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Die Gläubigen haben das volle Recht, sich gegen liturgische Aggressionen zu verteidigen – auch wenn sie vom Papst kommen

#1 von Gast , 05.08.2021 12:15

26. Juli 2021 - 11:13 Uhr
Die Gläubigen haben das volle Recht, sich gegen liturgische Aggressionen zu verteidigen – auch wenn sie vom Papst kommen

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( José Antonio Ureta, TFP - 26. Juli 2021 ) Mit einem Federstrich unternahm Papst Franziskus konkrete Schritte, um den lateinischen Ritus der Heiligen Messe, der in San Damaso seit Ende des 4. mit Ergänzungen von San Gregorio Magno Grande am Ende des 6. Jahrhunderts), bis zum Messbuch von 1962 von Papst Johannes XXIII. Die Absicht, die Anwendung dieses uralten Ritus schrittweise – bis zu seiner Auslöschung – einzuschränken, geht aus dem Begleitschreiben des Motu Proprio Traditionis Custodes . hervor, in dem der amtierende Papst Bischöfe aus aller Welt ermahnt, mit den Messbüchern der Päpste Paul VI. und Johannes Paul II Römischer Ritus". Die praktische Konsequenz ist, dass die Priester des lateinischen Ritus nicht mehr das Recht haben, die traditionelle Messe zu feiern, sondern nur mit Erlaubnis des Bischofs (und des Heiligen Stuhls, für die von nun an geweihten!).

Die offensichtliche Frage, die sich angesichts dieser drastischen Maßnahme stellt, lautet: Hat ein Papst die Macht, einen Ritus aufzuheben, der in der Kirche seit 1400 Jahren in Kraft ist und dessen wesentliche Elemente aus apostolischer Zeit stammen? Denn wenn der Stellvertreter Christi einerseits die plenaria et suprema potestas in Angelegenheiten der "Weltweit verbreiteten Disziplin und Leitung der Kirche" [1] hat , wie das Erste Vatikanische Konzil lehrt, muss er andererseits die universellen Sitten der Kirche in liturgischen Angelegenheiten respektieren.

Die Antwort gibt der von Johannes Paul II. in Absatz 1125 verkündete Katechismus der Katholischen Kirche zwingend : „Kein sakramentaler Ritus kann nach Ermessen des Amtsträgers oder der Gemeinde geändert oder manipuliert werden. Nicht einmal die höchste Autorität der Kirche kann die Liturgie nach Belieben ändern, sondern nur im Gehorsam gegenüber dem Glauben und in religiöser Achtung vor dem Mysterium der Liturgie“.

Zu diesem Text schrieb der damalige Kardinal Joseph Ratzinger: „Es scheint mir sehr wichtig, dass der Katechismus , wenn er die Grenzen der Macht der obersten Autorität der Kirche in Bezug auf die Reform erwähnt, uns an das Wesen des Primats erinnert, wie es wird durch das I. und II. Vatikanische Konzil unterstrichen: Der Papst ist kein absoluter Monarch, dessen Wille Gesetz ist, sondern der Hüter der authentischen Tradition und damit der erste Garant des Gehorsams. Sie kann nicht tun, was sie will, und gerade deshalb kann sie sich denen widersetzen, die tun wollen, was sie wollen. Das Gesetz, an das er sich halten muss, handelt nicht nach Belieben, sondern Glaubensgehorsam. Daher hat er im Hinblick auf die Liturgie die Aufgabe eines Gärtners und nicht eines Technikers, der neue Maschinen baut und die alten wegwirft. Der "Ritus", das ist die im Glauben und Leben der Kirche reifende Form der Feier und des Gebets, ist eine verdichtete Form der lebendigen Überlieferung, in der die Sphäre des Ritus den ganzen Glauben und das Gebet ausdrückt Gleichzeitig wird die Gemeinschaft zwischen den Generationen, die Gemeinschaft mit denen, die vor und nach uns beten, erlebbar. Somit ist der Ritus wie ein Geschenk an die Kirche, eine lebendige Form der Paradosis .“ [2] [Griechischer Begriff wird in der Bibel 13-mal verwendet und traditionell als Anweisung , Übertragung übersetzt.]


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Eine ausgezeichnete Broschüre von Msgr. Klaus Gamber, den Kardinal Joseph Ratzinger selbst als einer der größten Liturgien des 20. Jahrhunderts bezeichnete, entwickelt diesen Gedanken in seinem Werk Die Reform der römischen Liturgie weiter . Er geht von der Beobachtung aus, dass die Riten der katholischen Kirche, also der Ausdruck im Sinne von obligatorischen Gottesdiensten, definitiv auf Unseren Herrn Jesus Christus zurückgehen, sich aber nach und nach von der allgemeinen Sitte entwickelt und abgegrenzt haben und dann durch die kirchliche Autorität. .

Aus dieser Realität zieht der berühmte deutsche Liturg folgende Schlüsse:

1. "Wenn der Ritus aus allgemeinem Brauch geboren wurde - und daran besteht kein Zweifel für diejenigen, die die Geschichte der Liturgie kennen -, kann er nicht in seiner Gesamtheit nachgebildet werden." Dies geschah nicht einmal zu Beginn der Kirche, da sich „auch die liturgischen Formen der jungen christlichen Gemeinden allmählich vom jüdischen Ritus trennten“.


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2. „Da sich der Ritus im Laufe der Zeit entwickelt hat, kann er dies auch in Zukunft tun. Aber diese Entwicklung muss die Zeitlosigkeit jedes Ritus berücksichtigen und auf organische Weise durchführen (…) ohne mit der Tradition zu brechen und ohne das direkte Eingreifen der kirchlichen Autorität. Diese hatten in den Plenar- oder Provinzräten kein anderes Anliegen, als Unregelmäßigkeiten bei der Ausübung des Ritus zu vermeiden“.

3. „In der Kirche gibt es mehrere unabhängige Riten. Im Westen gibt es neben dem römischen Ritus den gallikanischen (jetzt verschwundenen), ambrosischen und mozarabischen Ritus; im Osten unter anderem die byzantinischen, armenischen, syrischen und koptischen Riten. Jeder dieser Riten durchlief eine autonome Entwicklung, in der sich ihre spezifischen Besonderheiten herausgebildet haben. Aus diesem Grund können Elemente dieser verschiedenen Riten einfach nicht ausgetauscht werden “.

4. „Jeder Ritus bildet eine homogene Einheit. Daher bedeutet die Änderung einer seiner wesentlichen Bestandteile die Zerstörung des gesamten Ritus. Genau dies geschah zum ersten Mal in der Reformationszeit, als Martin Luther den Messkanon verschwinden ließ und die Darstellung der Institution direkt mit der Kommunionausteilung verband.


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5. „Die Rückkehr zu primitiven Formen bedeutet in Einzelfällen nicht, dass der Ritus geändert wurde, und tatsächlich ist diese Rückkehr in gewissen Grenzen möglich. Auf diese Weise gab es keinen Bruch mit dem traditionellen römischen Ritus, als der heilige Papst Pius X. den gregorianischen Gesang in seiner ursprünglichen Form wieder herstellte“ [3] .

Der berühmte Gründer des Theologischen Instituts Regensburg geht weiter zu kommentieren , dass ordo ‚„ während der Revision von 1965 hatte den traditionellen Ritus intakt (...) mit dem linken“von 1969 ein neuer Ritus geschaffen“ wurde, die er die Anrufe ritus modernus , denn „Es genügt nicht, von der Kontinuität des römischen Ritus zu sprechen, dass einige Teile des vorherigen im neuen Messbuch erhalten sind“.

Um dies unter streng liturgischen Gesichtspunkten zu belegen, genügt es, kurz zu zitieren, was über Prof. Roberto de Mattei über diese wahre liturgische Verwüstung:

Während der Reformation wurden nach und nach eine ganze Reihe von Neuerungen und Variationen eingeführt, die zum Teil weder vom Konzil noch von der Verfassung Pauls VI. Missale Romanum vorgesehen waren . Das quid novum kann sich nicht darauf beschränken, Latein durch vulgäre Sprachen zu ersetzen. Es besteht auch in dem Wunsch, den Altar als „Tisch“ zu begreifen, um den Aspekt des Banketts statt des Opfers zu betonen; in der celebratio gegen populum , ersetzt gegen Deum, mit konsequenter Abkehr von der Feier nach Osten, dh zu Christus, symbolisiert durch die aufgehende Sonne; in der Abwesenheit von Stille und Meditation während der Zeremonie und in der Theatralik der Feier, die oft von Liedern begleitet wird, die dazu neigen, eine Messe zu profanieren, in der der Priester oft auf die Rolle des „Präsidenten der Versammlung“ reduziert wird; in der Hypertrophie der Liturgie des Wortes in Bezug auf die eucharistische Liturgie; im „Zeichen“ des Friedens, das die Kniebeugen des Priesters und der Gläubigen ersetzt, als symbolische Aktion des Übergangs von der vertikalen zur horizontalen Dimension der liturgischen Handlung; in der Heiligen Kommunion, die von den Gläubigen stehend und in der Hand empfangen wird; beim Zugang von Frauen zum Altar; in der Konzelebration zur „Kollektivierung“ des Ritus neigend. Sie besteht vor allem und zuletzt darin, die Gebete des Offertoriums und des Kanons zu ändern und zu ersetzen. Insbesondere die Eliminierung von Wörtern mysterium fidei aus der eucharistischen Formel kann, wie Kardinal Stickler bemerkt, als Symbol der Entmystifizierung und damit Humanisierung des zentralen Kerns der Heiligen Messe angesehen werden [4] .

Die größte liturgische Revolution fand gerade im Offertorium und im Kanon statt. Das traditionelle Offertorium, das die unblutige Opferung der Weihe vorbereitete und vorwegnahm, wurde durch das Beràkhôth des Kiddusch, dh den Segen des Passahmahls der Juden, ersetzt. Pater Pierre Jounel vom Liturgischen Pastoralzentrum und dem Höheren Liturgieinstitut in Paris, einer der Experten des Consiliums, der die liturgische Reform vorbereitete, beschrieb der Zeitung La Croix das grundlegende Element der Reform der Eucharistiefeier: „Die Schaffung von drei neuen eucharistischen Gebeten, als es bisher nur eines gab, das Eucharistische Hochgebet I, das seit dem 4. Jahrhundert im römischen Kanon verankert ist. Die zweite stammt aus dem Eucharistischen Hochgebet des Hl. Hippolyt (3. Jh.), das Ende des 19. Jh. in äthiopischer Fassung gefunden wurde. Die Dritte ist vom Schema der östlichen Liturgien inspiriert. Die Vierte wurde in einer Nacht von einem kleinen Team um P. Gelineau vorbereitet “ [5] .

Der bereits erwähnte P. Joseph Gelineau SJ hat sich nicht geirrt, als er die Reform enthusiastisch begrüßte und erklärte: „Tatsächlich handelt es sich um eine andere Liturgie der Messe. Es muss unverblümt gesagt werden: Der römische Ritus, wie wir ihn kannten, existiert nicht mehr, er wurde zerstört [6] .

Wie kann Papst Franziskus in seinem jüngsten Brief an die Bischöfe bestätigen, dass "wer mit Andacht nach der vorhergehenden liturgischen Form feiern möchte, wird es leicht finden, in dem nach dem Gedanken des Zweiten Vatikanischen Konzils reformierten Römischen Messbuch zu finden, alle Elemente des römischen Ritus, insbesondere der römische Kanon, der eines der charakteristischsten Elemente darstellt "? Es scheint so bittere Ironie wie der Titel des Motu Proprio : Hüter der Tradition ...

Wenn der Novus Ordo Missae keine bloße Reform ist und einen solchen Bruch mit dem traditionellen Ritus impliziert, kann dessen Feier nicht verboten werden, denn wie Msgr. Klaus Gamber: „Es gibt kein einziges Dokument, nicht einmal den Codex Iuris canonici , der ausdrücklich besagt, dass der Papst als oberster Hirte der Kirche das Recht hat, den traditionellen Ritus abzuschaffen. Es wird auch nirgends gesagt, dass er das Recht hat, bestimmte liturgische Gebräuche zu ändern. Im vorliegenden Fall ist dieses Schweigen von großer Bedeutung. Die Grenzen der plena et suprema potestas des Papstes eindeutig bestimmt. Es ist unbestreitbar, dass der Papst in dogmatischen Fragen an der Tradition der Universalkirche festhalten muss und damit nach St. Vinzenz von Lérins an dem, was seit jeher überall und von allen geglaubt wurde ( quod semper, quod ubique, quod ab Omnibus ). Mehrere Autoren betonen ausdrücklich, dass es folglich nicht im Ermessen des Papstes liege, den traditionellen Ritus abzuschaffen“.

Außerdem würde er sonst riskieren, sich von der Kirche zu trennen. Gamber schreibt in der Tat, dass "der berühmte Theologe Suarez (+ 1617) unter Bezugnahme auf ältere Autoren wie Caetano (+ 1534) glaubt, dass der Papst schismatisch wäre, wenn er nicht, wie es seine Pflicht ist, die Einheit wahren wollte und die Verbindung mit dem ganzen Leib der Kirche, wie zum Beispiel, wenn er die ganze Kirche exkommuniziert oder alle Riten ändern wollte, die von der apostolischen Tradition bestätigt wurden.

Wahrscheinlich um dieses Risiko zu vermeiden, erklärten acht der neun Kardinäle der Kommission, die 1986 von Johannes Paul II. ernannt wurde, um die Anwendung des Indults von 1984 zu prüfen, Paul VI. Darüber hinaus auf die Frage: "- Kann ein Bischof heute einem Priester in einer regulären Situation verbieten, eine tridentinische Messe zu feiern?", so Kardinal Stickler, "sind die neun Kardinäle einstimmig der Meinung, dass kein Bischof das Recht habe, einen Priester zu verbieten". Katholisch, um die tridentinische Messe zu feiern. Es gibt kein offizielles Verbot, und ich glaube nicht, dass der Papst ein offizielles Verbot erlassen wird“ [7] .

Papst Franziskus hat jedoch im Motu Proprio Traditionis Custodes die Bischöfe ermächtigt, diese Feier zu verbieten. So sehr, dass die Bischofskonferenz von Costa Rica schnell beschloss, dass "die Verwendung des Missale Romanum von 1962 oder einer der Ausdrücke der Liturgie vor 1970 nicht gestattet ist", so dass "kein Priester berechtigt ist, fortzufahren". nach der alten Liturgie feiern“ [8] .

Für all dies schließen wir uns voll und ganz den Schlussfolgerungen von Pater Francisco José Delgado an: „Ich denke, das Klügste, was man jetzt tun kann, ist, die Wahrheit auf ruhige und friedliche Weise vor perversen Gesetzen zu verteidigen. Der Papst kann die Tradition nicht per Dekret ändern oder sagen, dass die Liturgie nach dem Zweiten Vatikanum der einzige Ausdruck der lex orandi im römischen Ritus ist. Da dies falsch ist, ist die aus diesem Grundsatz hervorgehende Gesetzgebung ungültig und darf nach katholischer Moral nicht eingehalten werden, was keinen Ungehorsam bedeutet.

Um zu verstehen, dass die Autorität und Unfehlbarkeit der Päpste Grenzen hat und die Gehorsamspflicht nicht absolut ist, braucht man kein Spezialwissen in der Ekklesiologie. Es gibt zahlreiche hochkarätige Abhandlungsautoren, die ausdrücklich die Legitimität des öffentlichen Widerstands gegen falsche Entscheidungen oder Lehren von Pastoren, einschließlich derjenigen des Papstes, anerkennen. Sie wurden in der Studie von Arnaldo Xavier da Silveira mit dem Titel "Öffentlicher Widerstand gegen die Entscheidungen der kirchlichen Autorität", die im August 1969 in der Zeitschrift Catolicismo veröffentlicht wurde, häufig zitiert .

Im konkreten Fall ist es legitim, das Motu Proprio von Papst Franziskus nicht nur nicht zu beachten, sondern sich nach dem Vorbild des hl. Paulus (Gal 2,11) seiner Anwendung zu widersetzen. Es geht nicht darum, die päpstliche Autorität in Frage zu stellen, der unsere Liebe und Verehrung entgegenwachsen muss. Es ist diese Liebe zum Papsttum, die uns zur Anklage der Traditionis Custodes führen muss , die auf diktatorische Weise den ältesten und ehrwürdigsten Ritus des katholischen Gottesdienstes beseitigen will, an dem alle Gläubigen das Recht haben, ihren Durst zu stillen.

Wie der angesehene Theologe Francisco de Vitoria sagt: „Nach Naturrecht ist es zulässig, Gewalt durch Gewalt abzulehnen. Nun, mit diesen Anordnungen und Dispensen übt der Papst Gewalt aus, weil er, wie oben gezeigt, gegen das Gesetz handelt. Daher ist es zulässig, ihm zu widerstehen. Wie Caetano bemerkt, bejahen wir all dies nicht in dem Sinne, dass es jemandem obliegt, Richter des Papstes zu sein oder Autorität über ihn zu haben, sondern in dem Sinne, dass es legitim ist, sich zu verteidigen. Tatsächlich hat jeder das Recht, sich einer ungerechten Handlung zu widersetzen, zu versuchen, sie zu verhindern und sich zu verteidigen “ [9] .

Das Modell des festen Widerstands, aber voller Verehrung und Respekt vor dem Papst, auf das die Katholiken heute ihre Reaktion stützen können, ist die Widerstandserklärung von Papst Paul VI. gegen die Ostpolitik des verstorbenen Prof. Plinio Corrêa de Oliveira und mit dem Titel "Die Entspannungspolitik des Vatikans gegenüber kommunistischen Regierungen - Für TFP: den Kampf einstellen oder Widerstand leisten?", der in seinem entscheidenden Absatz sagte:

"Das Band des Gehorsams gegenüber dem Nachfolger Petri, das wir niemals brechen werden, das wir aus tiefstem Herzen lieben, dem wir das Beste unserer Liebe schenken, wir küssen dieses Band, wenn wir, vom Schmerz zerfressen, unsere Stellung. Und auf unseren Knien, die Gestalt Seiner Heiligkeit Papst Paul VI. voller Ehrfurcht anstarren, beweisen wir ihm unsere ganze Treue.

„Mit dieser kindlichen Handlung sagen wir dem Hirtenpastor: Unsere Seele gehört dir, unser Leben gehört dir. Bestellen Sie bei uns, was Sie wollen. Befehlen Sie uns nur nicht, vor dem angreifenden Roten Wolf die Arme zu verschränken. Unser Gewissen ist dagegen“. [10]


   

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Die mysteriösen Ursprünge des Coronavirus. Ein historischer Beitrag (1. Teil)

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