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3.05.2021
Papst verleiht acht Kardinälen einen neuen Ehrenrang Mit deutscher Beteiligung
Papst Franziskus hat acht Kardinälen den Rang eines Kardinalpriesters verliehen. Laut einer Mitteilung des Vatikan nach einem Konsistorium am Montag im Apostolischen Palast gehört auch ein deutscher Kardinal zu den jüngst Geehrten.
Neben dem deutschen Kardinal Walter Brandmüller (92) bekommen folgende Geistliche den Rang eines Kardinalpriesters verliehen: Kurt Koch (71), Angelo Amato (82), Robert Sarah (75), Francesco Monterisi (86), Raymond Leo Burke (72), Mauro Piacenza (76) und Gianfranco Ravasi (78).
Reine Ehrenränge
Kardinaldiakone, -priester und -bischöfe sind reine Ehrenränge; sie gehen zurück auf frühere Aufgaben der Kardinäle als Geistliche in der Diözese des Papstes als Bischof von Rom.
Der Schweizer Kardinal Koch ist Präsident des Päpstlichen Ökumenerates, der Italiener Angelo Amato leitete bis September 2018 die Heiligsprechungskongregation. Der aus Guinea stammende Robert Sarah war bis Ende Februar dieses Jahres Leiter der Gottesdienstkongregation, der Italiener Francesco Monterisi bis 2012 Erzpriester an der Basilika Sankt Paul vor den Mauern.
US-Kardinal Raymond Leo Burke war bis 2014 Präfekt der Apostolischen Signatur, des höchsten Gerichts der römischen Kurie. Walter Brandmüller war bis 2009 Präsident der Päpstlichen Historikerkommission, der Italiener Gianfranco Ravasi ist Präsident des Päpstlichen Kulturrats, sein Landsmann Mauro Piacenza Leiter der Verwaltungsbehörde der Apostolischen Pönitentiarie.
Keine zusätzlichen Rechte
Mit Ernennung zum Kardinalpriester sind für die acht Geistlichen, die alle die Bischofsweihe absolviert haben, keine zusätzlichen Rechte verbunden. Auch ihr Recht zur Wahl eines Papstes ändert sich nicht; dieses endet weiterhin mit Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren.
Von den aktuell lebenden 223 Kardinälen haben 13 den Rang eines Kardinalbischofs, drei eines Kardinalbischofs-Patriarchen einer Ostkirche, 176 sind Kardinalpriester und 33 Kardinaldiakone.
Die insgesamt zehn deutschsprachigen Kardinäle haben folgende Ehrenränge: Kardinaldiakone sind: Gerhard Ludwig Müller (73) und Karl-Josef Rauber (87). Kardinalpriester sind: Walter Brandmüller (92), Paul Josef Cordes (86), Walter Kasper (88), Kurt Koch (71), Reinhard Marx (67), Christoph Schönborn (76), Friedrich Wetter (93) und Rainer Maria Woelki (64).
(KNA)
Kardinalskollegium
Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, "für die Papstwahl zu sorgen", wie es im Kirchenrecht (Can. 349) heißt. Am Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes dürfen nur jene Kardinäle teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Papst wählt die Kardinäle frei aus. Sie müssen laut Kirchenrecht "wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen". Zu Kardinälen werden die Leiter aller römischen Kongregationen wie auch die Chefs anderer wichtiger Kurienbehörden ernannt. Außerdem ist die Würde an große und wichtige Diözesen gebunden. In Deutschland gelten Köln und München als traditionelle Kardinalssitze. Kreiert werden die neuen Kardinäle durch ein Dekret des Papstes, das er bei einem Konsistorium vor dem Kardinalskollegium verkündet. Dabei erhalten die neuen Würdenträger zu ihrem hellroten Gewand vom Papst das Kardinalsbirett. Außerdem weist der Papst jedem von ihnen einen Titelsitz in Rom oder Umgebung zu: ein Titularbistum, eine römische Kirche oder eine Diakonie - je nachdem, ob der Kandidat der Klasse der Kardinalbischöfe, der Kardinalpriester oder der Kardinaldiakone angehört. Der Titelsitz soll die Verbundenheit des Kardinals mit dem Papst als Bischof von Rom unterstreichen. Zudem erinnert er daran, dass der Titel "Kardinal" - vom lateinischen Wort "cardo" (Türangel) - ursprünglich dem Klerus von Rom zustand, der auch den Papst wählte. (KNA)
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