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Caritas Internationalis wird reformiert: engere Bindung an den Heiligen Stuhl

#1 von esther10 , 03.05.2012 23:07

Caritas Internationalis wird reformiert: engere Bindung an den Heiligen Stuhl
Dekret des Heiligen Stuhls über Beziehung des Verbandes mit Cor Unum, dem Vatikan und der Rota

ROM, 3. Mai 2012 (ZENIT.org). – „Caritas Internationalis“ ist ein seit 61 Jahren bestehender Dachverband der in den einzelnen Ländern arbeitenden Caritas-Organisationen der Kirche. Der Vatikan veröffentlichte am Mittwoch einen Erlass, in dem verschiedene strukturelle und organisatorische Änderungen festgelegt werden, die Caritas Internationalis reformieren sollen.

Das Dekret besteht aus neun Artikeln, die verschiedene Richtlinien festlegen, an die sich die Struktur und die Führung von „Caritas Internationalis“ (CI) anpassen müssen. Der Päpstliche Rat „Cor Unum“ wird Hauptreferenzpunkt für die Organisation darstellen.

Artikel eins legt fest, dass der Päpstliche Rat Cor Unum sich um die institutionelle Aktivität kümmern wird und jeden Text lehramtlichen oder moralischen Inhalts, der von CI verfasst wird, vor seiner Veröffentlichung approbieren muss.

Solange die Statuen umgesetzt werden, untersteht es der Autorität von Cor Unum, dem Präsidenten von CI einen kirchlichen Assistenten zur Seite zu stellen, der Garant für die Verbindung zwischen dieser Organisation und dem Heiligen Stuhl sein wird.

Die Präfektur für die ökonomischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls wird Verträge, Dienstleitungen und Abrechnungen überprüfen sowie die Gehälter regeln.

Wenn nötig, kann Cor Unum die Repräsentanten der Dikasterien einladen und Thematiken erörtern, dieCI betreffen.

Artikel zwei bezieht sich zusammen mit Artikel drei auf die Beziehung von CI mit dem Staatssekretariat.

CI muss alle Statuten und Regelungen dem Heiligen Vater zur Genehmigung vorlegen. Die Normen zur Arbeit von CI müssen der allgemeinen Regelung der Römischen Kurie entsprechen, wie sie im Kanonischen Recht festgelegt sind.

Artikel drei legte weitere Regelungen für die Beziehungen zwischen Staatssekretariat und CI fest. Zum Beispiel ist es CI möglich, in Notfällen Arbeitsverträge mit Regierungsautoritäten und anderen Organisationen zu einzugehen, die dem Heiligen Stuhl sobald wie möglich mitgeteilt werden müssen.

CI muss vierteljährlich das Staatssekretariat und den Rat Cor Unum über seine Beziehungen mit Regierungen, diplomatischen Missionen usw., seien sie offiziell oder inoffiziell, informieren. Vereinbarungen mit Missionen müssen genehmigt werden.

Artikel vier und fünf legen die Beziehungen von CI mit der römischen Rota und den gesetzlichen Autoritäten des Vatikans fest.

Artikel sechs beschreibt die besondere Aufmerksamkeit seitens der Organisation zum Nachfolger Petri, gleichzeitig auch die besondere Nähe des Heiligen Vaters zu Caritas Internationalis. Die Nähe wird dadurch ausgedrückt, dass der Papst drei Mitglieder des ausführenden Rates ernennen darf.

Artikel sieben wiederholt mit Nachdruck das allgemeine Prinzip, dass die normative Hoheit dem Vatikan untersteht.

Artikel acht und neun schließen das Dokument mit einigen Hinweisen auf rechtliche Formeln des Kanonischen Rechts
.


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zuletzt bearbeitet 03.05.2012 | Top

   

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Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
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