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Zur aktuellen Debatte: Die Segnung gehört zu den Sakramentalien der Kirche

#1 von admin-anne ( Gast ) , 14.05.2021 15:07

Zur aktuellen Debatte: Die Segnung gehört zu den Sakramentalien der Kirche
Veröffentlicht: 14. Mai 2021 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell, Kirchlicher SEGEN für Homo-Paare? | Tags: Bischöfe, Empfänger, Gnadenstand, Kirche, Priester, Prof. Dr. Johannes Stöhr, Sakramentalien, Sakramente, Segen, Segnung von homosexuellen Paaren, Spender, Theologisches, Weihen |6 Kommentare
Von Prof. Dr. Johannes Stöhr

Vor allem in lateinamerikanischen Ländern ist das Apostolat der Segnungen sehr verbreitet. Auch außerhalb der Kirchen und Kapellen suchen dort viele Gläubige mit erstaunlichem Eifer den priesterlichen Segen bei besonderen Familienereignissen und Festtagen, für ihre Wohnungen und Arbeitsgeräte.


Bei uns sind allerdings viele der traditionellen Segnungen und Bräuche vergessen, noch mehr als der Besuch der hl. Messe am Sonntag. Dem Niedergang entgegenzuwirken, ist eine wichtige pastorale Aufgabe.

Verschiedene Pressemeldungen berichteten demgegenüber von absonderlichen Segnungen von Homo-Paaren durch kirchliche Amtsträger. Nuntius Nikola Eterović erklärte in diesem Zusammenhang: Auch Theologieprofessoren „müssen sich danach richten, was die Kirchenlehre sagt, und die ist zum Beispiel nachzulesen im Katechismus“[1].

So gibt es immer wieder aktuellen Anlass, die Lehre der Kirche zu Segnungen und Sakramentalien Erinnerung zu rufen.

Definition
Segnen, benedicere‚ bedeutet schon vom Wort her, von jemandem Gutes reden, loben, preisen. Sinn und Bedeutung von Segnungen oder Sakramentalien sind ausführlich im kirchlichen Rechtsbuch definiert und im Katechismus behandelt.


Christus selbst segnete die Kinder, die Kranken, ja die Aussätzigen; er segnete Brote und Fische, segnete Wasser und wandelte es in Wein. Mit seinem Segenswort hat er Dämonen ausgetrieben, ja selbst Tote erweckt (Mt 10,8; Mk 6,7). Und so wirkten auch die Jünger (Mk 6,13); der Herr ließ sie über jedes gastliche Haus den Frieden herabrufen (Mt 10,12 f.).

BILD: Bischof Rudolf Voderholzer segnet betagte Jubiläums-Ehepaare im Regensburger Dom

Die Kirche sollte nach dem Willen Christi sein Heilswirken auch in den Segnungen fortsetzen und so segnet sie die Menschen in ihren vielfältigen Lebenssituationen, ihre Werkzeuge und Güter und heiligt Personen zum Gottesdienst.

Segnungen gehören zu den Sakramentalien[2]. Schon das Wort verweist auf den Zusammenhang mit den Sakramenten. Der theologische Begriff findet sich sehr deutlich auch systematisch erklärt bei Petrus Lombardus[3], Wilhelm von Auvergne († 1249) und Thomas von Aquin.

Sie stellen eine breite Fülle sehr verschiedener Lebensäußerungen der Kirche dar und sind Ausdrucksformen des fürbittenden Gebetes der Kirche. Sie umgeben gewissermaßen die Sakramente und verlängern diese in den Alltag der Christen hinein. Manche haben auch einen direkten Bezug auf einzelne Sakramente (z.B. auf die Taufe).

Ausführlich handelt das kirchliche Rechtsbuch von den Sakramentalien[4] und bringt eigens eine klare Definition: „Sakramentalien sind heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden“[5]. Damit wird ein Konzilstext wiederholt[6].


Auch der Katechismus der katholischen Kirche kommt mehrmals auf den Begriff zu sprechen[7]: „Als Sakramentalien bezeichnet man die von der Kirche eingesetzten heiligen Zeichen, die dazu bestimmt sind, die Menschen auf den Empfang der Frucht der Sakramente vorzubereiten und die verschiedenen Lebensumstände zu heiligen“[8].

BILD: Kardinal Leo Burke empfängt in Wisconsin den Primiz-Segen eines Neupriesters

Der Katechismus definiert und stützt sich dabei auf das Konzil[9]: „Außerdem hat die heilige Mutter Kirche Sakramentalien eingesetzt. Diese sind heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen besonders geistlicher Art bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden.

Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt“.

Wirksamkeit von Segnungen
Sakramentalien fördern die Frömmigkeit mit den ihnen eigenen Riten und ihr Vollzug bedeutet ein verdienstliches gutes Werk. Doch wirken sie nicht aus sich heraus. Sie sind religiöse Vollzüge, aber nicht schon kraft des äußeren Zeichens direkt gnadenwirksam wie die Sakramente. Ihre Kraft kommt ihnen fürbittweise zu durch das Weihegebet der Kirche, und den damit verbundenen Glauben und das Vertrauen des einzelnen Spenders und Empfängers.

Auch die subjektiven Bemühungen des Spenders oder Empfängers sind wesentlich mitbestimmend für ihre Wirksamkeit.

Sakramentalien verleihen keine heiligmachende Gnade, können jedoch zur Vermehrung der Gnade disponieren. Sie wirken zwar nicht schon aus einer von Christus selbst eingestifteten übernatürlichen Wirkkraft des heiligen Zeichens, ex opere operato, und auch nicht einfach nur in Abhängigkeit von Vollzieher oder Empfänger; sie wirken jedoch grundsätzlich kraft kirchlicher Vollmacht durch die Fürsprache der Kirche, die ja als Braut Christi stets heilig ist (ex opere operantis ecclesiae).


BILD: Auch bei der kirchlichen Hochzeit wird das Brautpaar gesegnet

Eine Verleihung aktueller Gnaden geschieht durch die Sakramentalien nicht unmittelbar; die Kirche kann nicht einem äußeren Zeichen die Kraft geben, Sünden oder Sündenstrafen nachzulassen. Sie können vielmehr nur indirekt, dispositiv, zur Verleihung aktueller Gnaden beitragen[10].

Die Sakramentalien haben ihre Kraft aus ihrem andächtigen Gebrauch, sie regen die Empfänger zu frommer Disposition auf die Gnade an, haben aber vor allem durch das Gebet der Kirche eine besondere Kraft der Fürbitte vor Gott, die grundlegend ist für die eigene Bemühung der Gläubigen. Bei fehlender Disposition sind die frommen Formulierungen ungültig. Es fehlt die wie bei den Sakramenten erforderliche Intention, kirchliches Tun zu vollziehen.

Die Sakramente und die Sakramentalien sind einander äußerlich ähnlich, aber dennoch wesensverschieden. Sakramente haben ihre Kraft unmittelbar vom Christus, ihr eigentlicher und unmittelbarer Spender ist Christus selbst; die heilbringenden Geheimnisse des Lebens und Sterbens Christi haben in den Sakramenten eine neue geheimnisvolle Wirklichkeit, die in jedem Raum und zu jeder Zeit zugänglich ist.


Im Sakramentale ist die Wirklichkeit Jesu Christi nicht in derselben Weise gegenwärtig, sondern die Kirche als fürbittende und weihende. Sakramentale Segnungen nicht direkt vom Allmachtswort des Erlösergottes, sondern von den Gebeten und der Fürsprache der Kirche getragen und deshalb nicht so wirkungsmächtig wie ein Sakrament, aber weit wirkmächtiger als Privatgebete des einzelnen Christen. Aktuelle Gnaden können von ihnen kommen und Böses verhindert werden.

Sie gehen auch auf viele zeitliche und irdische Güter, insofern diese Mittel sind zur Erreichung der ewigen Güter. Zugleich bereiten Sie den Weg für die Sakramente zu deren fruchtbarer Wirksamkeit.

Einige Weihen werden ein für alle Mal gespendet und nie wiederholt, wenn Personen Christus und dem Dienst der Kirche geweiht werden bzw. Orte und Gegenstände für den liturgischen Gebrauch[11]. Was einmal durch Weihe oder Segnung für den Gottesdienst geweiht oder gesegnet worden ist, darf nicht zweckentfremdet werden[12]; es kann seine Weihe wieder verlieren, z.B. auch durch ein Dekret der zuständigen kirchlichen Autorität.

Verschiedene Arten von Sakramentalien
Es gibt sehr verschiedene Arten von Sakramentalien: Weihen und Segnungen, Exorzismen, Prozessionen und Rituale; sie umfassen sowohl Personen als auch Gegenstände. Heiligung im strengen Sinne betrifft natürlich nur Personen.


Man kann Benediktionen, konstitutive und invokative Sakramentalien unterscheiden. Konstitutive Segnungen sind teilweise dem Bischof reserviert. Die invokativen Segnungen rufen allgemein den göttlichen Segen über Personen oder Dinge herab.

Sie sind von der Kirche „in einer gewissen Nachahmung der Sakramente“ eingesetzt. Es sind entweder Dinge (Weihwasser, Ölweihe, konsekrierter Altar) oder Handlungen. Sie werden aber auch außerhalb der Sakramentenspendung angewandt. Eine Person oder Sache wird durch die konstitutive Segnung, die mit einer Salbung verbunden ist, dauernd dem profanen Gebrauch entzogen und dem Dienste Gottes geweiht bzw. (objektiv) heilig (Segnung von Glocken, Kirchen, Altarweihe, usw.).

Konstitutive Segnungen sind jene, die eine Person zu einer objektiv geheiligten machen. (Ordensprofess, die sog. niederen Weihen vor der Spendung der Priesterweihe, Abtsweihe, Jungfrauenweihe)[13]. Exorzismen können Sachen oder Personen betreffen.

Kirchliche Vollmachten

Das Maß der Wirksamkeit von Segnungen hängt nicht zuletzt auch von der jeweiligen Vollmacht des Spenders ab, die recht verschiedenartig sein kann. Dem Priester sind im offiziellen Rituale[14] die unterschiedlichsten Gebete und Segensformeln anvertraut; er handelt im Namen und mit direktem Auftrag der Kirche; einige Segnungen sind dem Bischof reserviert. Beim Tischgebet kann der Familienvater das Brot segnen.

Einige Sakramentalien gehen auf Christus selbst zurück (z. B. die Fußwaschung). Der Spender eines Sakramentale muss die jeweils nötigen kirchlichen Vollmachten haben[15]. Im Benediktionale ist im Einzelnen festgelegt, wer als Spender in Frage kommt.

„Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der Apostolische Stuhl“[16]. „Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten“[17].

Abstufung der Spendervollmachten
„Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vollzug dem geweihten Amt vorbehalten“[18].

Bei der Bischofsweihe werden die Worte gesprochen: „Was immer Du segnest, möge gesegnet sein, was immer du heiligst, möge geheiligt sein, und die Auflegung dieser geweihten Hand gereiche allen zum Heile“.


Spender von Sakramentalien ist nach kirchlichem Recht in der Regel der dazu bevollmächtigte Kleriker[19]. Näherhin: „Weihen und Weihungen können gültig diejenigen vornehmen, welche die Bischofsweihe empfangen haben, sowie Priester, denen es von Rechts wegen oder durch rechtmäßige Ermächtigung gestattet wird“[20].

Die Ordnungs- und Aufsichtspflicht des Bischofs gilt wie für Sakramente so auch für Sakramentalien[21]. „Segnungen kann, mit Ausnahme der dem Papst oder den Bischöfen vorbehaltenen, jeder Priester vornehmen“[22]. „Der Diakon kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden“[23].

Einige Sakramentalien können gemäß den liturgischen Büchern nach dem Ermessen des Ortsordinarius auch von Laien gespendet werden, welche die entsprechenden Eigenschaften haben[24].

Öffentliche Einrichtungen werden durch einen Amtsträger gesegnet, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird; Priester, Diakone oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben; Eltern können in der Familie Kinder und Mahlzeiten segnen.

Benediktionen kann jeder Priester erteilen, sofern sie nicht Papst oder Bischöfen oder anderen reserviert sind[25]. Eine ohne Bevollmächtigung erteilte Benediktion kann ungültig sein[26].

Eine Minimalvoraussetzung für die Gültigkeit bei der Spendung von Sakramentalien ebenso wie bei Sakramenten ist der Wille, so tätig zu sein, wie es die Kirche will (intentio faciendi quod facit ecclesia).

Empfänger

Empfänger der Sakramentalien sind zuerst die gläubigen Katholiken; Segnungen können aber mit Einschränkungen auch Katechumenen oder Nichtkatholiken erteilt werden[27], damit sie das Licht des Glaubens oder auch damit zusammen die leibliche Gesundheit erhalten.

Das kirchliche Strafrecht weiß um Ausschlussbestimmungen nicht nur von Sakramenten, sondern auch von den Sakramentalien in Bezug auf Spender[28] und Empfänger[29].

Die Lebensverbindung mit Christus und rechte Disposition ist Voraussetzung für die Gültigkeit.

Aber gibt es nicht auch bei Sündern viele gute Eigenschaften und Taten, die man segnen könnte? Sicher, nicht alle Taten von Sündern sind Sünde, wie Luther meinte. Auch mörderische Diktatoren haben Tiere gefüttert, Kinder gestreichelt und Straßen gebaut. Aber ihre nur natürlich guten Werke sind nicht im Geringsten verdienstlich für die Ewigkeit, sondern irdisch-vergänglich[30]. „Was nützt es Dir, wenn du die ganze Welt gewinnst, aber Schaden erleidest an Deiner Seele?“ (Mk 8, 36; vgl. 1 Kor 13, 1-3). Man könnte auch nicht einzelne Werke und Qualitäten losgelöst von der sündigen Person segnen.

Objekte
Gesegnet werden können materielle Objekte oder Orte, die einem guten Zweck geweiht werden sollen (Altarweihe, Konsekration eines Kelches; Kirchenweihe, Kerzenweihe, Palmzweige, Friedhofssegnung).


Es bietet sich eine Fülle von Segenstexten und Bräuchen an[31]. Sakramentalien sind die Segnung der Palmzweige am Palmsonntag, die Spendung des Aschenkreuzes, die Fußwaschung am Gründonnerstag, der Blasiussegen, die Kreuzverehrung am Karfreitag, das Weihwasser, das Taufgedächtnis und die kirchliche Begräbnisfeier. Aber natürlich nichts, was nur zu einem moralisch verwerflichen Zweck gebraucht werden kann, wie etwa Drogen und Tötungsgifte. Widersinnig wäre es natürlich auch, Kindertötungs­kliniken, Streuminen oder Bordelle zu segnen.

Segnung von Tieren, zumal von Nutztieren ist allgemein gesehen keineswegs unerlaubt. Doch wenn jemand auf die Idee kommen sollte, deshalb auch Flöhe, Wanzen, Stechmücken, Mistkäfer, Küchenschaben oder Ähnliches zu segnen, dürfte er sich beim Psychiater vorstellen.

Schwieriger ist es bei Personen: Da kommt es auf die Disposition an. Denn wichtiger noch als die Weihe von Gegenständen ist die Weihe oder Segnung von Personen (Jungfrauenweihe, Ordensprofess, Benediktion eines Abtes oder einer Äbtissin). Bei derartigen Segnungen geht es nicht nur um Urteile des gesunden Menschenverstandes oder etwa Geschmacksfragen, ob jemand sympathisch, eklig oder hässlich erscheint.

Die Segnung von unbußfertigen Homo-Paaren ist schon mit dem Begriff des Segens als einer kirchlichen Handlung unvereinbar und ungültig. Konsequent, aber gar nicht zeitgeistkonform wäre dann auch die Segnung von Ephebophilen oder Pädophilen…

Folgerungen
Sakramentalien sind in den vielfältigsten Lebensbereichen der Kirche, der unverlierbar heiligen Braut Christi, sehr wichtig. Der Versuch einer Spendung von Segnungen an unbußfertige öffentliche Sünder ist nicht nur grob geschmacklos und skandalös, sondern eine unkirchliche und ungültige Handlung, ein Missbrauch priesterlicher Vollmachten.


Bei der Spendung ist auch Rücksicht zu nehmen auf das mögliche scandalum, das schlechte Beispiel, auf den Eindruck, Mangelhaftes, ja Sündhaftes gutheißen zu wollen; und im konkreten Fall scheint es, man zweifele an der Sündhaftigkeit der widernatürlichen homosexuellen Handlungen. Segnung von Homo-Paaren bedeutet dann praktisch auch Verführung zu weiteren Sünden. Auch gerät man heutzutage auch leicht in den Verdacht, selbst zu homosexuellen Seilschaften zu gehören.

Bei den Sakramenten unterscheidet man in Bezug auf die menschlichen Empfänger Sakramente der Lebenden und der Toten; letztere besagen, dass durch Taufe und Buße jemandem die Gnaden Christi zuteilwerden können, dem das Gnadenleben noch fehlt, der aber disponiert ist und bereut. Sakramentalien sind nun aber analog zu den Sakramenten der Lebenden zu verstehen (einmal abgesehen davon, dass unter bestimmten Bedingungen auch ein Exorzismus vorgenommen werden kann).

Fehlende Disposition und verlorenes Gnadenleben lassen demnach keinen Segen zustande kommen; der Gnadenstand – und nicht nur einzelne aktuelle Gnaden – ist die Voraussetzung für die Wirksamkeit.

Wenn heute einige allzu sehr an Publicity Interessierte spektakuläre Segnungen von permanenten Sündern vornehmen, so bedeutet dies nicht nur ein befremdliches Fehlen kirchlicher Grundeinstellung, des sentire cum ecclesia, sondern auch ein Defizit des gesunden Menschenverstandes und guten Geschmacks, ein Unsinn reinster Güteklasse.

Es handelt sich ja bei Segnungen um kirchliche Vollzüge, abhängig von den jeweiligen für das Wirkungsmaß bestimmenden sehr unterschiedlichen Vollmachten der Spender und von der gnadenhaften Christusverbundenheit der Empfänger. Wer nicht versteht, dass es sich dabei um kirchliches Tun handelt, das sündhafte Bedingungen ausschließt, kann folglich auch nicht zu Recht eine missio canonica beanspruchen, d.h. im Namen und Auftrag der Kirche aufzutreten.

Unser Autor Prof. Dr. theol. Johannes Stöhr aus Koln ist katholischer Priester und Schriftleiter der Fachzeitschrift „Theologisches“. – Dieser Beitrag erschien zuerst in „Theologisches“; siehe hier:

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