Ärzte für das Leben warnen vor einer Aushöhlung des Embryonenschutzes
Veröffentlicht: 11. Juni 2021 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Akademien der Wissenschaft, Ärzte für das Leben, Embryonenschutz, Forschung, Gendiagnostik, Lebensrecht, Nidationshemmer, Pille danach, Prof. Dr. med. Paul Cullen | Hinterlasse einen Kommentar
Der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Professor Dr. med. Paul Cullen (siehe Foto), hält den Akademien der Wissenschaften vor, mit ihrer neuerlichen Stellungnahme den Embryonenschutz auszuhöhlen.
In einem Gastkommentar mit dem Titel „Angriff auf den Lebensschutz“ im evangelikalen Nachrichtenmagazin IDEA weist Cullen darauf hin, der Bericht „Neubewertung des Schutzes von in-vitro-Embryonen in Deutschland“ stelle „die Fortsetzung“ einer 2019 publizierten Stellungnahme („Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“) dar:
„Von der argumentativen Grundlage her unterscheiden sich beide Papiere nur graduell. Im neuen Bericht wird wieder das Embryonenschutzgesetz ausgehöhlt, aber dieses Mal, um die Verwendung von ,überzähligen‘ Embryonen, die außerhalb des menschlichen Körpers für Fortpflanzungszwecke erzeugt wurden, für die Forschung zu ermöglichen.“
Allerdings wiesen die Verfasser auch auf Tatsachen hin, die tatsächlich „ein Problem“ darstellten. Nämlich „die Widersprüchlichkeit vieler rechtlichen Positionen rund um das Lebensrecht“.
So führten die Autoren der Stellungnahme „neben der Zulassung von Medikamenten, die die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter hemmen (,Pille danach‘) an, dass das Embryonenschutzgesetz bereits heute das Überleben des durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vollkommen von der Einwilligung der Frau zur Einsetzung abhängig macht und die Weitergabe ,überzähliger‘ Embryonen an adoptionswillige Dritte nicht fordert. Möchte die Frau diese Einsetzung nicht, und wird der Embryo nicht eingefroren (,kryokonserviert‘), so wird er verworfen und damit getötet.“
Ferner wiesen die Autoren zurecht darauf hin, dass die Einschränkungen des Embryonenschutzgesetzes nicht für auf natürlichem Wege gezeugte Embryonen gelten und somit auch nicht für solche, die (…) abgetrieben werden.“
Nur könnten, so Prof. Cullen weiter, alle diese Widersprüche genauso gut andersherum aufgelöst werden:
„Wenn wir den Embryo konsequent schützen wollen, wieso ist die Abtreibung noch ohne Rechtsfolgen, wieso sind Nidationshemmer noch verfügbar, und wieso ist der „Deutsche Mittelweg“ mit der Produktion „überzähliger Embryonen“ in der Reproduktionsmedizin noch gangbar?“, fragt der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“.
Wie Cullen weiter schreibt, gebe es keine Notwendigkeit, „vor einem scheinbaren Megatrend des Zeitgeistes“ zu kapitulieren. Gerade in diesen Tagen zeige „die recht erfolgreiche #NoNipt-Kampagne gegen die Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gendiagnostik, dass es eine neue Sensibilisierung in der Gesellschaft gegen die Selektion und Diskriminierung von andersartigen Menschen gibt. Ihre Protagonisten teilen mit den Lebensrechtlern ein tiefes Unbehagen der zunehmenden ,Verzweckung‘ des Menschen gegenüber.
Quelle: Newsletter der ALFA (Aktion Lebensrecht für Alle)