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Der Papst entzieht dem Bischof von Almería alle Befugnisse und gibt sie dem Koadjutor-Bischof

#1 von anne ( Gast ) , 26.05.2021 10:06

Durch ein Dekret der Kongregation für Bischöfe
Der Papst entzieht dem Bischof von Almería alle Befugnisse und gibt sie dem Koadjutor-Bischof

Papst Franziskus schreibt dem Koadjutorbischof von Almería, Antonio Gómez Cantero, durch ein Dekret "ausschließlich" die Rechte, Ämter und Fakultäten zu, die der Regierung der spanischen Diözese entsprechen. Die Maßnahme tritt am 25. Mai in Kraft.

25.05.21 22:03 Uhr

( InfoCatólica ) Heute Morgen haben Mons. Adolfo González Montes, Bischof von Almería, und Mons. Antonio Gómez Cantero, Koadjutor-Bischof, in der Apostolischen Nuntiatur das Dekret von Papst Franziskus in Bezug auf die Befugnisse von Nuntius erhalten Mons. Gómez Cantero als Koadjutor Bischof von Almería, unterzeichnet am 12. Mai 2021, die wir unten veröffentlichen:

Prot. N. 441/2006

Kongregation für Bischöfe

Dekret über die Befugnisse des Koadjutor-Bischofs von Almería

Um die Regierung der Kirche von Almería unter Berücksichtigung der besonderen Umstände zu versorgen, hat der Papst des Papstes durch die göttliche Vorsehung mit apostolischer Bitte erwogen, die Regierung der oben genannten Kirche zu prüfen.

Aus diesem Grund schreibt Seine Heiligkeit im vorliegenden Dekret der Bischofskongregation ab heute ausschließlich Seiner Exzellenz zu. Pater D. Antonio Gómez Cantero, Koadjutor Bischof von Almería, die Rechte, Ämter und Fakultäten, die gemäß der gesetzlichen Norm dem Diözesanbischof gemäß Kanon 381 entsprechen.

Ohne Beachtung einer anderen Bestimmung.

Gegeben in Rom nach dem Bau der Bischofskongregation am 12. Mai 2021.

Der oben genannte Kanon lautet wie folgt:

381 § 1. Der Diözesanbischof ist in der ihm anvertrauten Diözese mit aller gewöhnlichen, ordnungsgemäßen und unmittelbaren Befugnis verantwortlich, die für die Ausübung seiner pastoralen Funktion erforderlich ist, mit Ausnahme der gesetzlich oder per Dekret des Obersten vorbehaltenen Gründe Papst der obersten Autorität oder einer anderen kirchlichen Autorität.
§ 2. Sofern die Art der Angelegenheit oder die Vorschrift des Gesetzes nichts anderes bestimmt, können diejenigen, die anderen Gemeinschaften der in ⇒ genannten Gläubigengemeinschaften vorstehen, dies tun. 368.

Auf diese Weise behält der Papst Mons. González Montes als Titularbischof der Diözese Almería bei, lässt ihn jedoch ohne die Fähigkeit, diese Ortskirche zu regieren. Die Gläubigen sind verwirrt, dass kein Grund für diese ungewöhnliche Entscheidung mitgeteilt wurde.

Abgelegt unter: Papst Franziskus ; Almeria ; Spanien

anne

   

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