nicht immer beim ursprünglichen Empfänger, warnt die Polizei Oberpfalz.

Wenn der Schwarm um ein Foto bittet, dann zücken viele junge Mädchen gerne das Smartphone – auch wenn sie nur knapp oder gar nicht bekleidet sind. Das blinde Vertrauen, das sie damit dem Empfänger entgegen bringen, rächt sich jedoch immer öfter. In sozialen Netzwerken tauchen vermehrt intime Bilder von Minderjährigen auf, mit strafrechtlichen Folgen für den Verbreiter.

Fälle, die im Zusammenhang mit dem sogenannten Sexting stehen, dem Versenden erotischer Selbstaufnahmen mittels gängiger Messenger-Dienste, registriert das Polizeipräsidium Oberpfalz immer häufiger. "Das Problem ist unglaublich im Kommen", berichtet Sprecherin Franziska Meinl. Und spiele sich vor allem unter Jugendlichen innerhalb ihres sozialen Umfelds ab. Betroffen davon seien überwiegend Mädchen, die zum Teil noch sehr jung sind.

"Dann befinden wir uns im Bereich der Kinderpornographie"

So sei es keine Ausnahme, dass auch sexuell aufreizende Bilder von unter 14-Jährigen im Netz oder in WhatsApp-Gruppen landen. "Dann befinden wir uns im Bereich der Kinderpornographie", so Meinl. Im Jahr 2019 wurden bei der Oberpfälzer Polizei insgesamt knapp 150 solcher Delikte registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist das fast um ein Drittel mehr – Tendenz steigend. Zwar ist die Aufklärungsquote bei solchen Taten sehr hoch, jedoch hinterlassen sie häufig nachhaltig Schaden bei den Betroffenen. "Sie sind hinterher stark verunsichert und in ihrem Selbstwertgefühl verletzt", erklärt Meinl. Oft werden die jungen Menschen den Zwischenfall nicht mehr los und sind dem Spott der Klassenkameraden ausgesetzt.

Zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe können für das Veröffentlichen von einschlägigen Selfies ohne Einwilligung des oder der Abgebildeten fällig werden. Doch was, wenn beide, also Absender und Empfänger eines freizügigen Selfies, unter 14 Jahre alt sind? "Allein der Besitz ist ausnahmslos strafbar. Das wissen viele nicht. Wenn es sich um Kinder handelt und es im gegenseitigen Einvernehmen geschehen ist, muss man den Einzelfall bewerten." Etwas anders sieht es bei Jugendlichen aus. "Zwischen zwei 15-Jährigen ist der Austausch solcher Bilder straffrei. Erst bei der Weiterverbreitung handelt es sich um ein Vergehen."

Handy wird sichergestellt

Dann können Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) im Raum stehen. Konkret bedeutet das: Das Handy wird sichergestellt oder beschlagnahmt und ersatzlos durch das Gericht eingezogen, alle Dateien werden gesichtet und gelöscht. Außerdem werden die Eltern verständigt, eine Strafanzeige erstattet und das Jugendamt eingeschaltet.

Häufig gehen dem Posten von erotischen Aufnahmen Streitereien unter Freunden oder eine in die Brüche gegangene Beziehung voraus. Viele Mädchen seien sich gar nicht bewusst, wie angreifbar sie sich machen, wenn sie auf den Auslöser drücken und innerhalb von wenigen Sekunden sensible Inhalte von sich versenden, erklärt Meinl. "Sie machen sich keine Gedanken über die Folgen. Ihre Hemmschwelle ist niedrig." Ist das Nacktbild einmal verschickt, gibt es kein Zurück mehr. Deswegen sieht Meinl auch die Eltern in der Pflicht. Die sollen vor allem Ansprechpartner für ihre Kinder sein und auf die Gefahren beim Sexting aufmerksam machen.

Doch was tun, wenn die Absenderin den Schritt bereut, auch ohne dass ihr Bild in Umlauf gebracht wurde? "Das kann man nicht pauschal sagen. Wenn das Bild noch nicht verbreitet wurde, kann man keine Anzeige erstatten. Rechtlich lässt es sich nicht durchsetzen, dass es gelöscht werden muss. Allerdings kann man auch in so einem Fall an die Polizei herantreten. Die wird das Gespräch suchen und vermitteln."

anne/Ester

   

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Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
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