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COVID-19-Impfungen: Wer haftet im Falle eines Impfschadens? Von

#1 von anne ( Gast ) , 07.06.2021 19:17

COVID-19-Impfungen: Wer haftet im Falle eines Impfschadens?
Von
Nina Bürger
Aktualisiert am 29. Januar 2021, 19:00 Uhr
Impfskeptiker fürchten bislang unabsehbare Langzeit-Schäden nach der Corona-Impfung.
Wie wahrscheinlich Komplikationen sind, wo sie gemeldet werden müssen und wer im Falle eines Impfschadens haftet.
Mehr aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier

Generell gilt die Impfung gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 mit den für Deutschland zugelassenen Impfstoffen von Biontech und Moderna als sicher. Sie wurden ausreichend überprüft und haben die drei nötigen Testphasen durchlaufen. Zudem erfolgt auch jetzt, während die Impfungen stattfinden, eine ständige Kontrolle.

Zum Beispiel wird mit dem Vakzin Corminaty von Biontech/Pfizer seit Ende Dezember deutschlandweit geimpft. Die dabei auftretenden Nebenwirkungen werden im wöchentlichen Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) dokumentiert.

Die Melderate für alle Einzelfallmeldungen betrug ihm zufolge bis zum 24. Januar sieben pro 10.000 Impfdosen, für schwerwiegende eine pro 10.000 Dosen des Impfstoffes.

Die Zahl der Meldungen gravierender Reaktionen von Patienten auf die Impfung ist somit sehr gering und nicht höher als die zuvor in Studien erwartete Zahl. Schwerwiegende Impfkomplikationen sind zum jetzigen Stand unwahrscheinlich.

Nach Corona-Impfung Rückmeldung per App
Um aktuelle Daten zur Verträglichkeit der Corona-Impfung zu erlangen, hat das PEI die Smartphone-App SafeVac2.0 entwickelt. Wer geimpft wurde, kann hier Informationen zu seiner Vakzin-Verträglichkeit hinterlassen. Die App kann kostenlos im Google-Playstore sowie App Store von Apple heruntergeladen werden.

Zur Einordnung von Impffolgen muss man zwischen Impfreaktion, Impfkomplikation und Impfschaden unterscheiden.

Unter einer Impfreaktion versteht man unmittelbar und bis zu drei Tage nach der Impfung auftretende Beschwerden wie Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle.


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Es kann auch zu Fieber bis zu 39,5 Grad, Kopf- oder Gliederschmerzen sowie zu einem allgemeinen Unwohlsein kommen. Solche Reaktionen sind nicht ungewöhnlich und treten häufig auf. Über sie klärt der Arzt vor der Impfung auf.

Wie Impfkomplikationen gemeldet werden
Impfkomplikationen hingegen sind selten. Bei ihnen handelt es sich um eine, über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Zudem versteht man sie als schwerwiegende, unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

Nach Paragraf sechs des Infektionsschutzgesetzes ist der Verdacht einer Impfkomplikation meldepflichtig. Die Meldung erfolgt über den Arzt an das Gesundheitsamt. Sie ist aber auch direkt an das PEI möglich.

Jeder Verdachtsfall wird von einem Arzt des Instituts geprüft. Das PEI verfügt über eine online abrufbare Datenbank über alle Verdachtsfälle von Impfkomplikationen seit 2007, die öffentlich einsehbar ist.

Wichtig zu wissen ist, dass dort sämtliche Verdachtsfälle genannt werden. Dies gibt aber keinen Rückschluss darüber, wie viele derer letztlich anerkannte Komplikationen oder Schadensfälle sind.

anne

   

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Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
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