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Die Schule forderte, das Kind von seinen Eltern wegzunehmen. Das Ordo Iuris Institut hat die falschen Anschuldigungen widerlegt

#1 von anne-Forum ( Gast ) , 03.11.2020 20:36

Die Schule forderte, das Kind von seinen Eltern wegzunehmen. Das Ordo Iuris Institut hat die falschen Anschuldigungen widerlegt

Das Bezirksgericht in Wołomin entschied, dass es keine Räumlichkeiten gab, die die Notwendigkeit rechtfertigten, in die elterliche Verantwortung der Eltern des Dreizehnjährigen einzugreifen. Der Grund für die Einleitung eines Verfahrens gegen die Ehegatten war ein Brief der Schulleitung, den der Junge besuchte. In dem beim Gericht eingereichten Antrag auf Zugang zur familiären Situation des Schülers wurde darauf hingewiesen, dass das Kind von den Eltern vernachlässigt werden würde. Die vorgelegten Informationen wurden im Laufe des Verfahrens nicht bestätigt. Die Ehe wurde von Anwälten des Ordo Iuris Instituts vertreten.

Aufgrund eines Antrags auf Zugang zur familiären Situation, der von der Schule beim Bezirksgericht in Wołomin eingereicht wurde, wurde ein Verfahren gegen das Ehepaar eingeleitet, um die elterliche Gewalt einzuschränken. Für die Dauer des Verfahrens beschloss das Gericht außerdem, die Familie unter die Aufsicht eines Bewährungshelfer zu stellen. Gleichzeitig wurde im Zusammenhang mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Informationen das Blue-Card-Verfahren gegen die Familie eingeleitet, das bei Verdacht auf häusliche Gewalt durchgeführt wurde. Die Schulbehörden wiesen auf das störende Verhalten des Schülers hin. Sie begründeten auch die Notwendigkeit, die elterliche Gewalt zu beeinträchtigen, damit, dass der Junge ihrer Meinung nach von seinen Eltern vernachlässigt würde, und argumentierten, dass unter anderem Unvorbereitetheit für den Unterricht. Darüber hinaus sandte die Schule im Verlauf des Verfahrens einen weiteren Brief an das Gericht, in dem sie behauptete, dass sich der Minderjährige seiner Meinung nach in einer Situation befand, die ihn emotional und körperlich bedrohte und sich negativ auf seine soziale Entwicklung auswirkte. Sie wies auch darauf hin, dass nach Angaben der Lehrer die Eltern eines 13-jährigen Kindes erzogen und das Kind vernachlässigt würden, was nach Angaben der Behörden der Einrichtung versucht, das Paar mit zahlreichen Beschwerden über die Funktionsweise der Schule zu vertuschen.

Die Eltern behaupteten dagegen, dass der Grund für die von der Schule ergriffenen Maßnahmen, die zur Einleitung eines Verfahrens in Bezug auf ihre elterliche Verantwortung führten, der Konflikt zwischen der Schule und dem Vater des Jungen sei. Sie gaben an, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen, ihren Sohn zu erziehen und seine ordnungsgemäße Entwicklung zu unterstützen. Der Junge besucht systematisch den Unterricht, lernt bereitwillig und lernt mit Interesse neue Bereiche kennen, zeigt gute akademische Ergebnisse. Die Eltern bieten ihm die Teilnahme an zusätzlichen Aktivitäten, mit denen er seine Leidenschaft vertiefen kann. Dem Minderjährigen wurde auch eine angemessene medizinische Versorgung garantiert. Aufgrund des Auftretens von Angstzuständen, deren Ursache die Eltern bei einem Vorfall in der Schule sahen, blieb der Minderjährige unter ständiger psychologischer Betreuung.

Im Verlauf des Verfahrens wurde die Position der Eltern durch die Berichte des Bewährungshelfer bestätigt, der betonte, dass seiner Meinung nach keine Unregelmäßigkeiten bei der Ausübung der elterlichen Gewalt über den Jungen aufgetreten seien. Nach Angaben des Bewährungshelfer waren normale, herzliche Beziehungen zwischen Familienmitgliedern sichtbar. Der Minderjährige hat keine Anzeichen von Vernachlässigung gezeigt, und die Eltern tun ihr Bestes, um die elterliche Verantwortung zu erfüllen und die Bedürfnisse des Kindes zu erfüllen. Außerdem wurde das "Blue Cards" -Verfahren wegen mangelnder Legitimität der ergriffenen Maßnahmen geschlossen, da die während des Verfahrens eingerichtete Arbeitsgruppe zustimmte, dass es kein gewalttätiges Verhalten in der Familie gab und dass die Eltern für die Entwicklung, Gesundheit und Bildung ihres Sohnes sorgen. Ordo Iuris vertrat die Auffassung, dass die Ehe ihre elterliche Verantwortung korrekt wahrnimmt, und daher gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Art und Weise ihrer Ausübung zu beeinträchtigen.

- Im vorliegenden Fall hat die Schule zu Unrecht den Zugang zur familiären Situation unserer Begünstigten beantragt. Ein an das Gericht gerichtetes Schreiben der Schule führte zur Einleitung eines Verfahrens, das zur Einschränkung der elterlichen Gewalt hätte führen können. Im Verlauf des Verfahrens haben wir bewiesen, dass die Eltern ihre elterliche Autorität über das Kind korrekt erfüllen und die von der Schule erhobenen Anschuldigungen sich nicht in der Realität widerspiegeln, betonte Magdalena Majkowska vom Ordo Iuris Process Intervention Center.

Das Bezirksgericht in Wołomin teilte diese Position und entschied, dass es im fraglichen Fall keinen Grund für die Erteilung von Vormundschaftsanordnungen gab. In seiner mündlichen Begründung verwies er auf das Schreiben der Schule und wies darauf hin, dass im Verlauf des fraglichen Verfahrens nicht nachgewiesen wurde, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Erziehung des Minderjährigen gab. Er wies auch darauf hin, dass bestimmte Probleme der Schule aufgrund der Konfliktsituation zwischen der Einrichtung und den Eltern übertrieben sein könnten. Er wies jedoch darauf hin, dass sich dieses Problem ebenfalls normalisiert und sich derzeit nicht in der Behandlung eines Schülers in der Schule niederschlägt.

Die Eltern wurden von den Anwälten Ordo Iuris, Rechtsanwalt Jerzy Kwaśniewski, Rechtsanwalt Maciej Kryczka und Rechtsanwalt vertreten.

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