Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif

Gerichtsverfahren Schwer behindert nach der Geburt: Versicherungsstreit um kleine Minna

#1 von anne ( Gast ) , 23.12.2021 09:30

Gerichtsverfahren
Schwer behindert nach der Geburt: Versicherungsstreit um kleine Minna

Ursprünglich strebten im Fall des Mädchens, bei dessen Geburt der Arzt einen Fehler gemacht haben soll, alle Beteiligten einen Vergleich an. Der scheint nun in weite Ferne zu rücken

21. Dezember 2021, 06:00

/

Das Verwaltungsgericht Wien hinterfragt die Ausgewogenheit des Disziplinarverfahrens der Ärztekammer im Fall Minna.
Foto: Imago/Wolterfoto

Sie sei "jederzeit herzlich eingeladen", sich die Wohnsituation vor Ort persönlich anzuschauen, damit sie erkenne, "dass wir uns weder bereichern noch mit falschen Tatsachen spielen". Mit diesen Worten hat die Mutter der seit ihrer Geburt schwerstbehinderten, heute fast dreieinhalbjährigen Minna eine Managerin der Donau Versicherung eingeladen. Sie schreibe ihr "von Mutter zu Mutter", erklärte sie in ihrer Mail, nachdem sich Vergleichsverhandlungen zerschlagen hätten, sich das Gerichtsverfahren festgefahren haben und sich wohl auf unabsehbare Zeit in die Länge ziehen werde.

Das Verfahren, das gemeint ist: Die Eltern Minnas – sie hat Pflegestufe sieben und wird ihr Leben lang "ein Pflegefall" bleiben – kämpfen seit Herbst 2018 um die nachhaltige finanzielle Absicherung ihrer Tochter. Sie kann nicht schlucken, essen, sitzen, krabbeln, sprechen und wird das voraussichtlich auch nie können. Minna ist "avital" zur Welt gekommen, wie ein Gutachter schrieb.
Ärzte rieten zu rechtlichen Schritten

Die Ärzte im AKH, in dessen Intensivstation Minna nach ihrer Geburt in der Privatklinik Döbling am 17. August 2018 gebracht wurde, machten die Eltern aufmerksam, dass "bei der Geburt offenkundig Fehler passiert sind und das Kind deshalb nunmehr behindert ist". Und sie hätten ihnen zu rechtlichen Schritten geraten, heißt es in einem Schriftsatz der Kläger, zu denen auch Minna zählt. Beklagt sind Gynäkologe K., der falsch auf die während der Geburt immer schlechter werdenden und letztlich versiegenden Herztöne des Kindes reagiert habe, und sein Haftpflichtversicherer, eben die Donau Versicherung, die zur Vienna Insurance Group (VIG) gehört.

Am 18. Jänner geht die Verhandlung vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen weiter, im November ist dort Minnas Mutter erstmals befragt worden. Einer der Knackpunkte: Arzt K. behauptet, er habe Minnas Mutter während der Geburt einen Kaiserschnitt angeraten, sie habe diesen aber abgelehnt. Sie bestreitet das. Im Patientenakt ist dazu nichts zu finden: kein Revers, den die Gebärende unterschrieben hätte, kein Vermerk über eine etwaige Ablehnung des Kaiserschnitts, kein Vermerk über eine entsprechende Aufklärung durch den Arzt. Eine Anästhesistin sagte wie berichtet als Zeugin aus, die werdende Mutter habe "keine Sectio!" gerufen. Andere Details über die Geburt wusste sie kaum noch, sie habe vor dem Kreißsaal gewartet und im Jahr mehr als tausend Patienten, sagte die Zeugin aus. Ihr Gedächtnisprotokoll über die Ereignisse am 17. August 2018, datiert mit 18. August, legte sie erst heuer im Mai vor.
Knackpunkt Haftung

Die Richterin regte immer wieder einen Vergleich an, der scheint aber in immer weitere Ferne zu rücken. Zunächst gab es ja Vergleichsgespräche, und die Donau Versicherung (sie haftet bis zu fünf Millionen Euro) leistete eine Akontozahlung von 300.000 Euro. Aber nun fürchtet der Arzt, dass er mitzahlen muss, sollte die Deckungssumme überschritten werden. DER STANDARD fragte nach, wie es nun um einen Vergleich steht. "Wir haben ein Akonto gezahlt, wir sind an einem Vergleich interessiert, aber die Voraussetzungen dafür fehlen", sagt der Sprecher der Donau, Alexander Jedlicka, und verweist auf die nächste Verhandlung. Der Versicherer geht von einer Lebenserwartung Minnas von 81 Jahren aus.

Die nicht beklagte Premiqamed, die das Belegspital betreibt, zeigt sich "sehr betroffen", hat die Familie finanziell unterstützt und verweist auf die Anwälte. Die Anwältin von Doktor K., Susanne Kurtev, hält fest, für ihren Mandanten sei es "das Wichtigste, dass er nicht zur persönlichen Haftung herangezogen wird", das sei "der Knackpunkt".
Ohne Gutachten kein Geld

Ja, und die von Minnas Mutter angeschriebene Versicherungsmanagerin hat auf die Mail nicht reagiert. Das tat Herbert Salficky als Anwalt des Versicherers in einer Mail an die Anwältin der Familie, Astrid Hartmann. Schon vor Gericht hatte er betont, dass der Versicherer ohne gerichtliche Gutachten nichts zahlen werde, weil er sich sonst der strafrechtlichen Gefahr der Untreue aussetze, disponiere er doch über Kundengeld.

Für den Beginn von Vergleichsgesprächen, "die ja dann auch einen sinnvollen Abschluss haben sollten", gebe es noch keine Möglichkeit, schrieb der Anwalt an Hartmann. Davor müsse man mehr wissen, etwa was Dritte schon bezahlt haben (wie Leistungen des Fonds Soziales Wien, Pflegegeld oder Kosten der Kinderkrankenschwester). Besonders wichtig sei die gerichtlich noch nicht geklärte Frage, ob der Arzt haftet. Sollte dem so sein, könnte er mitzahlen müssen, daher muss er bei Vergleichsgesprächen dabei sein. Womit der Kreis geschlossen wäre.
Zweifel am Disziplinarverfahren

Gegen den Arzt wird auch ein Disziplinarverfahren vor der Ärztekammer geführt, das noch nicht ganz abgeschlossen ist. Befragt wurde in diesem Rahmen die Hebamme, die aussagte, dass der Arzt ihr mitgeteilt habe, "dass die Patientin keine Sectio will, kein OP-Saal frei sei und auch kein OP-Team zur Verfügung stehe". Der Arzt gab eine Stellungnahme ab. Im Juni wurde das Disziplinarverfahren eingestellt: Ärztliches Fehlverhalten, ein nicht lege artis erfolgtes Vorgehen während der Geburt, könne ihm nicht vorgeworfen werden, "zumal der an sich gebotene Kaiserschnitt aufgrund der klaren Verweigerung der Patientin … schon mit Blick auf § 110 Abs. 1 StGB (eigenmächtige Heilbehandlung; Anm.) nicht möglich war".

Diese Entscheidung der Ärztekammer beschäftigte in der Folge das Verwaltungsgericht Wien. Das konnte zwar nicht inhaltlich auf die Beschwerde Minnas und ihrer Eltern eingehen (sie haben keine Parteistellung), traf aber trotzdem eine bemerkenswerte Feststellung. Das Gericht bezweifelt, ob die Disziplinarbehörde den Arzt be- und entlastende Umstände "mit gleicher Sorgfalt berücksichtigt hat".

Denn das Verfahren sei allein aufgrund der Rechtfertigung des Arztes und der Befragung der Zeugin, die keine eigene Wahrnehmung zur Kommunikation von Arzt mit Gebärender hatte, sowie auf Basis des Protokolls der Anästhesistin im Zweifel eingestellt worden. Mutter und Vater, der bei der Geburt dabei war, wurden nicht befragt. Zudem unterstreicht der Richter jene Aussage der Hebamme, wonach kein OP-Saal frei und kein OP-Team zur Verfügung gewesen seien: Auch diese "Umstände könnten die Nichtvornahme eines Kaiserschnitts durch Dr. K. erklären".
"Fehlinterpretation" der Herztöne

Vor einem Jahr, in der ersten Verhandlung im Fall Minna, hatte der Arzt übrigens zugestanden, "aufgrund seiner (...) zuversichtlichen Einschätzung einer erfolgreichen Geburt von Minna die Ergebnisse der Herztonüberwachung möglicherweise fehlinterpretiert" zu haben. Auch einen Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst hat er im Prozess "außer Streit gestellt", also eingeräumt. Nicht aber, dass sich daraus Minnas Zustand ableiten lasse.

Das und noch viel mehr werden mangels Einigung also Gutachter in einem langwierigen Prozess klären müssen, während Minnas Eltern ihre Tochter bald nicht mehr tragen können, die Wohnung umbauen müssen, fürchten, "in teuren Gutachten unterzugehen" – und weiter auf einen Vergleich hoffen.
Unter Eid

Im Jänner wird vor Gericht Minnas Mutter weiterbefragt werden. Weil die bei ihrer ersten Einvernahme im November der Anästhesistin widersprochen hatte, die von ihr den Ausruf "keine Sectio" gehört haben will, gab Doktor K.s Anwältin dem Gericht bereits ihre Pläne bekannt. Sie werde Minnas Mutter wegen der "diametral" entgegengesetzten Behauptung möglicherweise unter Eid vernehmen lassen. (Renate Graber, 21.12.2021)

Zum Weiterlesen:

Fall Minna: Eltern klagen Absicherung für schwerbehinderte Tochter ein

anne

   

Coronavirus in Deutschland : RKI meldet ersten Omikron-Todesfall in Deutschland
NACHRICHTEN „Unsere Patienten töten“: Whistleblower der Krankenschwester enthüllt

Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz