27.04.2021
NRW-Innenminister ruft zum Verzicht auf Präsenzgottesdienste auf Widerspruch aus katholischer Kirche
Trotz geschlossener Kultureinrichtungen und vieler Verbote Innenräume betreffend sind Kirchen weiterhin geöffnet und bieten auch Präsenzgottesdienste an. NRW-Innenminister Reul hält das in dieser Phase der Pandemie für nicht mehr zu rechtfertigen.
Nach dem mutmaßlichen Corona-Ausbruch in einer freikirchlichen Gemeinde hat Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) die Religionsgemeinschaften aufgerufen, über einen Verzicht von Präsenzgottesdiensten nachzudenken. "Man muss sich immer fragen: Ist das jetzt in diesem Umfang wirklich nötig? Wir leben in einer Zeit, in der wir alle Einschränkungen hinnehmen müssen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag).
Die Verantwortlichen der Gemeinden sollten "ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht" werden und "an das Allgemeinwohl" denken, so der Politiker. Die Religionsfreiheit sei "ein hohes Gut", betonte Reul. Wenn Präsenzmessen stattfänden, dann gehe das "nur mit einem Höchstmaß an Infektionsschutz".
Widerspruch aus Köln
Darauf reagierte der Kölner Innenstadtpfarrer und Domkapitular Dominik Meiering am Dienstagmorgen im DOMRADIO.DE-Interview. Er beziehe den Appell weder auf die katholische noch evangelische Kirche: "Es gibt immer wieder Freikirchen, zum Beispiel jetzt in diesem einen Fall, da gibt es jede Menge Impf-Leugner, die machen dann einfach Veranstaltungen, die ich für verantwortungslos halte." Außerdem sei man als katholische und evangelische Kirche hier sehr gut im Gespräch mit den Gesundheitsämtern und mit der Landesregierung. Meiering ergänzte: "Wir bekommen ja auch vom RKI gesagt, dass wir alle Auflagen erfüllen und vorbildlich sind in dem Aufpassen darauf, dass eben nichts passiert".
"Regeln haben sich bewährt"
Ähnlich äußerte sich vergangene Woche Antonius Hamers, Leiter des katholischen Büros in NRW. Gegenüber DOMRADIO.DE sagte er: "Alles das sind Regeln, mit denen man auf die jetzige Situation reagieren will und zugleich ermöglichen will, dass wir würdig und gut Gottesdienst feiern können. Diese Regeln haben sich bewährt, auch wenn es eine Einschränkung ist". Er sei froh, dass weiter Gottesdienste gefeiert werden dürften. Zur Unterscheidung von geschlossenen Kulturveranstaltungen machte er klar, dass bei der Wahrnehmung von Präsenz-Gottesdiensten das Religionsausübungsrecht gemäß dem Grundgesetz, Artikel 4 zur Anwendung komme. "Wir nehmen an unserer grundrechtlich geschützten Freiheit teil, wenn wir Gottesdienste feiern. Und das ist nochmal etwas anderes, ob Sie jetzt einen Anspruch auf einen Gottesdienst, auf Ihre Religionsausübung geltend machen oder eben den Anspruch auf Teilhabe an der Kultur geltend machen."
Das katholische Büro NRW ist die Verbindungsstelle zwischen den fünf katholischen NRW-Bistümern und der Landespolitik.
In der Freien Christengemeinde Blankenheim (Kreis Euskirchen) soll ein Corona-Ausbruch mutmaßlich durch einen Gottesdienst verursacht worden sein, an dem laut Mitteilung des Kreises mindestens 300 Gemeindemitglieder teilgenommen haben. Dies habe 29 Infektionen zur Folge gehabt, wie es hieß.
(KNA, DR)