Die Corona-Welle soll brechen: Was ist jetzt erlaubt, was verboten?
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Aktualisiert am 02. November 2020, 08:23 Uhr
Als "Lockdown light" wurden die neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie oftmals bezeichnet. Am 2. November werden die neuen Regeln in Kraft treten. Doch kleine Unterschiede gibt es in den Bundesländern durchaus.
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Die guten Nachrichten zuerst: Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche von Montag an weiter in Kitas und Schulen gehen. Wer einkaufen will, dem stehen die Geschäfte offen. Ob Waschsalon, Änderungsschneiderei oder Steuerberater - das Alltagsleben geht weiter, wenn auch mit Abstand, Masken und Einschränkungen an Orten, wo es zu Corona-Ausbrüchen kommt.
Einschränken müssen sich die Deutschen trotzdem ab Montag, und zwar nicht zu knapp. Bundesweit schließen Restaurants, Bars, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kletterhallen, Kinos, Theater, Opern, kurz: Orte, an denen Menschen gern ihre Freizeit verbringen, wenn sie mal raus wollen.
Und das jetzt, wo die Parks langsam nass und kalt sind und es früh dunkel wird. Dazu kommen strenge Vorschriften, wie viele Menschen sich noch treffen dürfen - drinnen und draußen.
Wie immer sind es die Bundesländer, die solche Regeln erlassen, deswegen gibt es Unterschiede. Aber anders als in den vergangenen Wochen soll es deutschlandweit diesmal halbwegs einheitlich zugehen.
Warum gibt es den Teil-Lockdown?
Die Corona-Infektionszahlen steigen, immer mehr Leute werden schwer krank. Viele Gesundheitsämter schaffen es nicht mehr, die Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen.
Bevor das Gesundheitssystem überlastet wird und die Lage außer Kontrolle gerät, soll es einen "Wellenbrecher" geben: Vier Wochen strenge Einschränkungen mit dem Ziel, die Zahl der persönlichen Kontakte runterzufahren.
Anders als im Frühjahr will die Politik aber Kitas und Schulen diesmal offen halten und die Wirtschaft möglichst schonen. Übrig bleibt der Freizeit- und Kulturbereich - den trifft es dafür besonders hart.
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Wer darf sich jetzt noch treffen?
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.
In Bayern gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum.
Die Beschränkung auf zwei Haushalte und maximal zehn Personen im privaten Raum gilt auch in Baden-Württemberg.
Berlin: Kinder bis zwölf Jahren sind von der Regel, dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen dürfen, ausgenommen.
Bremen: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten.
Hamburg: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren.
Sachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.
Was, wenn Angehörige oder Freunden Hilfe brauchen?
Grundsätzlich sollen die Bürger auf "nicht notwendige" Reisen und Besuche möglichst verzichten - der Mutter oder dem Opa beizustehen, die von der Treppe gestürzt sind, kann ja notwendig sein.
Das gilt auch für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen. Bund und Länder haben betont, dass diese nicht zu einer "vollständigen sozialen Isolation" der Betroffenen führen dürfen.
Es soll möglichst bald Corona-Schnelltests für Patienten und Bewohner, Personal und Besucher geben. Offen bleiben auch Sozial- und Jugendhilfe und Beratungsstellen, um Notlagen möglichst abzufangen oder zu verhindern.
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Was ist mit Schulen und Kindergärten?
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Berlin: In Berlin sollen Bibliotheken sowie Musikschulen geöffnet bleiben. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.
Sachsen: Bibliotheken sollen offen bleiben.
Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt sollen auch etwa Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.
Thüringen: Auch in Thüringen bleiben Volkshochschulen, Fahrschulen, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Bibliotheken weiter offen.
Nordrhein-Westfalen: Konzerte und Aufführungen sind verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.
Kann man noch auswärts essen, trinken und feiern?
Nein - Restaurants, Bars und Kneipen dürfen keine Gäste mehr empfangen. Clubs und Diskotheken haben aber in der Regel ohnehin schon seit März zu und müssen auch dicht bleiben. Lieferdienste und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben aber erlaubt, so war es auch im Frühjahr größtenteils.
Für die Gastro-Branche ist das aber allerhöchstens ein Trostpflaster - sie protestiert heftig gegen die Zwangspause. Schließlich haben viele in Hygienekonzepte investiert, um ihre Gäste sicher bewirten zu können. Kantinen bleiben offen.
Wie sieht es mit Sport aus?
Der Profisport - etwa die Bundesliga - muss wieder ganz auf Zuschauer verzichten. Viel mehr Leute dürften aber davon betroffen sein, dass Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte zumachen müssen. Auch der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren.
Erlaubt bleibt Individualsport, also etwa joggen, walken oder inlineskaten, alleine oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt. Ausnahmen gibt es auch hier wieder:
Berlin: Für Kinder bis zwölf Jahren ist weiter Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.
Mecklenburg-Vorpommern: Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich weiter trainieren. Die Entscheidung dazu soll auf kommunaler Ebene je nach Infektionsgeschehen getroffen werden.
Thüringen: Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schulschwimmunterricht gegeben werden.
Was macht sonst noch zu?
Fast alles, wo Menschen sich in der Freizeit unterhalten lassen oder entspannen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen, Bordelle. Es lohnt sich aber, auf die Details zu schauen. Während zum Beispiel in Sachsen-Anhalt zumindest die Außenbereiche der Zoos offen bleiben, machen etwa die Zoos in Köln oder Stuttgart zu.
Gottesdienste und Demonstrationen sind im Bund-Länder-Beschluss nicht erwähnt, sie sollen in der Regel erlaubt bleiben - unter Auflagen. Manche Länder halten Bibliotheken, Volks- oder Musikschulen offen, Thüringen zumindest zum Teil auch Museen - hier lohnt ein Blick auf die Regelungen im Heimat-Bundesland.