PÄDOPHILIE BEI MINDERJÄHRIGEN AB 14 JAHREN IST LEGALISIERT
Der Oberste Gerichtshof von Kolumbien erklärt de facto die Ehe zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ohne elterliche Erlaubnis für gültig
Die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs Kolumbiens hat die eheliche und eheliche Lebensgemeinschaft zwischen einer heranwachsenden Person und einer volljährigen Frau für zulässig und gültig erklärt. Der High Court weist in der Entscheidung darauf hin, dass junge Menschen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren weder daran gehindert werden, eine freie Gewerkschaft zu gründen, noch die Erlaubnis ihrer Eltern benötigen.
24.08.21 19:45 Uhr
( Semana / InfoCatólica ) Zu de facto ehelichen Lebensgemeinschaften bei Jugendlichen dieser Altersgruppe heißt es im Gerichtsdokument: „Die Heiratserlaubnis für Personen unter 18 und über 14 ist in der Tat nicht vorhersehbar. Dies stellt einen seiner Ausschlüsse dar “, erklärt der High Court und verweist darauf, dass es nicht erforderlich ist, eine solche Zustimmung oder Erlaubnis einzuholen.
Und füge hinzu:
« Der verantwortliche Wille zur Eheschließung entsteht de facto und die Zustimmung seiner Protagonisten scheint implizit. Und wenn seine Verfassung nicht den vorherigen Verfahren unterliegt, gäbe es kein Szenario, um die oben genannte Genehmigung zu fordern und auszufüllen.
In diesem speziellen Fall weist die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs darauf hin, dass die Legislative in Kolumbien Vorschriften über die Erlaubnis als Voraussetzung für die Eheschließung festgelegt hat, dies jedoch bei der faktischen Eheschließung nicht der Fall ist .
Die Entscheidung untersuchte den Fall eines Mannes und einer Frau. Sie begannen eine sentimentale Bindung, als er 14 Jahre alt war und sie volljährig war . Ihr Zusammenleben fand zwischen 2007 und 2012 statt. Durch die Vereinigung haben sie einen Sohn. Die Frau stirbt Monate später. Nach diesen Ereignissen billigte das Gericht die eheliche Verbindung und insbesondere die eheliche Verbindung zwischen dem Heranwachsenden und der volljährigen Frau.
Der High Court erinnert an mehrere Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs wie 118 und 140, die besagen, dass Personen unter 18 und über 14 Jahren, ob Männer oder Frauen, „nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung ihrer Eltern heiraten können “.
„Für dieses Gericht wird die Fähigkeit zur Bindung und Übernahme der Verantwortung für diejenigen, die ab dem Alter von 14 Jahren heiraten oder eine eheliche Gemeinschaft eingehen, aufgrund der Fortschrittlichkeit der morphologischen, körperlichen, geistigen und Unterscheidungsfähigkeiten der Heranwachsenden zumutbar ; aufgrund des dynamischen Lernens und der zunehmenden Entdeckung der Welt, als erwachsene Minderjährige die Ausübung von Rechten und Pflichten in Bezug auf die Familiengründung unmittelbar zu vereinen", heißt es in einer Nebensatzung des Urteils.
Die Zivilkammer warnt auch, dass „ die Verordnung es ihnen ausdrücklich ermöglicht, sich zusammenzuschließen und eine Familie zu gründen (in Bezug auf „minderjährige Erwachsene“) und die Verantwortung für den Fall zu übernehmen, weshalb dies in Bezug auf diese nicht ausgesagt werden kann alleiniger Umstand die Unwirksamkeit der faktischen Ehe oder Ehe, die sie eingehen.