Vatikanum II: Die hierarchische Gemeinschaft zwischen Bischof und Priester
Die Konzelebration mit dem Bischof, seine Nennung im Eucharistischen Gebet (Kanon) und der diözesane Priesterrat sind Ausdruck der Einheit zwischen Bischof und Priester in ihrer gemeinsamen Sendung für den ihnen anvertraute Teil des Volkes Gottes (Diözese, Pfarrei). Presbyterorum Ordinis, Artikel 7.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 21. Februar 2016 um 19:39 Uhr
Erzbischof Thissen und Bischof Bode
Einleitung von Gero P. Weishaupt:
Artikel 7 des Dekretes des Zweiten Vatikanischen Konzils über Dienst und Leben der Priester behandelt die gemeinsame Verantwortung der Bischöfe und Priester für den Dienst am Volk Gottes. Ihre Gemeinschaft gründet im Sakrament der Weihe und der gemeinsamen Sendung. Weil das Priesteramt sich vom Bischofsamt ableitet, sind Bischof und Priester auf einander verwiesen. Durch die Weihe werden die Priester mit dem Geist begabt und Mitarbeiter der Bischöfe, insbesondere des eigenen Ortsbischofs. Diese in Weihe und Sendung gründende hierarchische Gemeinschaft findet ihren sichtbaren Ausdruck in der Konzelebration mit dem Bischof, darüber hinaus in der Erwähnung des Namens des römischen und des Ortsbischofs im Kanon der heiligen Messe (Eucharistisches Gebet).
Das Konzil schöpft aus den Quellen der Tradition
Aus der hierarchischen Gemeinschaft erwächst einerseits die Sorge der Bischöfe für ihre Priester, die sie auch als ihre Ratgeber betrachten sollen in der pastoralen Sorge des Volkes Gottes, andererseits die Liebe und der Gehorsam der Priester dem Bischof gegenüber. Die Konzilsväter stützen ihrer Aussagen auf Autoritäten der Tradition, namentlich liturgischer Quellentexte, also der lex orandi (Apostolische Konstitution des Hypolyt von Rom; Didascalia, altkirchliche Sacramentare u.a.), und der Apostolischen Väter (hier Ignatius von Antiochia). So heißt es z. B. bei Ignatius von Antiochia, den die Konzilsväter zitieren: „Ich ermahne euch, dass ihr euch alles in der Eintracht Gottes zu tun bemüht, unter dem Vorsitz des Bischofs an Gottes Stelle und mit den Presbytern anstelle des Apostelkollegiums, einschließlich der mir so treuen Diakone, die alle mit dem Amt Christi betraut sind, der in Ewigkeit beim Vater war und am Ende erschienen ist.“ Und an anderer Stelle schreibt Ignatius: „Ebenso sollen alle die Diakone achten wie Jesus Christus, wie auch den Bischof als Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes und ein Apostelkonzil: ohne sie kann man von keiner Kirche reden.“ Schließlich: „Auch wir in der Kirche haben unseren Senat, die Gemeinschaft der Presbyter.“ Der diözesane Priesterrat ist jene vom Konzil gewünschte und durch das Kirchenrecht (CIC/1983) verwirklichte Institution, die im Dienst für die gemeinsame Verantwortung von Bischof und Priester für das ihnen anvertraute Gottesvolk geschaffen worden ist.
Presbyterorum Artikel 7. Deutscher und lateinischer Text
Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, daß diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert. Diese Gemeinschaft bekunden sie vorzüglich bei gelegentlicher Konzelebration, desgleichen bei jeder Eucharistiefeier.
Die Bischöfe sollen darum die Priester, denen in der Weihe die Gabe des Heiligen Geistes verliehen wurde, als ihre notwendigen Helfer und Ratgeber im Dienstamt der Belehrung, der Heiligung und der Leitung des Gottesvolkes betrachten. Dies erklären die liturgischen Dokumente schon seit den frühen Zeiten der Kirche: feierlich erbitten sie bei der Weihe von Gott, daß er über den Priester ausgieße “den Geist der Gnade und des Rates, auf daß er mit reinem Herzen dem Volk beistehe und es leite”, so wie in der Wüste der Geist des Moses auf die siebzig weisen Männer überging, “mit deren Hilfe er die ungezählte Volksschar ohne Mühe leitete”.
Wegen dieser Gemeinschaft also im gleichen Priestertum und Dienst sollen die Bischöfe die Priester als ihre Brüder und Freunde betrachten. Sie seien nach Kräften auf ihr leibliches Wohl bedacht, und vor allem ihr geistliches Wohl sei ihnen ein Herzensanliegen. Denn hauptsächlich auf ihnen lastet die schwere Sorge für die Heiligung ihrer Priester; deshalb sollen sie die größte Mühe für deren ständige Formung aufwenden. Sie sollen sie gern anhören, ja sie um Rat fragen und mit ihnen besprechen, was die Seelsorge erfordert und dem Wohl des Bistums dient. Um das aber in die Tat umzusetzen, soll in einer den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen angepaßten Form ein Kreis oder Rat von Priestern geschaffen werden, die das Presbyterium repräsentieren, wobei dessen Form und Normen noch rechtlich zu bestimmen sind. Dieser Rat kann den Bischof bei der Leitung der Diözese mit seinen Vorschlägen wirksam unterstützen.
Die Priester aber sollen die Fülle des Weihesakramentes der Bischöfe vor Augen haben und in ihnen die Autorität des obersten Hirten Christus hochachten. Sie schulden ihrem Bischof aufrichtige Liebe und Gehorsam. Dieser priesterliche Gehorsam, der vom Geist der Zusammenarbeit durchdrungen sein muß, gründet in der Teilnahme am Bischofsamt, die den Priestern durch das Weihesakrament und die kanonische Sendung übertragen wird.
Die Einheit der Priester mit den Bischöfen wird in unseren Tagen um so mehr gefordert, als heute aus vielerlei Gründen das Apostolat notwendigerweise nicht nur verschiedene Formen annimmt, sondern auch die Grenzen einer Pfarrei oder einer Diözese überschreitet. Kein Priester kann abgesondert und als einzelner seine Sendung hinreichend erfüllen, sondern nur in Zusammenarbeit mit anderen Priestern, unter Führung derer, die die Kirche leiten.
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