Linksfraktion fordert totale Abtreibungsfreiheit
Veröffentlicht: 11. März 2021 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: $218, Abtreibungslobby, Austragungspflicht, Bundestag, Fraktion Die Linke, Frauenkörper, Gender, Lebensrecht, Linkspartei, Massentötung, reproduktive Gesundheit, Selbstabstimmung, sexuelle und reproduktive Rechte, Transgender |Hinterlasse einen Kommentar
Von Felizitas Küble
Am Donnerstag, dem 4. März 2021, gab es im Bundestag eine Debatte, die von Medien und Öffentlichkeit offenbar kaum beachtet wurde:
Erstmalig wurde über einen von der Fraktion „Die Linke“ vorgelegten Antrag beraten, in dem sie das „Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ will (19/26980).
Unter der erwähnten „Selbstbestimmung“ versteht die Abtreibungslobby und auch diese Partei eine uneingeschränkte Fremdbestimmung über und gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder, nämlich die totale Abtreibungsfreiheit bzw. Abschaffung des $218 und der damit verbundenen Unter- und Neben-Paragraphen (218a, b und, c sowie § 219, 219 a und b.),
Auch mit dem Ausdruck einer „reproduktiven Gerechtigkeit“ ist genau das Gegenteil gemeint, nämlich eben nicht Reproduktion (Fruchtbarkeit), sondern straffreie Vernichtung des Babys bis zum 9. Monat einschließlich – und damit eben keine „Gerechtigkeit“, sondern blutige Massentötung schutzloser Babys im Mutterleib ohne jede rechtliche Einschränkung, wenn die Schwangere dies wünscht.
Wobei bittschön der Begriff einer „schwangeren Frau“ laut Linksfraktion tunlichst zu vermeiden ist, da er die geschlechterübergreifende Transgender-Ideologie mißachtet: In dem erwähnten Antrag heißt es gegen eine „Austragungspflicht“ (Fortsetzung der Schwangerschaft):
„Eine solche angenommene Austragungspflicht macht gebärfähige Körper, in der überwiegenden Mehrzahl Frauenkörper, zum Objekt dieser Austragungspflicht.“
Der ultralinke Unsinn kennt keine Grenzen, denn es geht wie folgt weiter:
„Während niemand dazu gezwungen werden darf, den eigenen Körper, Körperflüssigkeiten oder Körperteile gegen den eigenen Willen anderen zur Verfügung zu stellen, gilt dies für ungewollt Schwangere nicht. Sie werden verpflichtet, den eigenen Körper für mindestens neun Monate zur Verfügung zu stellen.“
Wie zu erwarten war, haben vor allem Politiker von CDU/CSU und AfD (Beatrix von Storch) dem irren Ansinnen widersprochen.
Der Antrag der Linksfraktion wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.